(openPR) Die MLP Finanzdienstleistungen AG unterlag erneut in einem Rechtsstreit vor dem Landgericht Wiesbaden gegen Rechtsanwältin Heidrun Jakobs, Wiesbaden. Der Heidelberger Finanzvertrieb hatte erfolglos versucht, die Äußerung „MLP wendet gegenüber den bei ihr unter Vertrag stehenden Handelsvertretern psychologische Druckmittel, vergleichbar denen von sektenartigen Vereinigungen, an“, zu verbieten und war insoweit bereits im einstweiligen Rechtsschutz gescheitert.
Jakobs, die ehemalige MLP-Mitarbeiter anwaltlich vertritt, hatte in Zusammenhang mit der Abwehr von Vorschussrückforderungsklagen die Ausübung von psychologischem und wirtschaftlichem Druck auf jetzige und ehemalige Mitarbeiter vor Gericht moniert.
Das Landgericht Wiesbaden hat nunmehr mit Urteil vom 01. 10.2008, Aktenzeichen 2 O 91/08 entschieden, dass die streitige Äußerung vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung umfasst ist. Jakobs habe mit der angegriffenen Äußerung in ihrer Funktion als Rechtsanwältin die berechtigten Interessen ihrer Mandanten wahrgenommen, wobei zweifelsfrei ein rechtlicher und sachlicher Zusammenhang mit der Rechtsverteidigung der ehemaligen MLP-Mitarbeiter bestünde.
Rechtsanwältin Jakobs wurde in diesem Verfahren vertreten von Medienanwalt, Christian-Oliver Moser, Berlin.




