(openPR) (13.10.08) Donum vitae unterstützt den Gruppenantrag als die unter den gegenwärtigen Bedingungen beste, politisch erreich- und umsetzbare Lösung.
Donum vitae hat im letzten Jahr einen über die im Gruppenantrag vorgesehenen Regelungen hinausgehenden Gesetzesvorschlag vorgelegt. Er hatte das Ziel, den betroffenen Frauen und Paaren mit ihren noch nicht geborenen Wunschkindern möglichst schnell und umfassend helfen zu können. Dafür wäre es jedoch erforderlich gewesen, den § 218 zu verändern. Dies ist zur Zeit politisch nicht umzusetzen. Der Gruppenantrag enthält viele der Regelungen, die bereits im Vorschlag von donum vitae enthalten waren und die in die richtige Richtung zielen. Die Bundesvorsitzende Rita Waschbüsch erklärt: „Wir hoffen, dass die Abgeordneten wenigstens diese Regelung unterstützen“.
Donum vitae tritt nachdrücklich für die Bedeutung einer eigenständigen psychosozialen Beratung ein und hält die professionsübergreifende Zusammenarbeit zwischen Ärzten und psychosozialen Beratungsstellen für unverzichtbar. Nur so lässt sich sicherstellen, dass die Schwangere ganzheitlich beraten, über mögliche Hilfen umfassend informiert und in ihrer Entscheidungskompetenz gestärkt wird. Insbesondere letzteres ist in der Praxis von großer Bedeutung, gilt es doch eine für alle Betroffenen, die Frau, den Partner und das Kind existentielle Entscheidung zu treffen. Diese müssen bestmöglichst durch dafür speziell ausgebildete Beraterinnen unterstützt werden.



