(openPR) Der Anspruch auf Reha-Maßnahmen war als positiver Aspekt der Gesundheitsreform 2007 gefeiert worden. Doch eine Zunahme der Behandlungen hat es nicht gegeben. Stattdessen beobachten vor allem geriatrische Reha-Kliniken, also Häuser, die sich besonders um ältere Patienten kümmern, dass die Kassen mit allen Tricks notwendige Maßnahmen verhindern.
Vor 19 Jahren hatte Heinz K. seinen ersten Schlaganfall erlitten. Seitdem ist seine Frau für ihn da. Vor wenigen Monaten traf es ihn erneut. Er kann nicht mehr gehen und auch nicht mehr sprechen. Wäre er direkt zur Reha gekommen, hätte er vielleicht eine Chance gehabt, glaubt seine Frau. Doch die hatte die Krankenkasse, die DAK, mit der Begründung, dass der Patient dement und sein Reha-Potenzial nicht erkennbar sei, abgelehnt.
Ablehnung wegen Demenz
Dabei gehört Heinz K. zu den Patienten, die von der Gesundheitsreform profitieren sollten. So sieht es auch der Chefarzt der behandelnden Klinik. Er hatte Fortschritte gemacht, seine Rehafähigkeit sei gegeben gewesen. Er habe eine gute Prognose gehabt, ein Teil seiner Selbstständigkeit zurückzugewinnen, was durch die Demenz nicht eingeschränkt worden sei. Durch die Gesundheitsreform seien außerdem gerade die Rechte der Demenzkranken gestärkt worden.
Reha nicht mehr im Ermessen der Kassen
Und dabei sollten doch gerade sinnvolle Reha-Maßnahmen nicht länger im Ermessen der Krankenkasse liegen, wie es in einem Informationsblatt der Bundesregierung heißt. Sie gehören nun zu den Pflichtleistungen. Die Realität allerdings sieht anders aus: Demenzkrank oder Pflegefall – damit werden Rehaanträge immer wieder abgelehnt - und dass, wo geriatrische Reha auch Pflegebedürftigkeit lindern soll.
Die 82-jährige Margarete K. hat es dank der Hartnäckigkeit der Ärzte und ihrer Familie dagegen geschafft. Seit einer Woche übt sie kräftig, nachdem sie sich bei einem Sturz im Badezimmer ein Bein gebrochen hatte. Die Krankenkasse wollte sie in eine übliche Reha schicken, 60 Kilometer entfernt von ihrem Wohnort. Doch die Entfernung und die Tatsache, dass eine geeignete Klinik in der Nähe ist, habe die Kasse nicht beeindruckt, erinnert sich der Schwiegersohn der Patientin.
Abgestellt in einfacher Reha
Ein Trick der Krankenkassen: Statt der beantragten geriatrischen Reha werden die Patienten in eine einfache Reha geschickt. Damit sind sie ihrem gesetzlichen Auftrag nachgekommen und diese Maßnahmen sind billiger. Doch ältere Patienten seien aufgrund komplexer Krankheitsbilder in einer normalen Reha völlig überfordert, erklärt Heinz L. Unger, Chefarzt in der Brohltalklinik. Es gebe klare Kriterien, wann eine geriatrische Reha indiziert ist. Darüber dürften sich auch die Kassen nicht ohne weiteres hinwegsetzen.
Auch der Sozialverband VdK beobachtet das Verhalten der Krankenkassen mit Sorge. Er bietet eine Beratung an, hilft bei der Formulierung von Widersprüchen, denn einen Bescheid der Kasse muss man nicht einfach hinnehmen. Die Erfolgsquote für Widersprüche liege nach Erfahrungen des VdK sogar sehr hoch. Kommt man damit allerdings nicht weiter, hilft nur noch die Klage. Weitere Möglichkeiten sind die Eileingabe beim zuständigen Sozialgericht und die Information der Aufsichtsbehörden der Krankenkassen (Bundesversicherungsamt in Bonn und Sozialministerien der Länder)
Adressen & Links
Unabhängige Patientenberatung Deutschland
Tel: 0 18 03 / 11 77 22 (0,09 €/min aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreise können abweichen)
www.unabhaengige-patientenberatung.de
www.vkd.de
Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums
Fragen zur Krankenversicherung
0 18 05 / 99 66-02 Krankenversicherung (0,14 €/min aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise können abweichen.)
www.bmg.bund.de
Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP)
www.dgvp.de
Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung
www.patientenbeauftragte.de












