10.10.2008 - 15:21 - Politik, Recht & Gesellschaft
Lehmann Brothers - Zahlreiche Anleger von möglichem Totalverlust betroffen
Pressemitteilung von: Resch Rechtsanwälte
Die Insolvenz der Investmentbank Lehman Brothers bedroht das in Zertifikaten investierte Vermögen einer großen Zahl von Anlegern. „Im Nachgang zu der in den letzten Tagen bekannt gewordenen Insolvenz der amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers treten vermehrt Anleger an uns heran, die Zertifikate der Bank erworben haben“, sagt Rechtsanwalt Manfred Resch von der Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte aus Berlin. Vielfach wird berichtet, im Zusammenhang mit der Anlageentscheidung habe die Sicherheit des angelegten Kapitals im Vordergrund gestanden, so Resch.
Die Kapitalanlage wurde in den allermeisten Fällen über einen Bankberater abgeschlossen, der zuvor auch ein Beratungsgespräch geführt hatte und dann die Lehman-Brothers-Zertifikate empfahl.
Laut Rechtsanwalt Manfred Resch sind für eine Haftung der Beteiligten zwei Ansatzpunkte für das Bestehen eines Schadensersatzanspruches zu sehen: Zum Einen handele es sich bei den in den meisten Fällen verkauften Produkten gerade nicht um Schatzanweisungen, sondern um vergleichsweise komplexe Zertifikate, die als Basis zumeist einen Indexwert ausweisen. „Hier stellt sich die Frage, ob diese Produkte jeweils dem Bedürfnis der zeichnenden Anleger entsprachen“, so Resch. Zum Anderen frage es sich, ob in diesen Fällen darauf hingewiesen werden musste, dass im Zweifel ein Totalausfallrisiko besteht. Zumindest Anlagen in Zertifikaten seien nicht über den Einlagensicherungsfonds abgesichert und damit im Falle einer Insolvenz von einem solchen Risiko bedroht.
Einen weiteren Ansatz für eine Beratungshaftung sieht Rechtsanwalt Manfred Resch in der zeitlichen Komponente. „Während Lehman Brothers im Frühjahr 2007 noch als erste Adresse und sicher angesehen werden durfte, wird dies im Falle einer Anlageberatung im Jahre 2008 anders zu beurteilen sein. Hier hätte vor den möglichen Gefahren einer Insolvenz vor Erwerb jedenfalls gewarnt werden müssen“, erklärte Rechtsanwalt Resch.
Geschädigte Anleger sollten sich juristisch beraten lassen, um die Möglichkeiten einer Beraterhaftung auszuloten. Durch die Kanzlei Resch Rechtsanwälte werden derzeit auch mögliche Prospekthaftungsansprüche und solche nach US-amerikanischem Recht geprüft.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Resch Rechtsanwälte
Kurfürstendamm 21
10719 Berlin
Fon: 030 885977 – 0
Fax: 030 885977 – 30
www.resch-rechtsanwaelte.de
Für Rückfragen:
Rechtsanwalt Jochen Resch
Fon: 030 885977 – 20
Mobil: 0176/80076703
Die Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte wurde im Jahr 1983 gegründet.
Heute sind wir auf dem Gebiet des Anlegerschutzes mit 18 Anwälten eine der größten Kanzleien in Deutschland. Dieser Erfolg ist das Ergebnis einer konsequenten Spezialisierung und Konzentration zum Schutz geschädigter Kapitalanleger, die unseriösen Initiatoren und Finanzdienstleistern zum Opfer gefallen sind und oft genug ihre gesamte Altersabsicherung dem Risiko des Totalverlustes ausgesetzt haben.
Dies betrifft nicht nur die sogenannten Schrottimmobilien oder steuerbegünstigten Erwerbermodelle und Immobilienfonds, sondern es geht um alle Anlageformen des ungeregelten staatlich nicht überwachten Grauen Kapitalmarktes, aber auch des geregelten Weißen Kapitalmarktes.
Ziel unserer Arbeit ist es, die geschädigten Anleger so zu stellen, als hätten sie diese Kapitalanlage nie erworben.
Die Kapitalanlage wurde in den allermeisten Fällen über einen Bankberater abgeschlossen, der zuvor auch ein Beratungsgespräch geführt hatte und dann die Lehman-Brothers-Zertifikate empfahl.
Laut Rechtsanwalt Manfred Resch sind für eine Haftung der Beteiligten zwei Ansatzpunkte für das Bestehen eines Schadensersatzanspruches zu sehen: Zum Einen handele es sich bei den in den meisten Fällen verkauften Produkten gerade nicht um Schatzanweisungen, sondern um vergleichsweise komplexe Zertifikate, die als Basis zumeist einen Indexwert ausweisen. „Hier stellt sich die Frage, ob diese Produkte jeweils dem Bedürfnis der zeichnenden Anleger entsprachen“, so Resch. Zum Anderen frage es sich, ob in diesen Fällen darauf hingewiesen werden musste, dass im Zweifel ein Totalausfallrisiko besteht. Zumindest Anlagen in Zertifikaten seien nicht über den Einlagensicherungsfonds abgesichert und damit im Falle einer Insolvenz von einem solchen Risiko bedroht.
Einen weiteren Ansatz für eine Beratungshaftung sieht Rechtsanwalt Manfred Resch in der zeitlichen Komponente. „Während Lehman Brothers im Frühjahr 2007 noch als erste Adresse und sicher angesehen werden durfte, wird dies im Falle einer Anlageberatung im Jahre 2008 anders zu beurteilen sein. Hier hätte vor den möglichen Gefahren einer Insolvenz vor Erwerb jedenfalls gewarnt werden müssen“, erklärte Rechtsanwalt Resch.
Geschädigte Anleger sollten sich juristisch beraten lassen, um die Möglichkeiten einer Beraterhaftung auszuloten. Durch die Kanzlei Resch Rechtsanwälte werden derzeit auch mögliche Prospekthaftungsansprüche und solche nach US-amerikanischem Recht geprüft.
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Dies betrifft nicht nur die sogenannten Schrottimmobilien oder steuerbegünstigten Erwerbermodelle und Immobilienfonds, sondern es geht um alle Anlageformen des ungeregelten staatlich nicht überwachten Grauen Kapitalmarktes, aber auch des geregelten Weißen Kapitalmarktes.
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