10.10.2008 - 12:52 - Politik, Recht & Gesellschaft
Deutsche Kinderhilfe begrüßt Gesetzesentwurf zum verbesserten Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch
Pressemitteilung von: Deutsche Kinderhilfe e.V.
Alle Bundesländer sind aufgefordert, sexuellen Missbrauch an Kindern endlich als Straftat zu werten und das Strafrecht entsprechend zu verschärfen
Der Entwurf des Strafrechtsänderungsgesetzes sieht vor, „die Grundfälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern und widerstandsunfähigen Personen als Verbrechen“ einzustufen und „mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr“ zu ahnden. Des Weiteren soll „die Überwachung der Telekommunikation bereits für Grundfälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern eröffnet“ werden, um „Opferschutzinteressen besser berücksichtigen“ zu können.
Bereits im Zuge der Debatte um den Besitz von sog. „kinderpornographischen“ Bildern – in Wahrheit han-delt es sich um Darstellungen von sexueller Gewalt gegen Kinder und auch Babies – fordert die Deutsche Kinderhilfe den Gesetzgeber auf, das Strafmaß deutlich zu erhöhen und Herstellung, Verbreitung und Besitz dieser Bilder als Verbrechen einzustufen. Bisher wird dieser Tatbestand ebenfalls lediglich als Vergehen geahndet. Bei einem Höchststrafmaß von zwei Jahren und einer Spruchpraxis der Gerichte, stets Geldstra-fen oder allenfalls Bewährungsstrafen zu verhängen, fehlt es auch hier an der erforderlichen Abschreckung.
„Derzeit stehen Eigentumsdelikte unter deutlich höherer Strafandrohung als Delikte, in denen Kinder Opfer sind“, mahnt Georg Ehrmann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe. „Zu oft werden Gewalt-verbrechen an Kindern gar als Kavaliersdelikt angesehen! Deshalb ist der Vorstoß Bayerns ein wichtiges Signal an die Gesetzgeber aller Bundesländer.“
Die Deutsche Kinderhilfe fordert alle Bundesländer auf, die Notwendigkeit einer Gesetzesänderung anzuer-kennen und den Weg dafür zu ebnen, dass Verbrechen am Leib und Leben von Kindern entsprechend bestraft werden können. Dazu gehört auch eine Verschärfung der Regelungen zur Sicherungsverwahrung und Führungsaufsicht sowie zum Schutz vor Wiederholungstätern eine bundesweite Sexualstraftäterdatei, auf die Institutionen wie Kindergärten, Schulen, Kirchen und Sportvereine, die mit Kindern arbeiten, zugrei-fen dürfen.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Deutsche Kinderhilfe e.V.
Haus der Bundespressekonferenz
Schiffbauerdamm 40
10117 Berlin
Julia Gliszewska
Vorstandssprecherin
Tel. 030/24 34 29 40

www.kinderhilfe.de
Die Deutsche Kinderhilfe, mit erheblichem Mitteileinsatz von den engagierten Familienvätern und Unternehmern Frank Hippen und Holger Klinz im Jahr 2000 gegründet, ist die nationale Kinderhilfsorganisation, die bundesweit Hilfsprojekte fördert und als unabhängige Lobby für Kinder Stellung bezieht sowie Gesetzgebungsverfahren begleitet. Aufgrund des wirtschaftlichen Erfolges unserer Organisationen sind wir frei von staatlicher Alimentation und unabhängig von den etablierten Versorgungstöpfen der großen Wohlfahrtsverbände. Dies macht uns zu der einzigen echten unabhängigen Stimme für Kinder in Deutschland!
Der Entwurf des Strafrechtsänderungsgesetzes sieht vor, „die Grundfälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern und widerstandsunfähigen Personen als Verbrechen“ einzustufen und „mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr“ zu ahnden. Des Weiteren soll „die Überwachung der Telekommunikation bereits für Grundfälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern eröffnet“ werden, um „Opferschutzinteressen besser berücksichtigen“ zu können.
Bereits im Zuge der Debatte um den Besitz von sog. „kinderpornographischen“ Bildern – in Wahrheit han-delt es sich um Darstellungen von sexueller Gewalt gegen Kinder und auch Babies – fordert die Deutsche Kinderhilfe den Gesetzgeber auf, das Strafmaß deutlich zu erhöhen und Herstellung, Verbreitung und Besitz dieser Bilder als Verbrechen einzustufen. Bisher wird dieser Tatbestand ebenfalls lediglich als Vergehen geahndet. Bei einem Höchststrafmaß von zwei Jahren und einer Spruchpraxis der Gerichte, stets Geldstra-fen oder allenfalls Bewährungsstrafen zu verhängen, fehlt es auch hier an der erforderlichen Abschreckung.
„Derzeit stehen Eigentumsdelikte unter deutlich höherer Strafandrohung als Delikte, in denen Kinder Opfer sind“, mahnt Georg Ehrmann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe. „Zu oft werden Gewalt-verbrechen an Kindern gar als Kavaliersdelikt angesehen! Deshalb ist der Vorstoß Bayerns ein wichtiges Signal an die Gesetzgeber aller Bundesländer.“
Die Deutsche Kinderhilfe fordert alle Bundesländer auf, die Notwendigkeit einer Gesetzesänderung anzuer-kennen und den Weg dafür zu ebnen, dass Verbrechen am Leib und Leben von Kindern entsprechend bestraft werden können. Dazu gehört auch eine Verschärfung der Regelungen zur Sicherungsverwahrung und Führungsaufsicht sowie zum Schutz vor Wiederholungstätern eine bundesweite Sexualstraftäterdatei, auf die Institutionen wie Kindergärten, Schulen, Kirchen und Sportvereine, die mit Kindern arbeiten, zugrei-fen dürfen.
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