09.10.2008 - 14:28 - Handel, Wirtschaft, Finanzen, Banken & Versicherungen
Die Bundesregierung verkündet - Die Spareinlagen der Deutschen sind sicher - Wirklich?
Pressemitteilung von: GarantieWert GbR - Finanzthemen onlinePR Agentur: GarantieWert GbR
Das EU-Recht könnte zum Spielverderber werden:
Die Bundesregierung hat verkündet, dass die Spareinlagen sicher seien, da der Staat dafür garantieren wolle. Andere Staaten, wie Irland, Dänemark, Österreich und Schweden haben ähnliche Ankündigungen gemacht. Und die EU-Fachminister aben nun ein gemeinsames Vorgehen beschlossen. Die Frage ist aber: Dürfen die EU-Staaten solche Zusagen überhaupt machen? Könnten solchen Zusagen nicht möglicherweise unzulässige Beihilfen im Sinne des Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrages darstellen?
Auf die telefonische Anfrage am 07.10.2008 seitens www.GarantieWert.de bei dem Finanzministerium in Berlin bezüglich der möglichen Unzulässigkeit solcher Zusagen wurde mitgeteilt, dass dies kein Thema sei bzw. bislang noch nicht angesprochen worden sei. Außerdem wurde seitens des Finanzministeriums daraufhin gewiesen, dass die Fachminister der EU schon zu einem gemeinsamen Beschluss bezüglich der Unterstützung der Banken im Hinblick auf die Sicherung der Spareinlagen kommen werden. Dann könnte tatsächlich gemäß Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag mit einem gemeinsamen Beschluss ein Abweichen von Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag herbeigeführt werden. Dies ist bekanntlich auch geschehen.
Es können staatliche Garantien bis max. 100.000 Euro gegeben werden. Die Bundesregierung hat allerdings ihre Garantie bislang nicht begrenzt und geht damit gegebenfalls über die 100.000 Euro hinaus. Denn bislang sind ja alle Spareinlagen sicher - ohne Summenbegrenzung. Damit liegt hier eine Abweichung von dem gemeinsamen Beschluss vor. Und das könnte man, wenn man denn ein wenig spitzfindig sein wollte, als eine unzulässige Beihilfe qualifizieren. Eine Parallele zu dem Fall der griechischen Luftfahrtgesellschaft Olympiaki Aerporia Ypiresies AE im Rahmen von staatliche Beihilfen ist jedenfalls zu erkennen. Hier hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit dem Urteil vom 25.06.2008 (Az.: T-268/06) festgestellt, dass die staatlichen Beihilfen hinsichtlich erlittener Schäden nach dem Anschlag vom 11. Sept 2001 zwar für ausgefallene Flüge in die USA mit dem gemeinsemen Markt vereinbar und damit zulässig waren aber nicht für einen ausgefallenen Flug am 15. Sept. 2001 nach Canada. Die Beihilfe für den Flug nach Canada gingen über die Vereinbarungen der EU hinaus genau wie die Zusage der Bundesregierung hinsichtlich der Sicherheit aller Spareinlagen.
Im Übrigen ist auch fraglich, ob die Voraussetzung für eine Abweichung von Artikel 87 Absatz 1 EG-V, nämlich das Vorliegen von „außergewöhnlichen Umständen, die eine solche Entscheidung rechtfertigen“, wie es in Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag heißt, überhaupt vorliegt. Denn es läßt sich sicherlich gut argumentieren, dass diese selbst verschuldete Krise aufgrund von Managerversagen und purer Habgier nicht unter diese „außergewöhnlichen Umstände“ des Artikel 88 EG-Vertrag subsumiert werden könne, da hier kein unvorhersehbares, bzw. kein unvermeidbares Ereignis vorliegt, wie etwa eine Naturkatastrophe oder ein Terroranschlag. Allerdings könnten die Auswirkungen der Bankenkrise auf die reale Wirtschaft möglicherweise so erheblich sein, dass dies als ein „außergewöhnlicher Umstand" angesehen werden könnte, der dann eben eine solche Vorgehensweise rechtfertigt.
Es gibt jedenfalls bezüglich der Zusicherung Merkels und Steinbrücks noch ein paar Fragezeichen. Es wäre interessant zu erfahren, ob die beiden ein Jahresgehalt auf die juristische "Wasserfestigkeit" ihrer Zusage geben würden. Außerdem erscheint die komplette Garantie auf alle Spareinlagen wegen gigantischen Größenordnung von mehr als 1000 Millarden Euro ohnehin illusorisch. Das ist etwa so, als würden Merkel und Steinbrück nur ein Faß Bier bereit stellen und "Freibier für alle" rufen. Aber wenn solche gewagten Versprechen dazu führen, dass keine größere Panik ausbricht und massenweise das Geld aus den Banken getragen wird, dann wäre der Hauptzweck wohl erfüllt.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
www.Garantiewert.de
Jan-Henrik Boslak, Ass. jur.
Lotter Straße 112
49078 Osnabrück
Telefon: 0541 – 20 24 71 86
Telefax: 01805 – 060 33 44 85 07
Email:
Über www.GarantieWert.de
Diese Internetseite soll dem Zweck dienen, aufgeweckte und kritische Verbraucher darauf aufmerksam zu machen, dass ihre Kapitallebensversicherungen, die sie entweder schon abgeschlossen haben oder eventuell abschließen möchte, oft nicht das Ziel erreichen, das sie unter anderem zum Abschluss einer solchen Versicherung veranlasst hat: Gemeint ist ein nachhaltiger Vermögensaufbau. Das heißt, dass sich das Vermögen durch das Ansparen tatsächlich auch nach Abzug der Inflation vergrößert, so dass sich die Kaufkraft des Versicherungsnehmers in Zukunft tatsächlich erhöhen kann.
Mittels eines Finanzrechners bzw. einer entsprechenden Software und der notwendigen Daten, die regelmäßig aus den Versicherungsunterlagen und dem aktuellen Kontostand einer Kapitallebensversicherung ersichtlich sind, können dann unabhängige Fachleute ausrechnen, ob es sich bei der jeweiligen Kapitallebensversicherung um eine lohnende Kapitalanlage handelt oder nicht, ob es sich also lohnt, diese fortzuführen, oder ob es sinnvoll ist, sich nach einer Alternative um zu sehen.
www.GarantieWert.de ermöglicht es daher, aufgeweckten und kritischen Verbrauchern kostenlos Kontakt zu solchen unabhängigen Fachleuten auf zu nehmen, um ihre Kapitallebensversicherung einer entsprechenden Überprüfung zu unterziehen.
Es ist natürlich auch möglich, durch eine Anfrage über das Kontaktformular, ein unverbindliches Angabot für eine transparente und kostengünstige Sparform zu erhalten, die sicher ist und nicht der Abgeltungssteuer unterliegt.
Die Bundesregierung hat verkündet, dass die Spareinlagen sicher seien, da der Staat dafür garantieren wolle. Andere Staaten, wie Irland, Dänemark, Österreich und Schweden haben ähnliche Ankündigungen gemacht. Und die EU-Fachminister aben nun ein gemeinsames Vorgehen beschlossen. Die Frage ist aber: Dürfen die EU-Staaten solche Zusagen überhaupt machen? Könnten solchen Zusagen nicht möglicherweise unzulässige Beihilfen im Sinne des Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrages darstellen?
Auf die telefonische Anfrage am 07.10.2008 seitens www.GarantieWert.de bei dem Finanzministerium in Berlin bezüglich der möglichen Unzulässigkeit solcher Zusagen wurde mitgeteilt, dass dies kein Thema sei bzw. bislang noch nicht angesprochen worden sei. Außerdem wurde seitens des Finanzministeriums daraufhin gewiesen, dass die Fachminister der EU schon zu einem gemeinsamen Beschluss bezüglich der Unterstützung der Banken im Hinblick auf die Sicherung der Spareinlagen kommen werden. Dann könnte tatsächlich gemäß Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag mit einem gemeinsamen Beschluss ein Abweichen von Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag herbeigeführt werden. Dies ist bekanntlich auch geschehen.
Es können staatliche Garantien bis max. 100.000 Euro gegeben werden. Die Bundesregierung hat allerdings ihre Garantie bislang nicht begrenzt und geht damit gegebenfalls über die 100.000 Euro hinaus. Denn bislang sind ja alle Spareinlagen sicher - ohne Summenbegrenzung. Damit liegt hier eine Abweichung von dem gemeinsamen Beschluss vor. Und das könnte man, wenn man denn ein wenig spitzfindig sein wollte, als eine unzulässige Beihilfe qualifizieren. Eine Parallele zu dem Fall der griechischen Luftfahrtgesellschaft Olympiaki Aerporia Ypiresies AE im Rahmen von staatliche Beihilfen ist jedenfalls zu erkennen. Hier hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit dem Urteil vom 25.06.2008 (Az.: T-268/06) festgestellt, dass die staatlichen Beihilfen hinsichtlich erlittener Schäden nach dem Anschlag vom 11. Sept 2001 zwar für ausgefallene Flüge in die USA mit dem gemeinsemen Markt vereinbar und damit zulässig waren aber nicht für einen ausgefallenen Flug am 15. Sept. 2001 nach Canada. Die Beihilfe für den Flug nach Canada gingen über die Vereinbarungen der EU hinaus genau wie die Zusage der Bundesregierung hinsichtlich der Sicherheit aller Spareinlagen.
Im Übrigen ist auch fraglich, ob die Voraussetzung für eine Abweichung von Artikel 87 Absatz 1 EG-V, nämlich das Vorliegen von „außergewöhnlichen Umständen, die eine solche Entscheidung rechtfertigen“, wie es in Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag heißt, überhaupt vorliegt. Denn es läßt sich sicherlich gut argumentieren, dass diese selbst verschuldete Krise aufgrund von Managerversagen und purer Habgier nicht unter diese „außergewöhnlichen Umstände“ des Artikel 88 EG-Vertrag subsumiert werden könne, da hier kein unvorhersehbares, bzw. kein unvermeidbares Ereignis vorliegt, wie etwa eine Naturkatastrophe oder ein Terroranschlag. Allerdings könnten die Auswirkungen der Bankenkrise auf die reale Wirtschaft möglicherweise so erheblich sein, dass dies als ein „außergewöhnlicher Umstand" angesehen werden könnte, der dann eben eine solche Vorgehensweise rechtfertigt.
Es gibt jedenfalls bezüglich der Zusicherung Merkels und Steinbrücks noch ein paar Fragezeichen. Es wäre interessant zu erfahren, ob die beiden ein Jahresgehalt auf die juristische "Wasserfestigkeit" ihrer Zusage geben würden. Außerdem erscheint die komplette Garantie auf alle Spareinlagen wegen gigantischen Größenordnung von mehr als 1000 Millarden Euro ohnehin illusorisch. Das ist etwa so, als würden Merkel und Steinbrück nur ein Faß Bier bereit stellen und "Freibier für alle" rufen. Aber wenn solche gewagten Versprechen dazu führen, dass keine größere Panik ausbricht und massenweise das Geld aus den Banken getragen wird, dann wäre der Hauptzweck wohl erfüllt.
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Mittels eines Finanzrechners bzw. einer entsprechenden Software und der notwendigen Daten, die regelmäßig aus den Versicherungsunterlagen und dem aktuellen Kontostand einer Kapitallebensversicherung ersichtlich sind, können dann unabhängige Fachleute ausrechnen, ob es sich bei der jeweiligen Kapitallebensversicherung um eine lohnende Kapitalanlage handelt oder nicht, ob es sich also lohnt, diese fortzuführen, oder ob es sinnvoll ist, sich nach einer Alternative um zu sehen.
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