KS Index Immofonds GdbR – Vermittler zum Schadensersatz verurteilt

Pressemitteilung von: BSZ e.V.

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Erneuter Erfolg für einen Mandanten der BSZ® e.V. Vertrauenskanzlei Brüllmann Rechtsanwälte – Vermittler zum Schadensersatz verurteilt

Erneut wurde jetzt ein Anlagevermittler einer Beteiligung an der KS Index Immofonds GdbR zum Schadensersatz verurteilt. Das Landgericht Ravensburg sprach mit Teil-Versäumnis- und Endurteil vom 29.09.2008 einem von der auf das Anlegerrecht spezialisierten BSZ® e.V. Vertrauenskanzlei Brüllmann Rechtsanwälte vertretenen Anleger Schadensersatz zu (noch nicht rechtskräftig). Der Vermittler muss dem Anleger nicht nur sämtliche Zahlungen ersetzen, die er über die gesamte Vertragslaufzeit an die Fondsgesellschaft gezahlt hat, sondern auch den entgangenen Gewinn in Höhe von mehreren tausend Euro.

BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Marcel Seifert von Brüllmann Rechtsanwälte: „Dies ist jetzt innerhalb der letzten vier Wochen bereits der zweite Erfolg im Zusammenhang mit einer Beteiligung an der KS Index Immofonds GdbR. Dass die Vermittlung dieser Art von Beteiligungen ‚haftungsrelevante Folgen’ haben könnte, erkannte bereits der Brancheninformationsdienst kapital-markt intern im Jahr 1995“. In der Ausgabe vom 05.05.1995 (Beilage zu Nr. 18/95) heißt es, dass „die Prospektierung dilettantisch ist, formelle Kriterien nicht erfüllt werden und der Informationsgehalt Richtung Null tendiert [...] wir (gehen) davon aus, dass dieses Immobilienangebot auf jeden Fall haftungsrechtliche Probleme verursachen kann“. Das Fazit von k-mi lautete daher: „Vorsicht ist geboten“.

Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist ein Anlageberater seinen Kunden gegenüber verpflichtet, diesen negative Presseberichte (Fachpresse) zumindest zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt er dies, so resultieren hieraus Schadensersatzansprüche (vgl. dazu bspw. Bundesgerichtshof (BGH), Az.: II ZR 197/04 vom 18.04.2005, OLG Celle, Az.: 11 U 291/01 vom 15.08.2002 und LG Köln, Az.: 2 O 405/04 vom 19.05.2005).

Betroffenen Anlegern ist zu empfehlen, von einem auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalt prüfen zu lassen, ob Ansprüche geltend gemacht werden können. Da nach unseren Erkenntnissen viele Ansprüche zum Jahresende verjähren könnten, sollten Betroffene nicht allzu lange warten.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft KS Index Immofonds anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular

Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.10.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Ansprechpartner Horst Roosen
Telefon: 06071-823780
Telefax:06071-23295
e-Mail:
Internet: www.fachanwalt-hotline.eu

Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.

Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.

Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.

Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.

Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.

Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder welche Kanzlei eine Interessengemeinschaft betreut.

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular

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