(openPR) „Wir bewerten die aktuelle Entwicklung positiv“, kommentiert Dr. Ernst Pohlen, Geschäftsführer des Industrieverbandes eurocom e.V. (Europäische Herstellervereinigung für Kompressionstherapie und Orthopädische Hilfsmittel), anlässlich der heutigen Anhörung des Gesundheitsausschusses die von den Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD vorgelegten Änderungsanträge zur letzten Gesundheitsreform. „Die mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz eingeführten Regelungen im Hilfsmittelbereich, die zum einen die Sanitätshäuser in ihrer Existenz bedroht, zum anderen eine qualitativ hochwertige Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln gefährdet haben, werden damit teilweise wieder aufgehoben. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, dem nun weitere folgen müssen.“
Besondere Bedeutung hat für die eurocom dabei die Abschwächung der Ausschreibungspflicht im Hilfsmittelbereich in eine Kann-Regelung. Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz waren die gesetzlichen Krankenversicherungen ursprünglich dazu verpflichtet worden, Verträge mit den Sanitätshäusern in erster Linie über Ausschreibungen abzuschließen. Nur das Sanitätshaus, das die Ausschreibung gewonnen hatte, sollte demnach berechtigt sein, Versicherte mit Hilfsmitteln zu versorgen. Die eurocom hatte bereits im Gesetzgebungsverfahren zum GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz deutlich gemacht, dass eine solche Ausschreibungspflicht zu massiven Schwierigkeiten führen würde. Zum einen würden viele kleinere und mittelständische Leistungserbringer ihre Existenzgrundlage verlieren. Zum anderen wäre eine wohnortnahe Versorgung der Versicherten auf Dauer nicht zu gewährleisten. Zudem würden die Patienten in ihrer Wahlfreiheit empfindlich eingeschränkt.
In diesem Zusammenhang begrüßt die eurocom außerdem, dass der GKV-Spitzenverband und die Verbände der Leistungserbringer gemeinsam Empfehlungen erarbeiten sollen, für welche Hilfsmittel Ausschreibungen in keinem Fall durchgeführt werden sollen. „Eine solche Klarstellung, die für alle Krankenkassen verbindlich sein muss, fordern wir schon länger“; so Dr. Pohlen. „Unseres Erachtens machen Ausschreibungen bei Hilfsmitteln, bei denen der Dienstleistungsanteil im Sanitätshaus sehr hoch ist oder die individuell angefertigt werden müssen, keinen Sinn. Zu diesen Hilfsmitteln gehören aus unserer Sicht Kompressionsstrümpfe, Orthesen, Bandagen, Einlagen und Prothesen.“
Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz war auch die Zulassung der Leistungserbringer abgeschafft worden. Lediglich für die Sanitätshäuser, die bis Ende März 2007 eine Zulassung hatten, sollte eine Übergangsfrist bis Ende 2008 gelten. Mit den nun vorliegenden Änderungsanträgen wird diese Übergangsfrist bis Mitte 2010 verlängert. Außerdem werden der GKV-Spitzenverband und die Leistungserbringerverbände beauftragt, ein so genanntes Präqualifizierungsverfahren zu entwickeln, das an die Stelle des bisherigen Zulassungsverfahrens treten soll. „Mit dem Wegfall der Zulassung war eine für die Leistungserbringer problematische Situation entstanden. Sie mussten jeder Krankenkasse, mit der sie Verträge schließen wollten, erneut nachweisen, dass sie die geforderten Voraussetzungen erfüllen. Für ein kleines Sanitätshaus war dieser bürokratische Aufwand kaum zu leisten. Ein Präqualifizierungsverfahren, mit dem dieses Prozedere vereinheitlicht und vereinfacht wird, war überfällig“, erläutert Dr. Pohlen. Mit der Verlängerung der Übergangsfrist werde zudem ausreichend Zeit geschaffen, um ein solches Verfahren zu installieren.
Trotz dieser insgesamt eher erfreulichen Entwicklung hält die eurocom weiterhin an ihrer Forderung fest, anstelle von Ausschreibungen und Verhandlungsverträgen das bisherige Festbetragssystem in der Hilfsmittelversorgung konsequent weiterzuentwickeln und für Hilfsmittel von geringem Wert ein Festzuschusssystem zu etablieren.















