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Krankenkasse zur Kostenübernahme verurteilt - häusliche Versorgung Sterbender erfordert spezialisierten Arzt

18.09.200815:59 UhrGesundheit & Medizin
Begleitung von Sterbenden - ein Grundrecht
Begleitung von Sterbenden - ein Grundrecht

(openPR) Sterbende Patienten mit schweren Symptomen haben Anspruch auf „spezialisierte ambulante Palliativ-Versorgung (SAPV)“. So hat es der Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Doch anstatt dies tatsächlich umzusetzen, weigern sich die meisten Krankenkassen, überhaupt Verhandlungen mit Palliativärzten aufzunehmen. Damit ist nun Schluss.


Nun hat das Landessozialgericht eine Ersatzkasse zur Kostenübernahme verurteilt. Elisabeth P. schwerst demenzkranke Heimpatientin mit abfaulendem Bein, dauernd unruhig, Vernichtungsschmerzen hat Anspruch auf Kostenübernahme für qualifizierte Hilfe. Der behandelnde Palliativmediziner Dr. Thöns, Vorstand im Palliativnetz Bochum: Ein langer Weg ist nun zu einem erfolgreichen Ende gekommen. Die Krankenkasse, die vormals Leistungen kürzte, die bei Patienten in Heimen abgerechnet wurden, behauptete vor Gericht „es ist für alles gesorgt, wir können 12 Vertragsärzte benennen und die Patientin braucht die Versorgung gar nicht“. Doch die benannten Ärzte waren gar nicht für SAPV qualifiziert. Auch ein Onkologe, der seit Jahren keine Hausbesuche bei Sterbenden mehr gemacht hatte und der auch nicht über eine Zusatzweiterbildung verfügt, wurde benannt. Von Demenz hatte er keine Ahnung.
Diese „Lösung auf dem Papier“ wurde vom Gericht kassiert – die Versorgung muss vor Ort gesichert sein – so wie es der Gesetzgeber gewollt hat. Denn seit dem 1.4.2007 heißt es im Sozialgesetzbuch § 37b unmissverständlich: „Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung, die eine besonders aufwändige Versorgung benötigen, haben Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung. … Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung … zielt darauf ab, die Betreuung der Versicherten nach Satz 1 in der vertrauten häuslichen Umgebung zu ermöglichen“.
Dr. Jürgen Thomas, Vorstand im Palliativnetz Bochum erklärt: „Im Gesetzestext ist eindeutig von spezialisierter pflegerischer und ärztlicher Versorgung die Rede. Daraufhin haben wir 208 Krankenkassen Anfang Juli angeschrieben und um Vertragsverhandlungen gebeten. Bislang haben 27 geantwortet; keine davon ist zu einem Vertragsabschluss bereit. Die Gründe für die Ablehnung waren indiskutabel bis nebulös. Die Antwort des Verbandes, Vertragsverhandlungen mit einem qualifizierten SAPV Anbieter seien nicht vorgesehen, hat uns glatt die Sprache verschlagen.“
Prof. Michael Zenz, Mitgründer des Palliativnetz Bochum und Chef der Palliativstation am Bergmannsheil Bochum freut sich: Endlich ist dieser unselige Streit ums Geld entschieden. Nun werden die Krankenkassen wohl mal auf die Ärzte zur Verhandlung zukommen und die vom Gesetzgeber vorgesehenen Vertragsinhalte erfüllen müssen. Dr. Thöns ergänzt: Ob einige schwarze Schafe Kassen angesichts des Urteils eines so hohen Gerichts noch den Streit suchen, möchten wir nicht glauben - aber unser Vorgehen ist klar: Kostenzusage oder einstweilige Verfügung. Ich bin froh, dass wir uns wieder auf unser „Kerngeschäft“ konzentrieren können: Menschen am Lebensende qualifiziert und kurzfristig zu begleiten.

PS: Die Patientin ist 4 Tage nach der Entscheidung des Landessozialgerichts unter guter Beschwerdelinderung im Beisein ihrer Tochter verstorben – die Krankenkasse hatte den schweren Krankheitszustand bestritten.

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