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james.ag informiert - Sturmschäden sind auch über eine Privathaftpflicht versichert

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(openPR) Nach einem Sturm – und er muss nicht den Ausmaß eines „Gustav“ haben - wird vielen erst klar, welche Versicherungen ihnen fehlen. Für materielle Schäden – d.h. Sturmschäden am Auto oder zerbrochene Fensterscheiben am Haus - hat so gut wie jeder die Kaskoversicherung bzw. eine Wohngebäudeversicherung.

Doch was ist, wenn Menschen von herumgewirbelten morschen Geländern, lockeren Dachziegeln und nicht gesicherten Blumentöpfen getroffen werden? Aufatmen kann dann nur, wer eine Privathaftpflichtversicherung hat. Denn die finanziellen Folgen sind oft verheerend, wenn ungesicherte Gegenstände Menschen verletzen: Drohende Arbeitsunfähigkeit - womöglich bis zur Rente - Schmerzensgeld nach einem Unglück oder eine Entschädigung für den Verdienstausfall durch z.B. einen wochenlangen Krankenhausaufenthalt.

Da Sie als Haus- und Grundstücksbesitzer für die Instandhaltung Ihres Eigentums verantwortlich sind, werden sie haftbar gemacht, wenn eine vorhersehbare Gefahrenstelle wie beispielsweise ein morscher Baum auf Ihrem Grundstück durch einen Sturm umknickt und einen Personenschaden verursacht.
Doch auch Mieter sind verantwortlich für lose, ungesicherte Gegenstände, die beispielsweise auf dem Balkon liegen. Verletzt ein nicht ordnungsgemäß gesicherter Blumentopf einen Menschen, liegt die Verantwortung dafür bei demjenigen, dem der Blumentopf gehört – in diesem Falle beim Mieter.

Der Mensch verschuldet fahrlässig solche Personenschäden und da er zuvor seiner sogenannten Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist, muss er für den entstandenen Schaden aufkommen (Verschuldenshaftung).
Für solche Fälle gibt es die Privathaftpflichtversicherung – sie haftet für fahrlässig herbeigeführte Personenschäden bis zur vereinbarten Deckungssumme von meist drei oder auch fünf Millionen Euro.

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