openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Ist die Medizinethik ideologiefrei?

02.09.200808:31 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Ist die Medizinethik ideologiefrei?
Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth
Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth

(openPR) Neopaternalisten begeben sich nicht selten auf die Suche nach Argumenten, um halbwegs plausibel ihre ablehnende Haltung gegenüber einer ohne Reichweitenbeschränkung ausgestalteten möglichen gesetzlichen Regelung zur Patientenverfügung begründen zu können. Vielfach wird in dem Diskurs betont, dass in aller Regel gesunde Menschen meinen, nicht mit einer Krankheit – etwa der Demenz – leben zu wollen, diese aber letztlich nicht wissen, wie sie sich als Schwerstkranke fühlen würden. Dies führt zu der höchst angenehmen Konsequenz mancher Ethiker, dass die künftigen Patienten vor unvernünftigen Entscheidungen zu bewahren seien, so dass in jedem Falle eine Reichweitenbegrenzung dergestalt geboten sei, dass im Zweifel die Krankheit bereits einen irreversiblen tödlichen Verlauf genommen habe.



Den Paternalisten scheint hier nicht klar zu sein, dass im Rahmen des Selbstbestimmungsrechts es selbstverständlich auch den künftigen Patienten anheim gestellt ist, nicht zu wissen oder zu erfahren, wie es sich in einem späteren Demenzstadium leben lässt. Wir müssen das „Leid“ nicht erfahren, um das hohe Gut der Freiheit und der Selbstbestimmung zu kosten und in diesem Sinne dürfen wir auch entscheiden, unseren Angehörigen ggf. später nicht zur „Last“ fallen zu wollen.

Mit Sorge ist zu registrieren, dass gerade mit Blick auf unser Selbst als mögliche Demenzkranke höhere sittliche Normen generiert werden, die uns alle in gesunden Tagen bereits „in die Pflicht“ nehmen wollen. Die Patientenverfügungen sind keine Folge der Arroganz der Gesundheit, sondern vielmehr eine notwendige Reaktion auf einen zunehmend enthemmten Paternalismus, bei dem das Verfassungsrecht nur noch als einzige Hürde verbleibt, die es zu übersteigen gilt.

Da nimmt es nicht wunder, dass Philosophen und Ethiker eine Verfassungsinterpretation zelebrieren, die einem Blick in die Glaskugel gleichkommt. Wir müssen uns von der Vorstellung verabschieden, dass das Recht weitestgehend das übernimmt, was im Zweifel Ärzte und Medizinethiker für ethisch geboten erachten. Den Mediziner bleibt es unbenommen, sich dem ethischen Diktat einer Ständeorganisation zu unterwerfen – indes aber gilt: Der Patient wird hieraus weder verpflichtet noch muss er sich um des medizinischen Fortschritts der Palliativmedizin willen gleichsam in den Dienst eben dieser Forschung stellen, in dem er einstweilen von seinen Grundrechten keinen Gebrauch machen wird, in dem er keine Patientenverfügung verfasst. Wer dies ernsthaft verlangt, ist auf dem besten Wege, die Würde des Menschen sowohl in gesunden als auch in kranken Tagen nicht nur zur kleinen Münze zu schlagen, sondern für seine eigene Zwecke zu instrumentalisieren und im Zweifel zu beugen. Das wohlverstandene Selbstbestimmungsrecht ist mithin der Gefahr einer „Rechtsbeugung“ ausgesetzt, in dem sich Paternalisten aufschwingen, neue „Werte zu generieren“, die wohl nicht ohne Folgen für die scheinbar herrschende Moral unserer Gesellschaft bleiben werden. Das gebetsmühlenartige Wiederholen dieser „neuen Werte“, gepaart mit der Verklärung der Demenz als Krankheit, dient erkennbar dem Zweck, einen ethischen Konsens in unserer Gesellschaft zu proklamieren und sofern dieser noch nicht „verfassungsfest“ zu sein scheint, wird die Mär von einer herrschenden Expertenmeinung bewusst genährt. Dass die Bürger im Zweifel ein anderes Werteverständnis hierzu haben, ist zwar misslich, aber im Ergebnis nicht sonderlich von Belang, zumal stets betont wird, dass es eigentlich den mündigen Patienten gar nicht gäbe. Nun – aus anderer Perspektive könnte man/frau auch meinen, dass es gar nicht gewollt ist, dass es einen mündigen Patienten gibt, denn schließlich hängt das Gelingen einer ethischen Grunderziehung auf die alten „neuen“ Werte – freilich eingekleidet in einem neuen Gewande – ganz maßgeblich davon ab, dass in Teilen die Zunft der Medizinethiker darauf vertraut, dass ihre tradierte – gleichsam seit den Zeiten des ehrwürdigen Hippokrates konservierte - ethische Werthaltung von Haus aus die „richtige“ sei und sich so kein Widerstand durch die Patientenschaft regen wird. Wird nun allerdings eine Bresche in die berufsethische Arkana durch externe Denker und noch unangenehmer, durch die Patienten selbst geschlagen, scheint die Zunft der Ethiker dienstbeflissen das hippokratische Gedankengut mehr als sonst zu revitalisieren – so, als sei allein die Berufung auf Hippokrates ein Garant für eine lobenswerte ethische Grundhaltung der gesamten Ärzteschaft, die letztlich keinerlei Widerspruch duldet. Eine direkte Konfrontation mit möglichen kollidierenden Werten und erst Recht mit dem dogmatischen Grundgehalt des Selbstbestimmungsrechts wird vermieden und da kann es auch schon mal Sinn machen, etwa der Zunft der Juristen vorzuhalten, als sei dieser eine ihrer tragenden Achsen, namentlich die der Rechtsphilosophie, verlustig gegangen.

Lutz Barth

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 238673
 1778

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Ist die Medizinethik ideologiefrei?“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth

Bild: Wir sollen nicht sterben wollenBild: Wir sollen nicht sterben wollen
Wir sollen nicht sterben wollen
Der „Diskurs“ (?) über das frei verantwortliche Sterben eines schwersterkrankten und sterbenden Menschen ist nach wie vor nicht nur soziologisch unterbelichtet, sondern zeichnet sich insbesondere durch Glaubensbotschaften der selbsternannten „Oberethiker“ und deren „Geschwätzigkeit“ aus. „Lebensschützer“ meinen zu wissen, was die Schwersterkrankten und Sterbenden wünschen und welcher Hilfe diese am Ende ihres sich neigenden Lebens bedürfen. Mit Verlaub: Es reicht nicht zu, stets die Meinungsumfragen zu kritisieren, in denen die Mehrheit der…
Bild: Sterbehilfedebatte - Der Kreis der ethischen Überzeugungstäter ist überschaubarBild: Sterbehilfedebatte - Der Kreis der ethischen Überzeugungstäter ist überschaubar
Sterbehilfedebatte - Der Kreis der ethischen Überzeugungstäter ist überschaubar
Es scheint an der Zeit, in einer hoch emotionalisierten Debatte „Ross und Reiter“ zu benennen, die sich fortwährend um den „Lebensschutz“ scheinbar verdienstbar gemacht haben und unbeirrt auf ihrer selbst auferlegten Mission fortschreiten. Einige politisch Verantwortlichen sind gewillt, die „Sterbehilfe“ gesetzlich zu regeln und wie es scheint, besteht das Ziel in einer strikten Verbotsregelung. Auffällig ist, dass es sich um eine handverlesene Schar von Ethiker, Ärztefunktionären, freilich auch Theologen und Mediziner handelt, bei denen ber…

Das könnte Sie auch interessieren:

Von der Debatte um die ärztliche Suizidbegleitung
Von der Debatte um die ärztliche Suizidbegleitung
… vorgenannten Autoren tragen im Prinzip nichts wesentliches „Neues“ zur Debatte bei, wenngleich doch der Ansatz von de Ridder jedenfalls aus intraprofessioneller Perspektive der Medizinethik auf ein neues Verständnis etwa der Palliativmedizin schließen lässt, wonach „der ärztlich assistierte Suizid zu einer äußersten Maßnahme palliativer Medizin werden kann“ …
Bild: „Ethische Basta-Politik“ der BÄK in Sachen ärztlicher Sterbebegleitung unerträglich!Bild: „Ethische Basta-Politik“ der BÄK in Sachen ärztlicher Sterbebegleitung unerträglich!
„Ethische Basta-Politik“ der BÄK in Sachen ärztlicher Sterbebegleitung unerträglich!
… beschlossene Verbot der ärztlichen Suizidbeihilfe in der ärztlichen Musterberufsordnung zu liefern. Es darf und muss an dieser Stelle daran erinnert werden, dass nicht wenige Medizinethiker bereits in den vergangenen Jahren die BÄK mehr oder minder direkt aufgefordert haben, eine Begründung für die standesethische Werthaltung und damit des standesethischen …
Bild: Das Grundgesetz – ein „Lehrbuch“ für die ärztliche und ethische GrundhaltungBild: Das Grundgesetz – ein „Lehrbuch“ für die ärztliche und ethische Grundhaltung
Das Grundgesetz – ein „Lehrbuch“ für die ärztliche und ethische Grundhaltung
Heerscharen von Medizinethikern und ihnen sich verbundene Paternalisten aus den verschiedensten Professionen schicken sich an, uns im aktuellen Wertediskurs von den Wertmaßstäben des Hippokratischen Eides zu überzeugen; in der Debatte wird nicht selten dem Eid die Qualität eines „Grundgesetzes ärztlicher Sittlichkeit“ beigemessen und konkurriert so unmittelbar …
Bild: Freie Arztwahl im EU-Ausland: Künftig Anspruch auf ärztliche Suizidbeihilfe im Ausland?Bild: Freie Arztwahl im EU-Ausland: Künftig Anspruch auf ärztliche Suizidbeihilfe im Ausland?
Freie Arztwahl im EU-Ausland: Künftig Anspruch auf ärztliche Suizidbeihilfe im Ausland?
… so ausgelegt werden, dass die ethischen Grundsatzentscheidungen der Mitgliedstaaten untergraben werden, wobei allerdings m.E. gewichtige Fragen offen bleiben. Das hierzulande die „Medizinethik“ jedenfalls mit Blick auf das Selbstbestimmungsrecht der Patienten und der ärztlichen Berufs- und Gewissensfreiheit der Ärzte zum Umdenken aufgefordert ist, ist …
PEG – Sondenernährung: Ethische Grundlagen der Entscheidungsfindung
PEG – Sondenernährung: Ethische Grundlagen der Entscheidungsfindung
… Nutzenkalkül orientiert und letztlich einen ethischen Konsens voraussetzt, der sich in der Rechtsethik widerspiegeln müsste. Dem ist allerdings nach diesseitiger Auffassung nicht so, zumal die Medizinethik neben vielen anderen Bereichsethiken u.a. einen Beitrag zur Rechtsethik leistet. Hierzu wird in Kürze in einem Beitrag zu erwidern sein. Lutz Barth
Ethik-Forum am 12. März in Stuttgart zum Thema "Migration und Gesundheit"
Ethik-Forum am 12. März in Stuttgart zum Thema "Migration und Gesundheit"
… berücksichtigt werden. Aus ethischer Perspektive werden bei dem Ethik-Forum unter anderem folgende Fragen aufgegriffen: Wie sollten eine kultursensible Pflege und eine entsprechende Medizinethik aussehen? Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Verbesserung der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Migrationshintergrund? Nilgün Tasman gibt …
Bild: cekib unterstreicht Engagement für Medizinethik am 27. und 28. November 2009Bild: cekib unterstreicht Engagement für Medizinethik am 27. und 28. November 2009
cekib unterstreicht Engagement für Medizinethik am 27. und 28. November 2009
Mit den „Thementagen Ethik“ am 27. und 28. November 2009 in Nürnberg setzt das cekib / Klinikum Nürnberg erneut einen Impuls in puncto Medizinethik und unterstreicht nochmals die besondere Bedeutung, die das Thema im Gesundheitswesen innehat. Die Möglichkeiten der modernen Medizin beschwören immer häufiger ethisch komplexe Fragestellungen herauf. Angehörige, …
Bild: WLH-Professor Jan Schildmann in den Beirat des IQWiG berufenBild: WLH-Professor Jan Schildmann in den Beirat des IQWiG berufen
WLH-Professor Jan Schildmann in den Beirat des IQWiG berufen
Fürth/Köln – Der Vorstand der Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen hat Jan Schildmann, Professur für Medizinethik an der Wilhelm Löhe Hochschule (WLH) als neues Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) bestellt. --- Das IQWiG bearbeitet zahlreiche Fragen, …
Bild: Ärztinnen blicken auf Forschung und Therapie - Einladung zur 32. Wissenschaftliche Tagung in WuppertalBild: Ärztinnen blicken auf Forschung und Therapie - Einladung zur 32. Wissenschaftliche Tagung in Wuppertal
Ärztinnen blicken auf Forschung und Therapie - Einladung zur 32. Wissenschaftliche Tagung in Wuppertal
… Johannes von Lüpke, Professor für Systematische Theologie an der Kirchlichen Hochschule Wuppertal, hält den Festvortrag mit dem Titel „Das Maß des Menschen, Medizinethik zwischen Ökonomie und Liebe“ Prof. Dr. med. Monika Bals-Pratsch, Ärztin für gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin, bearbeitet in ihrem Workshop die psychologischen und …
Priorisierung im Gesundheitswesen - Kampfbegriff oder Realität?
Priorisierung im Gesundheitswesen - Kampfbegriff oder Realität?
… Gesundheitspolitik Datum: Do, 6. Mai, 19.00 Uhr Ort: Bank für Sozialwirtschaft, Oranienburger Str. 13, Berlin-Mitte Mit: Prof. Dr. Eckhard Nagel, Professor für Medizinethik und Gesundheitswissenschaften, Universität Bayreuth, Mitglied im Nationalen Ethikrat Prof. Dr. Christoph Fuchs, Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer Moderation: Andreas Brandhorst, …
Sie lesen gerade: Ist die Medizinethik ideologiefrei?