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Reha für Ältere wird in Rheinland-Pfalz häufig gestrichen, aber Vorstände der AOK kassieren Extrahonorare

28.08.200819:19 UhrGesundheit & Medizin
Alt und abgeschoben?
Alt und abgeschoben?

(openPR) Medizinische Rehabilitation ist ein wichtiger Bestandteil des Gesundheitswesens. Mit ihrer Hilfe können Patienten nach schwerer Krankheit oder Patienten mit Behinderungen ihre Fähigkeiten, den Alltag zu bewältigen, erhalten bzw. wiederherstellen. Sie ist für viele Betroffene unerlässlich, um am Leben in der Gesellschaft teilhaben zu können. Leider wird das Bewilligungsverfahren bei den Krankenkassen sehr eingeschränkt gehandhabt. Dies gilt vor allem für die Genehmigung von Reha-Maßnahmen für ältere oder pflegebedürftige Menschen. Dies ist nicht hinnehmbar! Seit dem 1. April 2007 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Rehabilitation!


Nachdenklich macht in diesem Zusammenhang die Pressemeldung der Welt:"Die Paten von der AOK", wonach Vorstände auch aus Rheinland-Pfalz Extrahonorare kassieren, nachzulesen unter:
http://www.welt.de/welt_print/article2361853/Die-Paten-von-der-AOK.html

Aktiv am Leben teilnehmen, fit werden für den Alltag zu Hause: Dazu beitragen soll die geriatrische Rehabilitation, zugeschnitten auf ältere Patienten. Die Bundesregierung prahlt mit einer "eindeutigen Rechtslage", Reha vor Pflege. Die Kostenübernahme ist Pflicht der Krankenkassen - doch die drücken sich.

Was das für ältere Krankenversicherte bedeuten kann, musste Irene Schmidt am eigenen Leib erfahren. Nur durch Glück kam sie nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand mit anschließender Wiederbelebung zur maßgeschneiderten Reha. Als Notfall wurde sie damals in eine Klinik eingeliefert, wo die Behandlung zunächst erfolgreich verlief, doch die Genesung wurde durch weitere, altersbedingte Erkrankungen erschwert. Damit war Irene Schmidt ein klassischer Fall für die geriatrische Reha. Doch ihre Krankenkasse, die DAK, lehnte ab. Die Patientin sollte sich zu Hause auskurieren. Ihre Hausärztin konnte das nicht fassen und legte Widerspruch ein. Die DAK lenkte ein, will sich aber zu den Gründen vor der Kamera nicht äußern - nach nochmaliger Prüfung habe man es sich anders überlegt.

Eine andere Kasse, ein ähnlicher Fall. Maria Wald, die eine Bandscheibenoperation hinter sich hatte, klagte über Herzstörungen. Auch ihre Reha wurde abgelehnt und auch sie fand eine resolute Ärztin, die sich in ihrem Sinne gegenüber der Krankenkasse durchsetzte. Die AOK Rheinland-Pfalz gibt "urlaubsbedingt" keine Stellungnahme vor der Kamera. Bei einer anderen Patientin dieser Kasse mussten Angehörige nach einer Ablehnung erst den Rechtsanwalt einschalten, wenige Tage später wurde die Reha genehmigt. Die AOK erklärt das mit "zusätzlich eingegangenen Befunden".


Es liegen zahlreiche dokumentierte weitere Fälle aus Rheinland-Pfalz und anderen Bundesländern vor, in denen Kassen erst auf Druck reagieren. Inzwischen sind auch Krankenhäuser entsetzt, wie wenig manche Krankenversicherungen ihren Reha-Empfehlungen folgen. Die Klinik St. Elisabeth in Neuwied etwa hatte im Vorjahr nach eigenen Angaben 11,3 Prozent Ablehnungen, 2008 aber bis zur Julimitte bereits 41,3 Prozent.

Selbst wenn eine Reha erst einmal genehmigt ist, greift so manche Kasse zu einem weiteren Trick. Die Maßnahmen sollen dann oft auch gegen den Willen der Patienten in heimatfernen orthopädischen Kliniken durchgeführt werden, die von ihrer Ausstattung her gar nicht dem Erkrankungsspektrum geriatrischer Patienten gerecht werden könnten, erklärt Dr. Heinz L. Unger, Chefarzt in der Brohltal-Klinik.

Taktiererei im Gesundheitswesen
Die Kassen haben über ihren Medizinischen Dienst nach wie vor ein entscheidendes Wort mitzureden, letztlich lenken sie die Klinikwahl. Sie agierten nicht offen gegenüber Patienten, sondern verdeckt, sagt Wolfram-Arnim Candidus von der Deutschen Gesellschaft für Versicherte und Patienten. Sie versuchten zu kaschieren, dass sie bestimmte Leistungen zwar erbringen müssten, sie aber nicht erbringen wollten, da sie durch die Politik unter Kostendruck stünden.

Dabei sollte laut Bundesregierung doch gerade gegenüber "geriatrischen Patienten" eine "besondere Verantwortung" gelten. Immer häufiger sind die älteren Patienten in Wirklichkeit aber die Verlierer. Viele von ihnen trauten sich nicht, sich gegen eine Ablehnung durchzusetzen, erklärt Candidus. Ohne entschlossene Hilfe, etwa von den behandelnden Ärzten, haben sie schlechte Karten.

Widersprechen und Hilfe suchen
Auf jeden Fall sollte man eine Ablehnung nicht ohne weiteres hinnehmen. Ein Widerspruch muss innerhalb von vier Wochen samt Begründung schriftlich bei der Krankenkasse eingereicht werden, am besten auch mit einem Attest. Die Mithilfe des behandelnden Arztes ist ohnehin empfehlenswert. Beraten lassen können sich Betroffene etwa beim Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums und der Unabhängigen Patientenberatung. Informationen zur Reha finden sich beispielsweise in verschiedenen Ratgebern der Rentenversicherung. Beachten Sie die entsprechenden Angaben weiter unten.

Adressen & Links
Unabhängige Patientenberatung Deutschland
Tel: 0 18 03 / 11 77 22 (0,09 €/min aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreise können abweichen)
www.unabhaengige-patientenberatung.de

Deutsche Rentenversicherung
Informationen und zahlreiche Broschüren zum Thema Rehabilitation
www.deutsche-rentenversicherung.de

Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums
Fragen zur Krankenversicherung
0 18 05 / 99 66-02 Krankenversicherung (0,14 €/min aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise können abweichen.)
www.bmg.bund.de

Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP)
www.dgvp.de

Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung
www.patientenbeauftragte.de

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