18.08.2008 - 20:59 - Politik, Recht & Gesellschaft

Bin ich noch Deutscher? - Leitfaden für Nachfahren deutscher Auswanderer - Passbeantragung, Staatsbürgerschaft

Pressemitteilung von: Trempel & Associates Berlin
PR Agentur: German Global Trade Forum News

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Rechtsberatung International
Berlin - Trempel & Associates haben unter Federführung von Rechtsanwalt Eberhard J. Trempel und Stationsreferendar Ralf Stenger (OLG München) im Rahmen der Erarbeitung eines Grundsatzdokuments über staatsbürgerliche Statusfragen nach geltendem deutschen Staatsangehörigenrecht einen Kurzleitfaden für deutsche Bürger mit ständigem Wohnsitz im Ausland und die Nachfahren deutscher Auswanderer in Nord-, Mittel- und Südamerika sowie Australien erarbeitet, der interessierten Nachkommen deutscher Auswanderer auf Anfrage gegen eine Schutzgebühr zur Verfügung gestellt wird.

Der in Deutsch, Spanisch und Englisch bereit stehende Leitfaden behandelt die Frage des Erwerbs, Verlusts und Wiedererwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit durch "ehemalige Deutsche" bzw. deren Nachfahren. Behandelt wird u.a. die Frage "Voraussetzung der Passerteilung", "Antrag auf Feststellung der (vererbten) deutschen Staatsbürgerschaft", Antrag auf verbindliche Wiedererlangung der deutschen Staatsbürgerschaft wie auch die sogenannte "Anspruchseinbürgerung". Nachfahren von Opfern der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft werden nach geltendem Recht begünstigt. Die beizubringenden Unterlagen, Dokumente, die Form ihrer Beibringung sowie die Aufbereitung im Rahmen der Antragstellung werden ebenso behandelt wie die dabei entstehenden Kosten oder die für die Antragstellung maßgebliche Behörde (Deutsche Auslandsvertretung, Bundesverwaltungsamt). Die Prüfung der Voraussetzungen einer Statusklärung setzt nicht selten eine umfangreiche Ahenforschung voraus. Die Register der Kirchen, Dokumente über Geburten, Trauungen bei Standesämtern und vieles mehr sind zu ermitteln, in die deutsche Sprache zu übersetzen und jeweils öffentlich zu beglaubigen. Die Kosten der Schaffung der Voraussetzungen können es also im Einzelfall durchaus in sich haben, während die bloße Antragsgebühr für das Verwaltungsverfahren mit derzeit 250.- € relativ günstig sind

Auf eine qualifizierte Beratung und Begleitung des Antragsverfahrens kann durch das Studium des Leitfadens nicht verzichtet werden.

Autoren: Ralf Stenger, Stationsreferendar, OLG München, Stage "Internationales Zivil- und Verfahrensrecht"; RA Eberhard J. Trempel, Fachanwalt für Steuerrecht, Mitglied der Camara de Commercio e Industria Brasil-Alemanha (Sao Paulo) und der AHK Deutschland/Thailand, Bangkok.

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Trempel & Associates Berlin
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