14.08.2008 - 11:56 - Medien & Telekommunikation

Getty Images - Abmahnung durch Kanzlei Waldorf wegen Urherberrechtsverletzung nach Einsatz von Web Crawlern

Pressemitteilung von: GGR Rechtsanwälte

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RA Karsten Gulden, LL.M. (Medienrecht)
Die Serienabmahnungen, die im Auftrag bzw. im Zusammenspiel mit der Getty Images International Ltd. betrieben werden, lassen jegliche Sachlichkeit vermissen, da die gestellten Forderungen völlig willkürlich erhoben werden.

Den Abgemahnten wird dabei oftmals vorgeworfen, dass Ihnen bereits in der Vergangenheit von der Mandantin (meist eine Limited) mitgeteilt wurde, dass die eigene Internetseite Fotografien aus dem Repertoire der Mandantin enthalte. Nach Aussage der meisten Betroffenen, wurde dieses Schreiben jedoch nie gesichtet. Die Abmahnungen selbst enthalten eine umfassende Unterlassungserklärung, die keinesfalls ohne vorherige Prüfung unterschrieben und zurückgesandt werden sollte, da auch diese eine Wirkungsdauer von 30 Jahren! entfaltet.

Sollte man als Betroffener tatsächlich Bildrechte verletzt haben, so müsste dies Getty Images zunächst einmal nachweisen. Dies ist nicht ganz einfach. Unter Hinzuziehung der israelischen Firma PicScout, werden sog.
Web-Crawler einsetzt, die die angeblichen Verstöße feststellen sollen. Dadurch soll der Laie beindruckt und schließlich zur Zahlung bewegt werden. Diese Form der Geldgenerierung erscheint in Anbetracht der geforderten Summen äußerst lukrativ, weckt aber leider nicht das Misstrauen aller Abgemahnten, da nach wie vor der Anteil der Zahlungswilligen, derjenigen überwiegt, die die Abmahnung oder die Rechnung von Getty Images anwaltlich überprüfen lassen.

Unterschreibt man aus Unwissenheit dennoch die Unterlassungserklärung folgt sehr zeitnah ein weiteres Schreiben, in dem die Abgemahnten zur Zahlung aufgefordert werden. Dabei sind geforderte Summen von 3.000 - 10.000 EUR keine Seltenheit. Die Schadensberechnung erfolgt dabei jedoch sehr pauschal. So werden bspw. 3910,00 EUR für die angebliche 36 monatige Nutzung auf der Homepage samt 100 % Zuschlag wegen des unterlassenen Urhebervermerks (jeweils 1955,00 EUR) verlangt. Hinzu kommen dann noch Anwaltskosten in Höhe von 911,80 EUR. Es erscheint äußerst fraglich, ob diese Summen gerechtfertigt sind. Insbesondere sind die Streitwerte in den meisten Fällen viel zu hoch angesetzt.

In diesem Zusammenhang sei der Hinweis gestattet, dass niemand zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung ohne einen entsprechenden Titel gezwungen werden kann, wie dies die Waldorf Anwälte teilweise in ihren Schreiben vermuten lassen.

Obige Ausführungen treffen gleichermaßen auf die ebenfalls von der Kanzlei Waldorf vertretenen Fotoagenturen Masterfile und Stock Food.

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

GGR Rechtsanwälte
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55126 Mainz

tel.: 06131-6237990
fax: 06131-6233896

mail:
web: www.ggr-rechtsanwaelte.de

Die Kanzlei GGR Rechtsanwälte aus Mainz betreut bundes- und europaweit (insb. Schweiz, Luxemburg, Liechtenstein, Österreich) Privatpersonen als auch Unternehmen schwerpunktmäßig in allen Bereichen des Medienrechts.

Aufgrund der Komplexität und Dynamik des Medienrechts bzw. Multimediarechts ist spezielles Know How für eine erfolgreiche Mandatsannahme erforderlich, welches in der klassischen Juristenausbildung nicht vermittelt wird.

Die Anwälte der Kanzlei GGR Rechtsanwälte aus Mainz wurden mit dem akademischen Grad eines Master of Laws im Medienrecht ausgezeichnet und zählen somit zu den wenigen Rechtsanwälten und Medienrechtlern in Deutschland, die eine entsprechende medienrechtliche Qualifikation nachweisen können.

Im Rahmen dieses international anerkannten Studienganges beim Mainzer Medieninstitut wurden unsere Experten in den speziellen Gebieten des Medienrechts ausgebildet. Unsere Anwälte sind daher mit allen Fragen des Medienrechts (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht, E-Commerce, IT-Recht, Musikrecht, Fotorecht, Presserecht, Verlagsrecht, Sportrecht, Medienstrafrecht, Abmahnung etc.) ebenso vertraut wie mit den charakteristischen wirtschaftlichen Eigenheiten der Multimedia- und IT-Branche.

Aufgrund der vermehrten Abmahnungen durch folgende Kanzleien


* Simon und Partner aus Wiesbaden

* U+C Rechtsanwälte (ehemals KUW) aus Regensburg

* Schindler Boltze (SBR) Rechtsanwälte aus Karlsruhe

* Rasch Rechtsanwalt aus Hamburg

* Waldorf Rechtsanwälte aus München

* Schutt Waetke Rechtsanwälte aus Karlsruhe

* Kornmeier Rechtsanwälte aus Frankfurt

* Negele Zimmel Kremer Greuter Rechtsanwälte aus Augsburg

* Dr. Winterstein Dr. Ruhrmann Rechtsanwälte aus Frankfurt

* Cramer von Clausbruch, Steinmeier, Cramer (CSC) Rechtsanwälte aus Berlin

* Stefan Auffenberg Rechtsanwalt aus Dortmund


wegen Filesharing /P2P / Urheberrechtsverletzungen, die derzeit in Deutschland kursieren, nehmen sowohl Rechtsanwalt Gulden, LL.M. (Medienrecht) als auch Rechtsanwalt Röttger, LL.M. (Medienrecht) Termine auch außerhalb der Sprechzeiten wahr. Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, so setzen Sie sich bitte mit unseren Rechtsanwälten in Mainz in Verbindung!

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