06.08.2008 - 12:37 - Tourismus, Auto & Verkehr
EU Führerschein Gültig
Pressemitteilung von: EU Fahrschulservice EU FührerscheinPR Agentur: EU Fahrschulservice EU Führerschein
Ein Führerschein aus einem EU Mitgliedsstaat darf die Nutzung der Fahrerlaubnis auf deutschen Straßen nicht untersagt werden wenn keine neuen Eignungszweifel nach der Neuerteilung bekannt wurden. Auch dann nicht wenn hierzulande die Fahrerlaubnis zuvor wegen einer Alkoholfahrt entzogen wurde und zur Wiedererteilung ein positives MPU Gutachten zur Auflage gemacht wurde.
Eine Grundvoraussetzung zur Gültigkeit der Fahrerlaubnis ist die Wohnsitznahme nach den geltenden Gesetzen und Verwaltungsvorschriften des Führerscheinausstellenden EU-Landes. Aufgrund des Niederlassungsrecht und der Niederlassung´s-Freiheit kann ein jeder Bürger einen oder mehre Wohnsitze im EU-Raum nehmen ohne dies seinem Staatsbürgerschaft-Geber zu begründen. Des weiteren darf keine Sperrfrist zur Nutzung der Fahrerlaubnis bestehen.
www.europa-fahrerlaubnis.com/
Deutsche Verkehrsbehörden bemängeln die Kooperationsbereitschaft mit den EU Mitgliedsstaaten die nach wie vor die Aushändigung einer Fahrerlaubnis an Führerschein-Touristen ermöglichen. Bislang kann nur das Kraftfahrtbundesamt eine Anfrage an das Führerscheinausstellende Land richten und anfragen ob die Fahrerlaubnis-Erteilung rechtens war. Jedoch werden in der Regel die Anfragen der deutschen Behörden nur ungenügend berücksichtigt, klagt das Kraftfahrtbundesamt. Dem Führerscheintourismus wird wohl nur durch die Umsetzung der 3. Führerscheinrichtline beizukommen sein.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Mapro-GmbH
Detmolderstr. 113a
33604 Bielefeld
Tel.- Nr.: 0521 - 5604320
Fax -Nr.: 0521 - 4179115
eMail: eu-fuehrerschein
www.europa-fahrerlaubnis.com
USt. DE-258607714
HRB -39227
Die Firma Mapro informiert umfassend seit dem Jahre 2004 über den Erwerb des EU-Führerscheines in Europa. Dabei wird die Rechtsprechung ebenso wie die Wohnsitzregelung berücksichtigt welche entscheidend für die Bestandskraft eines Führerscheines ist. Die Firma Mapro wird inzwischen von mehren Rechtsanwälten empfohlen, denn nur unter Einhaltung und die Erfüllung der EU-Rechtsvorschriften und der Gesetze der jeweiligen EU-Länder macht den Führerscheinerwerb möglich.
Eine Grundvoraussetzung zur Gültigkeit der Fahrerlaubnis ist die Wohnsitznahme nach den geltenden Gesetzen und Verwaltungsvorschriften des Führerscheinausstellenden EU-Landes. Aufgrund des Niederlassungsrecht und der Niederlassung´s-Freiheit kann ein jeder Bürger einen oder mehre Wohnsitze im EU-Raum nehmen ohne dies seinem Staatsbürgerschaft-Geber zu begründen. Des weiteren darf keine Sperrfrist zur Nutzung der Fahrerlaubnis bestehen.
Deutsche Verkehrsbehörden bemängeln die Kooperationsbereitschaft mit den EU Mitgliedsstaaten die nach wie vor die Aushändigung einer Fahrerlaubnis an Führerschein-Touristen ermöglichen. Bislang kann nur das Kraftfahrtbundesamt eine Anfrage an das Führerscheinausstellende Land richten und anfragen ob die Fahrerlaubnis-Erteilung rechtens war. Jedoch werden in der Regel die Anfragen der deutschen Behörden nur ungenügend berücksichtigt, klagt das Kraftfahrtbundesamt. Dem Führerscheintourismus wird wohl nur durch die Umsetzung der 3. Führerscheinrichtline beizukommen sein.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Mapro-GmbH
Detmolderstr. 113a
33604 Bielefeld
Tel.- Nr.: 0521 - 5604320
Fax -Nr.: 0521 - 4179115
eMail: eu-fuehrerschein
www.europa-fahrerlaubnis.com
USt. DE-258607714
HRB -39227
Die Firma Mapro informiert umfassend seit dem Jahre 2004 über den Erwerb des EU-Führerscheines in Europa. Dabei wird die Rechtsprechung ebenso wie die Wohnsitzregelung berücksichtigt welche entscheidend für die Bestandskraft eines Führerscheines ist. Die Firma Mapro wird inzwischen von mehren Rechtsanwälten empfohlen, denn nur unter Einhaltung und die Erfüllung der EU-Rechtsvorschriften und der Gesetze der jeweiligen EU-Länder macht den Führerscheinerwerb möglich.
News-ID: 232147 • Views: 2075
Schlagwörter
Permanenter Link zu dieser Pressemeldung:
Wir freuen uns, wenn Sie z.B. auf Ihrer Presse- oder Referenzen-Seite auf openPR.de linken.
Für die Inhalte dieser Meldung ist nicht openPR.de sondern nur der jeweilige Autor verantwortlich.
Haftungsausschluss - openPR distanziert sich von dem Inhalt der Pressemitteilungen. Lesen sie hier mehr
© openPR 2011 | Impressum


