(openPR) Es scheint Ruhe in die allgemeine Debatte rund um die Sterbehilfe eingekehrt zu sein. R. Kusch hat einige Tage für ein gewaltiges Medienecho gesorgt und nun können wir alle wieder zum „Tagesgeschäft“ übergehen. Um den Tod ranken sich Geschichten um Geschichten und das kostenlose „Opium fürs Volk“ verfehlt hier seine Wirkung nicht. Der Tod kommt eben nicht auf leisen Sohlen daher, sondern er ist stets gegenwärtig, auch wenn sich beachtliche Mythen um ihn ranken. Unser Körper ist verletzlich, vergänglich und da macht es schon Sinn, die eigene Endlichkeit in ein transzendentes Mysterium hinüber zu retten, hilft es doch vielen, ihr Sterben einigermaßen erträglich zu machen. Uns wird ein Himmel voller Blüten in Aussicht gestellt, in dem wir unseren Leidensweg (freilich bei guter Führung zu irdischen Zeiten) nicht mehr fortsetzen müssen. Der Weg in den Garten der Glückseligkeit – frei von Leid, Pein und Schmerz – ist eine schöne Option und auch da kann es Sinn machen, in Grenzen Leid zu tragen, da immerhin kein Geringerer als der Sohn Gottes uns mit Beispiel voran gegangen ist – mehr noch, er ist für uns „gestorben“ und er wird an der Seite seines „Vaters“ dafür Sorge tragen, dass der Garten mit all den wunderbaren Blumen für uns alle gehegt und gepflegt wird.
Kann es da überhaupt Sinn machen, den Versuch zu unternehmen, das Sterben und den Tod zu entmythologisieren?
Freilich – keiner wird bestreiten wollen, dass es gerade bei der derzeitigen Wetterlage recht angenehm ist, im „Garten zu sitzen“ und sich an der Pracht der Blumen zu erfreuen. Die Pflege der Blumen selbst birgt aber manchesmal Gefahren: Die Rosen sind zuweilen dornig und gelegentlich kommt uns ein leiser Fluch über die Lippen, wenn wir die Dornengewächse mit unserem gärtnerischen Geschick versuchen, etwas zu „bändigen“. Nun – wie mag es im Himmel aussehen? Was – wenn der Garten „verwildert“ ist und wir vielleicht die schmerzliche Erfahrung machen müssen, dass auch dort „Blumen welken“? Wer kann uns hier Aufklärung leisten, wenn es darum geht, schon zu „Lebzeiten“ unseren letzten Willen zu bestimmen und hierbei vielleicht im Tod einen Akt der Humanität zu erblicken? Gehen wir das Risiko ein, in Grenzen Leid zu tragen, weil uns ein „blühender Garten“ versprochen wird?
Zugeben: schwierige Fragen, die aber nach wie vor einer Antwort harren, da jedenfalls mir persönlich keine Person bekannt ist, die bereits zu irdischen Zeiten hat das Himmelreich schauen können und zu einem Interview bereitstünde. Die Vision mag hilfreich sein, aber derjenige, der da meint, dass sein „Leben“ endlich ist, darf für sich die Regie für seinen eigenen Tod übernehmen: Er kann darauf vertrauen, dass ihm die liebenden Hand einer transzendenten Macht gereicht wird und er in einen prachtvollen Garten geführt wird oder alternativ dazu, sich für einen freiverantwortlichen schnellen Tod zu entscheiden, wenn ihm das Unbill des verlöschenden Lebens oder der sich zunehmend in Dunkelheit verhüllende Geist als Bürde oder schwere Last erscheint.
Ich wünsche all denjenigen, dass sie ihren Garten finden werden und denjenigen, die da meinen, hier auf Erden ihr „Ende“ finden zu wollen, dass der Gesetzgeber frei vom Glauben an eine blühende Gartenpracht im Jenseits bleibt, denn dass Diesseits prägt unsere Rechtsordnung und damit unserer Grundrechtsstellung.
Lutz Barth

















