Festival Film Capital Treuhand GmbH & Co. 1. Produktions KG - Vermittler haftet auf Schadensersatz

Pressemitteilung von: BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

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Das Landgericht Hamburg hat einen Vermittler wegen Falschberatung verurteilt. Das Urteil könnte Schule machen.

Das Landgericht Hamburg hat einem von der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei BGKS Gröpper Köpke vertretenen Gesellschafter des Mediensfonds Festival Film Capital Treuhand GmbH & Co. 1. Produktions KG ("Timm Thaler-Fonds") Schadensersatz wegen Falschberatung zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Anleger bei dem Beratungsgespräch von dem beklagten Vermittler nicht über alle im Zusammenhang mit der Beteiligung an dem Medienfonds einhergehenden Risiken aufgeklärt wurde. Der Vermittler wurde deshalb dazu verurteilt, dem BGKS Gröpper Köpke-Mandanten den Kaufpreis und den Wiederanlageschaden zu ersetzen und darüber hinaus von allen Ansprüchen der Fondsgesellschaft und des Finanzamts im Zusammenhang mit der Beteiligung freizustellen; der Mandant wurde damit letztlich so gestellt, wie er gestanden hätte, wenn er die Beteiligung nicht gekauft hätte.

Das ist ein wichtiges Urteil für alle Timm Thaler-Gesellschafter. Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper: "Das Gericht ist unserem Vortrag gefolgt. Es hat erkannt, dass der Gesellschafter falsch beraten wurde. Zudem ist es richtig davon ausgegangen, dass die Ansprüche noch nicht verjährt sind, weil der Vermittler nach dem Ergebnis des Beweisaufnahme vom Prospekt abweichende, die evidenten Risiken beschwichtigende Aussagen getroffen hat." Und es könnte u.U. Schule machen. Rechtsanwalt Matthias Gröpper: "Nach unserer Einschätzung war das Fondskonzept von Anfang an unschlüssig. Das haben auch unabhängig voneinander die beiden Brancheninformationsmagazine K-mi und G.U.B. festgestellt. Darauf hätten die Vermittler spätestens mit dem Erscheinen der Prüfberichte hinweisen müssen. Deshalb ist die Entscheidung unseres Erachtens auch auf eine ganze Reihe andere Sachverhalte übertragbar."

Danach gilt: Timm Thaler-Geschädigte können Ihre Ansprüche auch jetzt noch unter bestimmten Voraussetzungen erfolgreich gerichtlich geltend machen. Betroffene sollten sich deshalb schnellstmöglich von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt Rat holen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Timm Thaler“ anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 28.07.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

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Ansprechpartner Horst Roosen
Telefon: 06071-823780
Telefax:06071-23295
e-Mail:
Internet: www.fachanwalt-hotline.de

Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.

Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.

Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.

Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.

Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.

Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder welche Kanzlei eine Interessengemeinschaft betreut.

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
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