22.07.2008 - 12:47 - Politik, Recht & Gesellschaft

Urlaubszeit – Trennungszeit? Familienrecht aktuell - Rechtsanwältin Beate Wypchol, Gießen, informiert

Pressemitteilung von: Zorn Reich Wypchol Döring, Rechtsanwaelte in Sozietaet

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Zeigen Sie Ihrem Problem die rote Karte!
Wenn nach dem gemeinsam mit dem Partner verlebten Urlaub dunkle Wolken über der Beziehung schweben, dann ist man emotional empfindlich für Äußerungen wie: „Dann lass ich mich scheiden!“, „Wovon willst Du denn leben?“, „Aber die Kinder bekomme ich!“.
Wie solche Äußerungen aus Sicht der Beziehung zu beurteilen sind, ist auch für die unmittelbar Beteiligten nicht immer leicht einzuschätzen.
Gewissheit kann man aber erlangen über alle rechtlichen und praktischen Folgen einer möglichen Trennung. Wer hier frei von Wissenslücken und Halbwahrheiten seine Position richtig einzuordnen weiß, kann sich in seiner Beziehung klar positionieren und sich auch gegen emotionale Angriffe wappnen.
In dieser Situation gilt es professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Die Kosten hierfür übernehmen im Rahmen einer sog. Erstberatung viele Versicherungsgesellschaften, wenn eine entsprechende Rechtschutzpolice besteht.
Wer nicht rechtschutzversichert ist, oder nicht will, dass der Partner eventuell erfährt, dass die Beratungsleistung in Anspruch genommen wurde, sollte bei dem Rechtsanwalt seiner Wahl nach einem Pauschalangebot für eine Erstberatung konkret nachfragen. Der Kostenaufwand hierfür ist meist nicht höher als die Kosten für einen Urlaubstag.
Der Erholungswert kann jedoch ungleich höher sein.
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www.onlinescheidung-anwalt.de

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Zorn Reich Wypchol
Rechtsanwälte in Sozietät

Wetzlarer Str. 95
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BRD / Germany

Telefon: +49 (0)641 20 21 21
Telefax: +49 (0)641 28 73 0
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Online-Scheidung
Herzlich Willkommen! Im Zeitalter des Internets ist es möglich, einen Scheidungsantrag online vorzubereiten, wobei sich dies vor allem bei einer einverständlichen Scheidung anbietet. Bei einer solchen Scheidung geht es rechtlich im Wesentlichen um Formalitäten.

Auf diesen Seiten besteht für Sie das Angebot, online ein Formular zur Vorbereitung der einvernehmlichen Scheidung auszufüllen.

Anhand der Daten des von Ihnen ausgefüllten Formulars können wir die Ehescheidung mittels eines gesondert zu fertigenden Schriftsatzes vor dem Familiengericht für Sie beantragen.

Beim Scheidungstermin müssen allerdings beide Ehegatten im Gerichtssaal erscheinen.

Der beauftragte Rechtsanwalt kann Sie im Termin ohne weiteres vertreten, denn jeder in Deutschland zugelassene Rechtsanwalt darf sowohl vor jedem Amts- als auch Landgericht bundesweit auftreten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen Kollegen in einer anderen Stadt mit seiner Vertretung zu beauftragen.

Hinweis: Wir können als Rechtsanwälte nur einen der Eheleute vertreten! Eine objektive Beratung beider Eheleute ist rechtlich nicht möglich. Die Eheleute können jedoch untereinander vereinbaren, dass die Rechtsanwaltskosten des Antragstellers hälftig geteilt werden.

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