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Arbeitsrecht - Änderungskündigung wegen Wegfalls des Arbeitsplatzes als Hausmeister

22.07.200808:28 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Arbeitsrecht - Änderungskündigung wegen Wegfalls des Arbeitsplatzes als Hausmeister
RA Martin J. Warm, Rechtsanwalt in Paderborn, Fachanwalt // www.warm-wirtschaftsrecht.de
RA Martin J. Warm, Rechtsanwalt in Paderborn, Fachanwalt // www.warm-wirtschaftsrecht.de

(openPR) Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ist eine Änderungskündigung wegen Wegfalls des bisherigen Arbeitsplatzes unwirksam, wenn der Arbeitgeber die an sich notwendigen Anpassungen nicht auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt, sondern darüber hinausgehende - nicht notwendige - Änderungen vornehmen will.
Der Kläger war seit 1990 bei der beklagten Kirchengemeinde als Hausmeister in einem Gemeindehaus beschäftigt. Nach dem auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findenden BAT-KF ist er ordentlich unkündbar. Das Gemeindehaus wurde zum 1. Oktober 2006 geschlossen. Die Beklagte bot dem Kläger die Stelle eines Küsters in ihrer Gemeindekirche unter der Bedingung an, dass er in die Küsterwohnung einziehe. Nachdem der Kläger dies abgelehnt hatte, kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 7. April 2006 und bot ihm dessen Fortsetzung als Küster und Hausmeister der Kirche ab dem 1. Januar 2007 an, verbunden mit dem Bezug der Dienstwohnung. Der Kläger nahm das Änderungsangebot nicht - auch nicht unter Vorbehalt - an.
Der vom Kläger gegen die Änderungskündigung erhobenen Klage hat das Bundesarbeitsgericht - wie schon die Vorinstanzen - stattgegeben. Die Änderungskündigung ist unwirksam, weil das Änderungsangebot der Gemeinde sich nicht auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt hat. Es bestand keine Notwendigkeit, vom Kläger den Bezug der Dienstwohnung zu verlangen. Der Kläger hatte die vorherige Tätigkeit unweit der Gemeindekirche ebenfalls von seiner privaten Wohnung aus verrichtet, ohne dass es zu Unzuträglichkeiten gekommen wäre. Die Küsterordnung der evangelischen Kirche verlangt ebenfalls nicht zwingend, dass der Kläger in unmittelbarer Nähe der Kirche wohnt.
(Quelle: BAG, Urteil vom 26.062008 - 2 AZR 147/07; Vorinstanz: LAG Düsseldorf, Urteil vom 05.01.2007 - 9 Sa 1148/06)
Mitgeteilt von: Rechtsanwalt Martin J. Warm, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Anwalt für Mittelstand und Wirtschaft, rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger in Paderborn, http://www.rechtsanwalt-in-paderborn.de; http://warm-wirtschaftsrecht.de; http://www.rechtsanwalts-TEAM.de

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