(openPR) Die Rechtsprechung für Anleger der DBVI hat sich deutlich verbessert. Die European Securities Invest SECI GmbH als Rechtsnachfolgerin der C & H Vermögensplan GmbH haftet nach Entscheidung des Oberlandesgerichts München den Anlegern auf Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung. Die SECI GmbH ist ein Emissionshaus und eine Wertpapierhandelsbank für Anlegerverträge auf Investmentfondsbasis mit Sitz in München. Gegenstand des Unternehmens ist im Wesentlichen die Übernahme von Finanzinstrumenten für eigenes Risiko zur Platzierung oder die Übernahme gleichwertiger Garantien und die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im Wege des Eigenhandels für andere. Zum Geschäftsbereich gehört vor allem die Entwicklung und Platzierung von Kapitalanlageprodukten im Investmentfonds- und Immobilienbereich. Dort tritt die SECI GmbH auch als Garantiegeber auf. Sie ist unter anderem bei Anlagen in Form von Wertpapiersparverträgen über Aktien der Deutschen Beamtenvorsorge Immobilienholding AG (DBVI AG), bei Beteiligungen an der Deutschlandfonds KG, der Multi Advisor Fund I Gesellschaft bürgerlichen Rechts und der Capital Advisor Fund II in Erscheinung getreten. Die SECI GmbH hat für ihre vertraglich zugesicherte und beworbene Garantieerklärung jedoch keine ausreichenden finanziellen Rücklagen gebildet. In dem entschiedenen Fall hatte der Anleger nach einem Beratungsgespräch einen Wertpapiersparvertrag auf Basis von Vermögenswirksamen Leistungen unterzeichnet. Ihm wurde zugesichert, dass der Kauf von DBVI-Aktien in monatlichen Raten absolut risikolos sei. Der Anleger sollte sein investiertes Geld am Ende der Vertragslaufzeit in jedem Fall in voller Höhe zurück erhalten. Die SECI übernahm dafür ausdrücklich die Garantie. Das überzeugte den sicherheitsorientierten Anleger, so dass er den Wertpapiersparvertrag unterzeichnete. Nachdem sich aber herausstellte, dass die SECI keine finanziellen Rücklagen für die Gewährleistung dieser Garantie gebildet hatte, stellte der Anleger seine Ratenzahlungen ein, kündigte den Sparvertrag und forderte seine bisherigen Einlagen zurück. Das Landgericht verurteilte die SECI GmbH bereits zur Ableistung von Schadensersatz, weil ihre vertraglich zugesicherte Garantieerklärung nicht hinreichend durch finanzielle Rücklagen gesichert ist. Dem DBVI-Sparer stehe deshalb ein Anspruch auf Rückzahlung seiner bisher gezahlten Monatsraten zu. So wurde die SECI zur Zahlung der geleisteten Sparbeträge nebst Zinsen seit Geltendmachung des Anspruchs verurteilt. Dem folgte das OLG München. Die SECI hafte dem Anleger wegen Pflichtverletzung aus der Garantiezusicherung. Nach Auffassung des OLG habe die SECI GmbH ab Ende 2006 nicht mehr die Absicht gehabt, den mit dem Sparer abgeschlossenen Aktienbezugsvertrag zu erfüllen. Deshalb sei der Sparer schon aus diesem Grund dazu berechtigt gewesen, seine Zahlungen sofort einzustellen und Schadensersatz zu verlangen.
Ebenso entschied das LG Bielefeld in einem aktuellen Urteil. Der Anleger erhält von der SECI GmbH den Schaden ersetzt, den er durch die Investition in die inzwischen fast wertlosen Aktien der DBVI AG erlitten hat.





