(openPR) Die Verantwortlichen der Schweizer Firma Swiss Chillmi AG haben bereits vor Wochen Konkursantrag gestellt. Im Schweizer Handelsregister ist dementsprechend vermerkt, dass der Konkursrichter über die Swiss CHILLmi AG, in Baar, nunmehr Swiss CHILLmi AG in Liquidation mit Verfügung vom 26.06.2008, 14.00 Uhr, den Konkurs eröffnet hat. Demnach ist die Gesellschaft aufgelöst. Das Unternehmen ist unserer Kanzlei gut bekannt. Wir haben bereits Ende 2007 Strafanzeige gegen verschiedene Verantwortliche im Zusammenhang mit einem umfangreichen Kapitalanlagebetrug gestellt. Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden ermittelt in einem umfangreichen Verfahren gegen verschiedene Beteiligte. Den Betroffenen wird vorgeworfen, dass die Produktion und Vermarktung eines neuen Lifestyle-Getränks nur vorgeschoben gewesen sei. Vielmehr sei es maßgeblich darauf angekommen, den Anlegern Aktien an dem Unternehmen zu vermitteln. Verschiedene Verantwortliche sind nach jetzigen Erkenntnissen einschlägig vorbestraft. Der Verwaltungsrat der Aktiengesellschaft ist in Wiesbadener Kreisen als „Porsche Peter“ bekannt. In der Außendarstellung der Swiss Chillmi AG haben sich die Unternehmensgründer noch als ausgewiesene Vertriebs- und Kommunikationsexperten sowie Spezialisten für die Getränkeentwicklung beschrieben. Nachfolgender Sachverhalt beschreibt den typischen Ablauf bei diesem dubiosen Aktienerwerb beispielhaft: Der Anleger hat 2006 Aktien an der Firma Jackpot AG auf dem Sekundärmarkt erworben. Dabei wurde der Kontakt über die Niederlassung der Firma in Wiesbaden abgeschlossen. Zu diesen bereits erworbenen Aktien hat der Anleger auf Hinweis eines Unterhändlers, der – ohne Wissen des Anlegers – mit falschem Namen auftrat, weitere Aktien erworben. Dieses deutlich größere Paket an Aktien erwarb der Anleger nur aus dem Grund, da ihm zuvor ein Mitgesellschafter, der sich als „Dr. Vogel“ ausgab, versicherte, er würde diese Aktien sofort weiter erwerben. Der Anleger stand mit „Dr. Vogel“ zum damaligen Zeitpunkt in ständigem Kontakt. Herr „Dr. Vogel“ plante nach eigenen Angaben eine stille Übernahme als Mehrheitsgesellschafter und wollte, dass der Anleger für ihn insgesamt 100.000 Aktien beschafft. Diese Übernahme ist jedoch bis zum heutigen Tage nicht zustande gekommen. Fakt ist, dass die Jackpot AG im März 2007 von der Capability AG übernommen wurde, da ein Börsengang der Jackpot AG in den Vereinigten Staaten angeblich zu problematisch war. Auch der Börsengang der Capability AG konnte nicht durchgeführt werden. Dementsprechend wurde ein Tauschangebot der Aktien der Jackpot AG/Capability AG in Aktien der Swiss-Chillmi AG unterbreitet. Dem Anleger steht nun der Totalverlust seines Kapitals bevor. Unsere Kanzlei hat in diesem Komplex Strafanzeige wegen Verdachts des Betruges (§ 263 StGB) und Teilnahme am Betrug, Begünstigung (§ 257 StGB), Kapitalanlagebetrug (§ 264a StGB), Untreue (§ 266 StGB) sowie Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) erstattet. Erste Meldungen der Staatsanwaltschaft bestätigen, dass es sich um ein umfangreiches Verfahren handelt. Offenbar wurden eine Vielzahl von Anlegern auf ähnliche Art und Weise getäuscht. Nach dem Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen werden auch entsprechende Zivilverfahren gegen die Verantwortlichen folgen.

















