09.07.2008 - 12:23 - Handel, Wirtschaft, Finanzen, Banken & Versicherungen
NAV-Wirtschaftsdienst –BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte raten Betroffenen zur Überprüfung ihrer Kapitalanlagen
Pressemitteilung von: BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V.
Der NAV Wirtschaftsdienst war in den 80er und 90er Jahren in der Beratung von Kapitalanlegern tätig. Zielgruppe waren insbesondere niedergelassene Ärzte, da der NAV Wirtschaftsdienst zum damaligen Zeitpunkt zu 90 %, aktuell noch zu 5 %, dem NAV-Virchow-Bund gehörte. Der NAV-Virchow-Bund ist nach seiner Eigendarstellung der Verband der niedergelassenen Ärzte in Deutschland.
Das Vertrauen der Ärzte in den NAV Wirtschaftsdienst als Tochterunternehmen des eigenen Berufsverbandes war demnach besonders hoch, sodass viele Ärzte bedenkenlos der Empfehlungen des NAV Wirtschaftdienstes folgten.
Allerdings befinden sich einige der von dem NAV Wirtschaftsdienst empfohlenen Kapitalanlagen nach einem Bericht der Ärzte Zeitung vom 02.07.2008 in finanziellen Schwierigkeiten. Besonders betroffen sind demnach die Fonds des sozialen Wohnungsbaus im Bundesland Berlin. Denn Bestandteil der vom NAV Wirtschaftdienst vertriebenen geschlossenen Immobilienfonds war eine Förderung des Baus von Sozialwohnungen durch Mietzuschüsse des Landes Berlin. Da Berlin die Förderung ab dem Jahr 2003 verweigerte, befinden sich viele Fonds nun in den roten Zahlen.
„Ursächlich für die Beteiligung vieler Ärzte war, dass die Anlagen von Beratern als sichere Kapitalanlage bezeichnet wurden. Auf das Haftungsrisiko durch die unternehmerische Beteiligung und die Abhängigkeit der Fonds von den Förderzahlungen des Landes Berlin wurde oft nicht oder zu wenig hingewiesen“, so BSZ® e.V. Anlegerschutzanwalt Cocron von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.
Daher kommen gegebenenfalls Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung im weiteren Sinne gegen die Initiatoren der Fonds und aus fehlerhafter Anlageberatung gegen die Vermittler in Betracht.
Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Cocron, empfiehlt Betroffenen, sich anwaltlich beraten zu lassen. „Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass für die Ansprüche kurze Verjährungsfristen laufen, sodass nicht zu lange abgewartet werden sollte“, so Rechtsanwalt Cocron weiter.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft „NAV-Wirtschaftsdienst" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileform...
Dieser Text gibt den Beitrag vom 09.07.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Ansprechpartner Horst Roosen
Telefon: 06071-823780
Telefax:06071-23295
e-Mail:
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.
Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder welche Kanzlei eine Interessengemeinschaft betreut.
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileform...
Das Vertrauen der Ärzte in den NAV Wirtschaftsdienst als Tochterunternehmen des eigenen Berufsverbandes war demnach besonders hoch, sodass viele Ärzte bedenkenlos der Empfehlungen des NAV Wirtschaftdienstes folgten.
Allerdings befinden sich einige der von dem NAV Wirtschaftsdienst empfohlenen Kapitalanlagen nach einem Bericht der Ärzte Zeitung vom 02.07.2008 in finanziellen Schwierigkeiten. Besonders betroffen sind demnach die Fonds des sozialen Wohnungsbaus im Bundesland Berlin. Denn Bestandteil der vom NAV Wirtschaftdienst vertriebenen geschlossenen Immobilienfonds war eine Förderung des Baus von Sozialwohnungen durch Mietzuschüsse des Landes Berlin. Da Berlin die Förderung ab dem Jahr 2003 verweigerte, befinden sich viele Fonds nun in den roten Zahlen.
„Ursächlich für die Beteiligung vieler Ärzte war, dass die Anlagen von Beratern als sichere Kapitalanlage bezeichnet wurden. Auf das Haftungsrisiko durch die unternehmerische Beteiligung und die Abhängigkeit der Fonds von den Förderzahlungen des Landes Berlin wurde oft nicht oder zu wenig hingewiesen“, so BSZ® e.V. Anlegerschutzanwalt Cocron von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.
Daher kommen gegebenenfalls Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung im weiteren Sinne gegen die Initiatoren der Fonds und aus fehlerhafter Anlageberatung gegen die Vermittler in Betracht.
Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Cocron, empfiehlt Betroffenen, sich anwaltlich beraten zu lassen. „Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass für die Ansprüche kurze Verjährungsfristen laufen, sodass nicht zu lange abgewartet werden sollte“, so Rechtsanwalt Cocron weiter.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft „NAV-Wirtschaftsdienst" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.
Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder welche Kanzlei eine Interessengemeinschaft betreut.
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