07.07.2008 - 14:43 - Tourismus, Auto & Verkehr
MPU-Test statt EU Führerschein
Pressemitteilung von: EU Fahrschulservice EU Führerschein / PR Agentur: EU Fahrschulservice EU Führerschein
Führerscheine aus EU-Mitgliedstaaten müssen zwar vorbehaltlos in Deutschland anerkannt werden, doch hat der EuGH dem Führerscheintourismus jetzt entscheidend erschwert.
Nach den neuen EUGH- Urteilen setzt die Anerkennung des EU Führerscheins voraus, dass die Inhaber der Fahrerlaubnis ihren ordentlichen Wohnsitz im Land der Ausstellung haben. Gleichfalls das die Fahrerlaubnis nicht in einer Sperrfrist fallen darf.
Dies bedeutet wer einen EU-Führerschein nutzen will, sollte sich 185 Tage im Jahr im Führerscheinausstellenden Land aufhalten oder einen guten inhaltlichen Bezug zum EU Land haben. Wer also nur seinen Wohnsitz verlegt und weiterhin in Deutschland arbeitet hat längst noch keinen Bezug oder keine Bindung zum Führerscheinausstellenden Land. Der ausstellende Mitgliedstaat muss laut EuGH überprüfen, ob die Mindestvoraussetzungen für die Ausgabe eines Führerscheins gegeben sind. mpu-test.beeplog.de/
Diejenigen welche Ihre Fahrerlaubnis bereits aberkannt bekommen haben, müssen wesendlich höhere Kriterien erfüllen, um überhaupt noch eine Chance zu haben sich gegen die drohende Aberkennung zur Wehr setzen zu können.
Das endgültige aus für den Fahrerlaubnis-Tourismus kommt 2009 - 2013 mit der umzusetzenden 3. EU-Führerschein-Richtlinie. Hiernach darf dann ein EU-Mitgliedstaat keine Fahrerlaubnis ausstellen, wenn zuvor die Fahrerlaubnis eines anderen Mitgliedstaates entzogen wurde. www.europa-fahrerlaubnis.com/
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Mapro-GmbH
Detmolderstr. 113a
33604 Bielefeld
Tel.- Nr.: 0521 - 5604320
Fax -Nr.: 0521 - 4179115
eMail:
www.europa-fahrerlaubnis.com
USt. DE-258607714
HRB -39227
Die Firma Mapro informiert umfassend seit dem Jahre 2004 über den Erwerb des EU-Führerscheines in Europa. Dabei wird die Rechtsprechung ebenso wie die Wohnsitzregelung berücksichtigt welche entscheidend für die Bestandskraft eines Führerscheines ist. Die Firma Mapro wird inzwischen von mehren Rechtsanwälten empfohlen, denn nur unter Einhaltung und die Erfüllung der EU-Rechtsvorschriften und der Gesetze der jeweiligen EU-Länder macht den Führerscheinerwerb möglich. Die Firma behält sich vor unter Berücksichtigung der bekannten Fakten die zum Führerscheinverlust führten mögliche Kunden abzulehnen.
Nach den neuen EUGH- Urteilen setzt die Anerkennung des EU Führerscheins voraus, dass die Inhaber der Fahrerlaubnis ihren ordentlichen Wohnsitz im Land der Ausstellung haben. Gleichfalls das die Fahrerlaubnis nicht in einer Sperrfrist fallen darf.
Dies bedeutet wer einen EU-Führerschein nutzen will, sollte sich 185 Tage im Jahr im Führerscheinausstellenden Land aufhalten oder einen guten inhaltlichen Bezug zum EU Land haben. Wer also nur seinen Wohnsitz verlegt und weiterhin in Deutschland arbeitet hat längst noch keinen Bezug oder keine Bindung zum Führerscheinausstellenden Land. Der ausstellende Mitgliedstaat muss laut EuGH überprüfen, ob die Mindestvoraussetzungen für die Ausgabe eines Führerscheins gegeben sind. mpu-test.beeplog.de/
Diejenigen welche Ihre Fahrerlaubnis bereits aberkannt bekommen haben, müssen wesendlich höhere Kriterien erfüllen, um überhaupt noch eine Chance zu haben sich gegen die drohende Aberkennung zur Wehr setzen zu können.
Das endgültige aus für den Fahrerlaubnis-Tourismus kommt 2009 - 2013 mit der umzusetzenden 3. EU-Führerschein-Richtlinie. Hiernach darf dann ein EU-Mitgliedstaat keine Fahrerlaubnis ausstellen, wenn zuvor die Fahrerlaubnis eines anderen Mitgliedstaates entzogen wurde. www.europa-fahrerlaubnis.com/
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