07.07.2008 - 13:34 - Industrie, Bau & Immobilien

Welchen Versicherungsabschluss kann und sollte der Vermieter vom Mieter fordern?

Pressemitteilung von: Die.Wa.Da GmbH
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Warndatenbank im Mietwesen - Die.Wa.Da GmbH vormals Vpaz GmbH - Der Vermieterschutz
Das Unternehmen für den Vermieterschutz „DieWaDa GmbH - Warndatenbank im Mietwesen“ lässt Vermieterfragen durch den Experten Ralf Schönberger beantworten: Vermieter sollten schon bei Vertragsabschluss festlegen, dass der Mieter zwingend eine Haftpflicht-Versicherung abschließen muss, wenn er in der Wohnung ein oder mehrere Aquarien aufstellen möchte. Eine private Haftpflicht-Versicherung kann bereits für einen Betrag von ca. 67 € im Jahr abgeschlossen werden.

Sollten Vermieter Möbel mit vermieten, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind, dann sollten sie auf den Abschluss einer Hausrat-Versicherung bestehen. Damit sind sowohl die Vermieter als Eigentümer der Möbel als auch die Mieter im Falle eines Einbruchs oder bei Vandalismus weitestgehend auf der sicheren Seite.

Die Notwendigkeit einer separaten Versicherung einer Einbauküche, die durch den Vermieter eingebaut wurde, sollte bei dem Versicherer des Gebäudes unbedingt erfragt werden. In Fällen, in denen eine „Schrankwand der Einbauküche“ als Trennwand in einem Raum dient, zählt die gesamte Einbauküche in den Versicherungsbereich der allgemeinen Gebäude-Versicherung, die vom Vermieter immer abzuschließen ist.

Hat der Mieter im Schadensfall keine Hausrat- bzw. Haftpflicht-Versicherung, läuft er Gefahr mit seinem gesamten Vermögen zu haften.

Weitere Informationen hierzu befinden sich in der Rubrik Experten-Tipps auf der Webseite der „DieWaDa GmbH - Warndatenbank im Mietwesen“ unter www.diewada.de/content/expertentipps.php.

Die Termine an denen Experten für die Beantwortung von Fragen rund um Vermietung und Vermieterschutz am Telefon zur Verfügung stehen, finden in unregelmäßigem Rhythmus statt und werden von der „DieWaDa GmbH – Warndatenbank im Mietwesen“ auf ihrer Webseite kurzfristig bekannt gegeben. Fragen können aber auch per E-Mail an gestellt oder direkt an Herrn Schönberger gerichtet werden.

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Die. Wa. Da GmbH
Ludwig-Erhard-Str. 10
50129 Bergheim
Germany

Telefonzeiten:
Mo-Fr: 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr

Tel.: 0180 51 66 69 0 *)
Fax.: 0180 58 95 18 0 *)
*) 14ct/Min. aus dem deutschen Festnetz

Homepage: www.diewada.de
Presse-Kontakt:

Das Unternehmen DieWaDa GmbH - Warndatenbank im Mietwesen - ist ein Unternehmen, das eine eigene Datenbank für Vermieter anbietet. In dieser Datenbank sind vertragsbrüchige Mieter gespeichert.

Beauskunftet und eingetragen werden ausschließlich harte Fakten aus der Immobilienwirtschaft, z.B. rechtskräftige Urteile, Vollstreckungsbescheide, Anzeigen wegen Einmietbetrugs und sonstige Titel mit Aktenzeichen, die im Laufe der Vermietung von Wohn- und Geschäftsimmobilien durch Mieter entstanden sind.

Beauskunftet werden auch Einträge der öffentlichen Schuldnerliste sämtlicher Amtsgerichte Deutschlands.

Das Unternehmen steht unter der Aufsicht der Datenschutzbeauftragten in NRW und hat die Genehmigung, die Datenspeicherung von vertragsbrüchigen Mietern EU-weit vornehmen zu können.

Vermieter können bei der DieWaDa GmbH bei einer anstehenden Neuvermietung gegen Gebühr Auskünfte über das anhand harter Fakten nachweisbare Mietverhalten einholen.

Eine Zustimmung zur Auskunftserteilung bei der DieWaDa GmbH durch den Mietinteressenten ist nicht erforderlich. Bei allen sonstigen auf dem deutschen Markt befindlichen Unternehmen muss nach Auflagen der Datenschutzbeauftragten eine ausdrückliche Zustimmung des abzufragenden Mietinteressenten vorliegen.

Das Unternehmen DieWaDa GmbH ist somit das einzige legale Netzwerk für alle Vermieter der Immobilienwirtschaft.

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