07.07.2008 - 12:16 - Gesundheit & Medizin
Genossenschaft der Frauenärzte warnt niedergelassene Gynäkologen vor Umsatzsteuerpflicht
Pressemitteilung von: GenoGyn
GenoGyn appelliert: Handeln Sie jetzt!
Köln. Handeln, nicht aussitzen! GenoGyn, die Ärztliche Genossenschaft für die Praxis und für medizinisch-technische Dienstleistungen, warnt die niedergelassenen Gynäkologen aufgrund der aktuellen Einschätzung von Steuerexperten vor der drohenden Umsatzsteuerpflicht und möglichen Nachzahlungen.
„Wir raten unseren Kollegen dringend, individuell mit ihrem Steuerberater zu klären, in welchem Maße das Thema Umsatzsteuerpflicht für die eigene Praxis von Bedeutung ist“, mahnt Dr. Helge Knoop, Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe, aus dem Vorstand der GenoGyn. In der Tat kann es teuer werden. „Für die durchschnittliche Praxis kann es um Euro-Beträge bis in fünfstelliger Höhe gehen, wenn im Rahmen einer Betriebsprüfung nachträglich Umsatzsteuer erhoben wird“, so Dr. Knoop.
Der Hintergrund: Die ärztliche Tätigkeit ist nur dann umsatzsteuerfrei, wenn sie der Diagnostik, der Heilung oder der Linderung von Erkrankungen, der Gesunderhaltung oder der Vorbeugung dient. Für den Frauenarzt heißt das zum Beispiel, eine Spiraleneinlage zur Verhütung kann durchaus als umsatzsteuerpflichtig angesehen werden. Nach jüngsten Meldungen ist auch eine Umsatzsteuerpflicht für Schwangerschaftsabbrüche mit sozialer Indikation geplant. Diese soll ohne Stichtag für alle noch offenen Veranlagungsverfahren gelten. Nachzahlungen drohen. Eine Entscheidung hierzu wird im September erwartet. Das grundsätzliche Dilemma: Verschiedene Finanzverwaltungen beurteilen die Umsatzsteuerpflicht einer bestimmten ärztlichen Leistung häufig unterschiedlich; höchstrichterliche Urteile stehen noch aus.
„Die endgültige Klärung der Rechtslage kann noch längere Zeit dauern“, sagt Dr. Knoop von der GenoGyn. „Jeder Gynäkologe muss aufpassen, ob etwa eine Spiraleneinlage oder eine andere IGeL-Leistung umsatzsteuerpflichtig ist und muss sich auf eine mögliche Umsatzsteuernachzahlung für seine Leistungen einstellen.“ Im Einzelfall ist viel zu klären: Welcher Teil der Praxisleistung ist umsatzsteuerpflichtig? Greift eine Befreiung nach der so genannten Kleinunternehmer-Regelung? Wie sieht eine ausreichende Dokumentation der medizinischen Indikation einer eventuell umsatzsteuerpflichtigen Leistung aus? Und inwieweit kann die Umsatzsteuerpflicht umgekehrt auch Vorteile haben? Dr. Knoop: „Handlungsbedarf besteht für jede Praxis!“
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Kontakt:
Pressestelle GenoGyn
Sabine Martina Glimm
Stremelkamp 17, 21149 Hamburg
Telefon: 040 / 79 00 59 38
Telefax: 040 / 70 38 11 88
Mobil: 0179 / 124 145 7
E-Mail:
www.genogyn-rheinland.de/
GenoGyn Rheinland ist ein firmenunabhängiges und politisch freies Gemeinschaftsunternehmen der niedergelassenen Frauenärztinnen und Frauenärzte im Rheinland und hat das Ziel, die Wirtschaftlichkeit und die Qualität der Mitglieder-Praxen zu festigen und zu stärken. GenoGyn Rheinland will Hoffnung geben und eine Perspektive! GenoGyn Rheinland ist eine "Partnerschaft der Erfolgreichen" , d. h. die Mitglieder der GenoGyn Rheinland sind gynäkologische Arztpraxen, die medizinisch und wirtschaftlich entweder schon sehr erfolgreich arbeiten, oder Praxen, die auf gutem Wege dorthin sind; und das zum Teil losgelöst von oder zum Teil parallel zu den Sachzwängen durch Behörden, Krankenkassen und den Vorgaben der Kassenärztlichen Vereinigung.
GenoGyn Rheinland mit seinen inzwischen fast 600 Mitgliedern ist eine fachgruppenspezifische, kooperative und zukunftsorientierte Wirtschaftsgemeinschaft. Als eingetragene Genossenschaft - wie zum Beispiel die DATEV oder die APO-Bank - verfolgt sie ausschließlich den Zweck der 'eigenen' Gewinnerzielung; das heißt: alleinige Nutznießer der Genossenschaft sind deren Mitglieder.
GenoGyn Rheinland geht neue und für Arztgruppen durchaus innovative Wege und realisiert Projekte, die von Natur aus weder ein Berufsverband als Verein noch eine Kassenärztliche Vereinigung als Körperschaft des öffentlichen Rechts durchführen oder durchsetzen kann. Wirtschaftlicher Erfolg alleine ist jedoch undenkbar ohne medizinische Qualität; beide Faktoren ergänzen sich nicht nur, sondern das eine erzwingt das andere und umgekehrt. Einmünden soll beides in ein hohes Maß an Lebensqualität. Und nur aus dem letzteren resultiert für jeden die berufliche Freude, das berufliche Glück und die berufliche Zufriedenheit.
Köln. Handeln, nicht aussitzen! GenoGyn, die Ärztliche Genossenschaft für die Praxis und für medizinisch-technische Dienstleistungen, warnt die niedergelassenen Gynäkologen aufgrund der aktuellen Einschätzung von Steuerexperten vor der drohenden Umsatzsteuerpflicht und möglichen Nachzahlungen.
„Wir raten unseren Kollegen dringend, individuell mit ihrem Steuerberater zu klären, in welchem Maße das Thema Umsatzsteuerpflicht für die eigene Praxis von Bedeutung ist“, mahnt Dr. Helge Knoop, Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe, aus dem Vorstand der GenoGyn. In der Tat kann es teuer werden. „Für die durchschnittliche Praxis kann es um Euro-Beträge bis in fünfstelliger Höhe gehen, wenn im Rahmen einer Betriebsprüfung nachträglich Umsatzsteuer erhoben wird“, so Dr. Knoop.
Der Hintergrund: Die ärztliche Tätigkeit ist nur dann umsatzsteuerfrei, wenn sie der Diagnostik, der Heilung oder der Linderung von Erkrankungen, der Gesunderhaltung oder der Vorbeugung dient. Für den Frauenarzt heißt das zum Beispiel, eine Spiraleneinlage zur Verhütung kann durchaus als umsatzsteuerpflichtig angesehen werden. Nach jüngsten Meldungen ist auch eine Umsatzsteuerpflicht für Schwangerschaftsabbrüche mit sozialer Indikation geplant. Diese soll ohne Stichtag für alle noch offenen Veranlagungsverfahren gelten. Nachzahlungen drohen. Eine Entscheidung hierzu wird im September erwartet. Das grundsätzliche Dilemma: Verschiedene Finanzverwaltungen beurteilen die Umsatzsteuerpflicht einer bestimmten ärztlichen Leistung häufig unterschiedlich; höchstrichterliche Urteile stehen noch aus.
„Die endgültige Klärung der Rechtslage kann noch längere Zeit dauern“, sagt Dr. Knoop von der GenoGyn. „Jeder Gynäkologe muss aufpassen, ob etwa eine Spiraleneinlage oder eine andere IGeL-Leistung umsatzsteuerpflichtig ist und muss sich auf eine mögliche Umsatzsteuernachzahlung für seine Leistungen einstellen.“ Im Einzelfall ist viel zu klären: Welcher Teil der Praxisleistung ist umsatzsteuerpflichtig? Greift eine Befreiung nach der so genannten Kleinunternehmer-Regelung? Wie sieht eine ausreichende Dokumentation der medizinischen Indikation einer eventuell umsatzsteuerpflichtigen Leistung aus? Und inwieweit kann die Umsatzsteuerpflicht umgekehrt auch Vorteile haben? Dr. Knoop: „Handlungsbedarf besteht für jede Praxis!“
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Kontakt:
Pressestelle GenoGyn
Sabine Martina Glimm
Stremelkamp 17, 21149 Hamburg
Telefon: 040 / 79 00 59 38
Telefax: 040 / 70 38 11 88
Mobil: 0179 / 124 145 7
E-Mail:
www.genogyn-rheinland.de/
GenoGyn Rheinland ist ein firmenunabhängiges und politisch freies Gemeinschaftsunternehmen der niedergelassenen Frauenärztinnen und Frauenärzte im Rheinland und hat das Ziel, die Wirtschaftlichkeit und die Qualität der Mitglieder-Praxen zu festigen und zu stärken. GenoGyn Rheinland will Hoffnung geben und eine Perspektive! GenoGyn Rheinland ist eine "Partnerschaft der Erfolgreichen" , d. h. die Mitglieder der GenoGyn Rheinland sind gynäkologische Arztpraxen, die medizinisch und wirtschaftlich entweder schon sehr erfolgreich arbeiten, oder Praxen, die auf gutem Wege dorthin sind; und das zum Teil losgelöst von oder zum Teil parallel zu den Sachzwängen durch Behörden, Krankenkassen und den Vorgaben der Kassenärztlichen Vereinigung.
GenoGyn Rheinland mit seinen inzwischen fast 600 Mitgliedern ist eine fachgruppenspezifische, kooperative und zukunftsorientierte Wirtschaftsgemeinschaft. Als eingetragene Genossenschaft - wie zum Beispiel die DATEV oder die APO-Bank - verfolgt sie ausschließlich den Zweck der 'eigenen' Gewinnerzielung; das heißt: alleinige Nutznießer der Genossenschaft sind deren Mitglieder.
GenoGyn Rheinland geht neue und für Arztgruppen durchaus innovative Wege und realisiert Projekte, die von Natur aus weder ein Berufsverband als Verein noch eine Kassenärztliche Vereinigung als Körperschaft des öffentlichen Rechts durchführen oder durchsetzen kann. Wirtschaftlicher Erfolg alleine ist jedoch undenkbar ohne medizinische Qualität; beide Faktoren ergänzen sich nicht nur, sondern das eine erzwingt das andere und umgekehrt. Einmünden soll beides in ein hohes Maß an Lebensqualität. Und nur aus dem letzteren resultiert für jeden die berufliche Freude, das berufliche Glück und die berufliche Zufriedenheit.
News-ID: 224851 • Views: 1316
Schlagwörter
Permanenter Link zu dieser Pressemeldung:
Wir freuen uns, wenn Sie z.B. auf Ihrer Presse- oder Referenzen-Seite auf openPR.de linken.
Für die Inhalte dieser Meldung ist nicht openPR.de sondern nur der jeweilige Autor verantwortlich.
Haftungsausschluss - openPR distanziert sich von dem Inhalt der Pressemitteilungen. Lesen sie hier mehr
© 2004-2012 openPR | Impressum



