07.07.2008 - 11:43 - Handel, Wirtschaft, Finanzen, Banken & Versicherungen
Juragent - Lage bleibt chaotisch! BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte prüfen Ansprüche.
Pressemitteilung von: BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V.
Unternehmen teilt mit, dass nach wie vor noch keine ausreichende Aufklärung über die Situation des Unternehmens erreicht werden konnte. Geschäftsunterlagen in „desolatem Zustand.“
Bei dem Prozessfinanzierer Juragent bleibt die Lage offensichtlich nach wie vor sehr unsicher. Nachdem im Januar und Februar 2008 3 Aufsichtsratsmitglieder ihr Amt niedergelegt hatten, und auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 31.03.2008 der gesamte noch im Amt befindliche Aufsichtsrat abgewählt und ein neuer Aufsichtsrat bestellt wurde, und der neu eingesetzte Aufsichtsrat die bisherigen Vorstände Mirko Heinen und Anette Ehlers mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund abberufen hatte und mit Herrn Rechtsanwalt Georg-Christian Kilgus ein neuer Vorstand bestellt wurde, scheint es der neuen Geschäftsführung noch nicht gelungen zu sein, wirklich aufklären zu können, wie die Lage in den mehreren Unternehmen der Juragent wirklich ist.
In einem Schreiben an die Anleger der ersten, zweiten, dritten bzw. vierten Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG vom 30.05.2008, das dem BSZ® e.V. vorliegt, wird im Namen und Auftrag des Geschäftsführers der Juragent Verwaltungs GmbH mitgeteilt, dass sich die Übernahme der laufenden Geschäfte der Juragent AG durch den neuen Vorstand als außerordentlich kompliziert erweisen würde, da der ehemalige Vorstand die erforderlichen Geschäftsunterlagen nicht nur in einem desolaten Zustand hinterlassen habe, sondern auch teilweise habe vernichten lassen. Gleichzeitig wird mitgeteilt, dass das gesamte Personal zum 31.03.2008 entlassen bzw. freigestellt worden sei.
Vor diesem Hintergrund benötige der neue Vorstand und die zwischenzeitlich rekrutierten neuen Mitarbeiter wesentlich mehr Zeit zur Schaffung eines geregelten Geschäftsbetriebes, als dies üblicherweise für eine Gesellschaft dieser Größenordnung erforderlich sei. Es sei auch derzeit nicht absehbar, ob und inwieweit die Unterlagen noch vollständig seien.
Neben Ausführungen zu den diversen einzelnen Fonds wird den Anlegern mitgeteilt, dass die Verträge mit den beiden Mittelverwendungskontrolleuren, Herrn Dieter Braun und Herrn Wolfgang Gierk im April fristlos aus wichtigem Grund gekündigt worden seien. Gründe für die einschneidenden Maßnahmen, warum also der ehemalige Vorstand aus wichtigem Grunde abberufen wurde, warum den Mittelverwendungskontrolleuren aus wichtigem Grund gekündigt wurde, oder warum das Personal zu Ende März 2008 entlassen worden sei, wurden jedoch nicht genannt.
Auch scheint man noch nicht einmal dazu in der Lage zu sein, einen aktuellen Stand über die finanzierten Prozesse zu haben, denn laut Schreiben vom 30.05.08 wurden sämtliche prozessführenden Rechtsanwälte angeschrieben und gebeten, einen detaillierten Fragenkatalog zu beantworten. Eine genaue Einschätzung der Lage ist hiermit zwar noch nicht möglich, es deutet sich jedoch an, dass die Probleme bei dem Prozesskostenfinanzierer Juragent länger andauern und schwieriger zu lösen sind, als zunächst angenommen.
Die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte, die bereits einige Juragent-Anleger vertreten, prüfen für die Betroffenen alle in Betracht kommenden rechtlichen Möglichkeiten.
Betroffene Anleger können sich der BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft Juragent Prozessfinanzierungsfonds anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileform...
Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.07.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Ansprechpartner Horst Roosen
Telefon: 06071-823780
Telefax:06071-23295
e-Mail:
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.
Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder welche Kanzlei eine Interessengemeinschaft betreut.
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileform...
Bei dem Prozessfinanzierer Juragent bleibt die Lage offensichtlich nach wie vor sehr unsicher. Nachdem im Januar und Februar 2008 3 Aufsichtsratsmitglieder ihr Amt niedergelegt hatten, und auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 31.03.2008 der gesamte noch im Amt befindliche Aufsichtsrat abgewählt und ein neuer Aufsichtsrat bestellt wurde, und der neu eingesetzte Aufsichtsrat die bisherigen Vorstände Mirko Heinen und Anette Ehlers mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund abberufen hatte und mit Herrn Rechtsanwalt Georg-Christian Kilgus ein neuer Vorstand bestellt wurde, scheint es der neuen Geschäftsführung noch nicht gelungen zu sein, wirklich aufklären zu können, wie die Lage in den mehreren Unternehmen der Juragent wirklich ist.
In einem Schreiben an die Anleger der ersten, zweiten, dritten bzw. vierten Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG vom 30.05.2008, das dem BSZ® e.V. vorliegt, wird im Namen und Auftrag des Geschäftsführers der Juragent Verwaltungs GmbH mitgeteilt, dass sich die Übernahme der laufenden Geschäfte der Juragent AG durch den neuen Vorstand als außerordentlich kompliziert erweisen würde, da der ehemalige Vorstand die erforderlichen Geschäftsunterlagen nicht nur in einem desolaten Zustand hinterlassen habe, sondern auch teilweise habe vernichten lassen. Gleichzeitig wird mitgeteilt, dass das gesamte Personal zum 31.03.2008 entlassen bzw. freigestellt worden sei.
Vor diesem Hintergrund benötige der neue Vorstand und die zwischenzeitlich rekrutierten neuen Mitarbeiter wesentlich mehr Zeit zur Schaffung eines geregelten Geschäftsbetriebes, als dies üblicherweise für eine Gesellschaft dieser Größenordnung erforderlich sei. Es sei auch derzeit nicht absehbar, ob und inwieweit die Unterlagen noch vollständig seien.
Neben Ausführungen zu den diversen einzelnen Fonds wird den Anlegern mitgeteilt, dass die Verträge mit den beiden Mittelverwendungskontrolleuren, Herrn Dieter Braun und Herrn Wolfgang Gierk im April fristlos aus wichtigem Grund gekündigt worden seien. Gründe für die einschneidenden Maßnahmen, warum also der ehemalige Vorstand aus wichtigem Grunde abberufen wurde, warum den Mittelverwendungskontrolleuren aus wichtigem Grund gekündigt wurde, oder warum das Personal zu Ende März 2008 entlassen worden sei, wurden jedoch nicht genannt.
Auch scheint man noch nicht einmal dazu in der Lage zu sein, einen aktuellen Stand über die finanzierten Prozesse zu haben, denn laut Schreiben vom 30.05.08 wurden sämtliche prozessführenden Rechtsanwälte angeschrieben und gebeten, einen detaillierten Fragenkatalog zu beantworten. Eine genaue Einschätzung der Lage ist hiermit zwar noch nicht möglich, es deutet sich jedoch an, dass die Probleme bei dem Prozesskostenfinanzierer Juragent länger andauern und schwieriger zu lösen sind, als zunächst angenommen.
Die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte, die bereits einige Juragent-Anleger vertreten, prüfen für die Betroffenen alle in Betracht kommenden rechtlichen Möglichkeiten.
Betroffene Anleger können sich der BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft Juragent Prozessfinanzierungsfonds anschließen.
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Telefax:06071-23295
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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.
Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder welche Kanzlei eine Interessengemeinschaft betreut.
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