07.07.2008 - 11:27 - Politik, Recht & Gesellschaft
OVG Koblenz - Caritatives Pflegeheim - Keine Gebührenbefreiung für Heimbesichtigung
Pressemitteilung von: IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth
Was war passiert?
Nachdem das Gesundheitsamt eine Heimbesichtigung bei einem Pflegeheim, das sich in der Trägerschaft des Caritasverbandes befindet, durchgeführt hatte, setzte das Landesamt die hierfür nach dem Landesgebührengesetz vorgesehenen Gebühren fest.
Im Widerspruchsverfahren hat der Rechtsausschuss den Gebührenbescheid aufgehoben und im Wesentlichen damit begründet, dass das Altenwohnheim nicht als eigenständiger, auf dem Markt agierender Geschäftsbetrieb angesehen werden werde , sondern gemäß § 68 Nr. 1 Abgabenordnung ein Zweckbetrieb der gemeinnützigen Einrichtung sei und sich hieraus folgend letztlich eine persönliche Gebührenbefreiung ergebe.
Das Verwaltungsgericht erster Instanz hat den Widerspruchsbescheid aufgehoben. Eine hiergegen von dem Beigeladen (Caritasverband) eingelegte Berufung war ohne Erfolg.
Das OVG hat die Erhebung der Gebühren für die Heimbesichtigung auch in der karitativen Einrichtung für rechtsmäßig erachtet.
Das Urteil überzeugt – wie bereits die erstinstanzliche Entscheidung – sowohl im Ergebnis als auch von der Begründung her.
Mehr dazu finden Sie auf den Seiten der Online – Zeitschrift zum Altenpflegerecht.
www.apflr-zeitschrift.iqb-info.de/
Lutz Barth
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
IQB - Lutz Barth
Debstedter Str. 107, 27607 Langen
Tel. 04743 / 278 001
Internetportal: www.iqb-info.de
E-Mail:
Das Internetportal rund um das Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht. Wir möchten mit unserer Webpräsenz einen Beitrag nicht nur zum Recht leisten, sondern auch gelegentlich kritisch zu den Themen unserer Zeit Position beziehen. Es geht nicht immer um die "ganz herrschende Meinung und Lehre", denn auch diese ist weitestgehend eine Illusion und Ausdruck verschiedenster Interessen - auch und gerade im Recht!
Nachdem das Gesundheitsamt eine Heimbesichtigung bei einem Pflegeheim, das sich in der Trägerschaft des Caritasverbandes befindet, durchgeführt hatte, setzte das Landesamt die hierfür nach dem Landesgebührengesetz vorgesehenen Gebühren fest.
Im Widerspruchsverfahren hat der Rechtsausschuss den Gebührenbescheid aufgehoben und im Wesentlichen damit begründet, dass das Altenwohnheim nicht als eigenständiger, auf dem Markt agierender Geschäftsbetrieb angesehen werden werde , sondern gemäß § 68 Nr. 1 Abgabenordnung ein Zweckbetrieb der gemeinnützigen Einrichtung sei und sich hieraus folgend letztlich eine persönliche Gebührenbefreiung ergebe.
Das Verwaltungsgericht erster Instanz hat den Widerspruchsbescheid aufgehoben. Eine hiergegen von dem Beigeladen (Caritasverband) eingelegte Berufung war ohne Erfolg.
Das OVG hat die Erhebung der Gebühren für die Heimbesichtigung auch in der karitativen Einrichtung für rechtsmäßig erachtet.
Das Urteil überzeugt – wie bereits die erstinstanzliche Entscheidung – sowohl im Ergebnis als auch von der Begründung her.
Mehr dazu finden Sie auf den Seiten der Online – Zeitschrift zum Altenpflegerecht.
www.apflr-zeitschrift.iqb-info.de/
Lutz Barth
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
IQB - Lutz Barth
Debstedter Str. 107, 27607 Langen
Tel. 04743 / 278 001
Internetportal: www.iqb-info.de
E-Mail:
Das Internetportal rund um das Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht. Wir möchten mit unserer Webpräsenz einen Beitrag nicht nur zum Recht leisten, sondern auch gelegentlich kritisch zu den Themen unserer Zeit Position beziehen. Es geht nicht immer um die "ganz herrschende Meinung und Lehre", denn auch diese ist weitestgehend eine Illusion und Ausdruck verschiedenster Interessen - auch und gerade im Recht!
News-ID: 224821 • Views: 758
Schlagwörter
Permanenter Link zu dieser Pressemeldung:
Wir freuen uns, wenn Sie z.B. auf Ihrer Presse- oder Referenzen-Seite auf openPR.de linken.
Für die Inhalte dieser Meldung ist nicht openPR.de sondern nur der jeweilige Autor verantwortlich.
Haftungsausschluss - openPR distanziert sich von dem Inhalt der Pressemitteilungen. Lesen sie hier mehr
© 2004-2012 openPR | Impressum




