04.07.2008 - 09:34 - Gesundheit & Medizin
Insulininjektion – „ein Mückenschiss“?
Pressemitteilung von: IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth
Unabhängig davon, dass der Sprachduktus des Pflegerechtlers Böhme nach wie vor gewöhnungsbedürftig ist, offenbaren sich doch in ihm zugleich auch tiefgreifende Rechtsirrtümer, über die es aufzuklären gilt. Erkennbar ausgehend von seiner Grundthese, dass „alles im Zweifel erlaubt sei, was gesetzlich nicht verboten ist“, erklärt der Honorarprofessor kurzerhand die Insulininjektion im Rahmen seiner Rezension zum Urteil des LG Waldshut-Tiengen als ein „Mückenschiss“ (Böhme, in PKR 2005, S. 51 ff. (53), da diese doch nun wahrlich einfach sei und hierzu keinerlei Kenntnisse erforderlich seien.
Nun wissen wir nicht um die medizinische Qualifikation des Herrn Böhme, aber sowohl im Hinblick auf die Insulinjektion als auch insbesondere mit Blick auf die damit verbundenen Rechtsfragen unterliegt er einem beachtlichen Irrtum. Hierzu wird in Kürze ein Beitrag erfolgen müssen, damit die Rechtsirrtümer nicht auf Dauer „konserviert“ werden und so der Pflege ein nachhaltiger Bärendienst erwiesen wird.
Lutz Barth
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
IQB - Lutz Barth
Debstedter Str. 107, 27607 Langen
Tel. 04743 / 278 001
Internetportal: www.iqb-info.de
E-Mail:
Das Internetportal rund um das Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht. Wir möchten mit unserer Webpräsenz einen Beitrag nicht nur zum Recht leisten, sondern auch gelegentlich kritisch zu den Themen unserer Zeit Position beziehen. Es geht nicht immer um die "ganz herrschende Meinung und Lehre", denn auch diese ist weitestgehend eine Illusion und Ausdruck verschiedenster Interessen - auch und gerade im Recht!
Nun wissen wir nicht um die medizinische Qualifikation des Herrn Böhme, aber sowohl im Hinblick auf die Insulinjektion als auch insbesondere mit Blick auf die damit verbundenen Rechtsfragen unterliegt er einem beachtlichen Irrtum. Hierzu wird in Kürze ein Beitrag erfolgen müssen, damit die Rechtsirrtümer nicht auf Dauer „konserviert“ werden und so der Pflege ein nachhaltiger Bärendienst erwiesen wird.
Lutz Barth
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
IQB - Lutz Barth
Debstedter Str. 107, 27607 Langen
Tel. 04743 / 278 001
Internetportal: www.iqb-info.de
E-Mail:
Das Internetportal rund um das Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht. Wir möchten mit unserer Webpräsenz einen Beitrag nicht nur zum Recht leisten, sondern auch gelegentlich kritisch zu den Themen unserer Zeit Position beziehen. Es geht nicht immer um die "ganz herrschende Meinung und Lehre", denn auch diese ist weitestgehend eine Illusion und Ausdruck verschiedenster Interessen - auch und gerade im Recht!
News-ID: 224378 • Views: 1528
Schlagwörter
Permanenter Link zu dieser Pressemeldung:
Wir freuen uns, wenn Sie z.B. auf Ihrer Presse- oder Referenzen-Seite auf openPR.de linken.
Für die Inhalte dieser Meldung ist nicht openPR.de sondern nur der jeweilige Autor verantwortlich.
Haftungsausschluss - openPR distanziert sich von dem Inhalt der Pressemitteilungen. Lesen sie hier mehr
© 2004-2012 openPR | Impressum




