(openPR) Das Bundeskartellamt hat festgestellt, dass der Papiergroßhandel von Mai 1995 bis April 2000 die Preise für Bilderdruck, Offset- und Selbstdurchschreibepapier abgesprochen und dadurch gesetzeswidrige Mehrerlöse erzielt hat.
Druckereien, die dadurch überhöhte Preise bezahlt haben, können ihre Rückforderungsansprüche jetzt bis zum 31. Juli 2008 bei der SABETA FACTORING (www.sabeta.de) online anmelden. Die SABETA FACTORING bildet bis dahin einen Rückforderungspool, der auf € 12.000.000,00 beschränkt ist:
• Druckereien treten ihre Ansprüche an die Sabeta Factoring ab,
• die Ansprüche werden gebündelt und für die Druckereien kosten- und risikofrei durchgesetzt und
• die Druckereien erhalten 70% des Ertrags der Rechtsverfolgung.
Gleichzeitig wird dem Vorwurf vorgebeugt, dass es pflichtwidrig unterlassen wurde, bestehende Ansprüche durchzusetzen. Außerdem wird durch Einbringung in den Rückforderungspool eine direkte Konfrontation mit Lieferanten vermieden.
Weitere Einzelheiten finden sich unter www.sabeta.de