Senkung des Basiszinssatzes zum 1.7.2008 auf 3,19 %

Pressemitteilung von: SFG Forderungsmanagement GmbH
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Zum 1.7.2008 haben sich Änderungen bei den Verzugszinsen ergeben. Maßgeblich ist der in § 247 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) genannte Basiszinssatz. Er dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen nach § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB und verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli jeden Jahres.

Seit 1.5.2000 errechnet sich der vom Schuldner zu zahlende gesetzliche Verzugszins aus dem sogenannten Basiszinssatz zuzüglich eines bestimmten Aufschlags. Dieser Basiszinssatz wird regelmäßig von der Europäischen Zentralbank (EZB) veröffentlicht und entspricht im wesentlichen dem zuvor von der Deutschen Bundesbank festgelegten Diskontsatz.

Der für die Ermittlung der Verzugszinsen massgebliche Basiszinssatz wird seit 1.1.2002 von der EZB zweimal im Jahr neu festgelegt, und zwar jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli. Zusätzlich wird danach unterschieden, ob es sich um Rechtsgeschäfte handelt, an denen ein Verbraucher beteiligt ist oder nicht.

- Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der gesetzliche Zinssatz beim Schuldnerverzug 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB).


- Bei Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der Verzugszins für Entgeltforderungen 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB).

Verbraucher sind nach (§ 13 BGB alle natürlichen Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Der Basiszinssatz zur Ermittlung der Verzugszinsen wurde zum 1.7.2008 von bisher 3,32 Prozent auf 3,19 Prozent gesenkt. Für private Schuldner errechnet sich hieraus ein aktueller Verzugszins von 8,19 Prozent pro Jahr. Wenn sowohl Gläubiger als auch Schuldner Geschäftsleute sind, beträgt der gesetzliche Verzugszins derzeit 11,19 Prozent pro Jahr.

01.07.2008 / Steffen Kowalski

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SFG Forderungsmanagement GmbH
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70173 Stuttgart

Ansprechpartner:

Herr Steffen Kowalski

www.sfg-forderungsmanagement.de
Tel: 0711/22863-0
Fax: 0711/22863-99

Die SFG Forderungsmanagement GmbH hat sich als konzernunabhängiges Dienstleistungsunternehmen im Bereich Forderungsmanagement mit Schwerpunkt Mengeninkasso auf die Einziehung von Forderungsrückständen spezialisiert.
2005 wurde die SFG Akademie für Forderungsmanagement gegründet.
Die SFG Akademie schult bundesweit rund ums Thema Credit- und Forderungsmanagement.

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