(openPR) Verordnungsmodule von nur zehn von 189 Softwarehäusern konnten rechtzeitig zum 1. Juli 2008 zertifiziert werden. Vertragsärzte ohne manipulationsfreie Software befinden sich seit 1. Juli am Rande der Legalität.
Seit dem 1. Juli 2008 müssen Vertragsärzte gemäß AVWG zur elektronischen Arzneimittelverordnung eine sogenannte manipulationsfreie Software einsetzen. Ziel ist, die bisher ungebremst steigenden Ausgaben für Arzneimittel zu stoppen. Die manipulationsfreie Software soll verhindern, dass z. B. durch Substitutionsvorschläge unbeabsichtigt die Medikation des Arztes ausgetauscht wird. Ein für die KBV besonders wichtiger Aspekt ist, dass per automatischen Hinweis auf das preisgünstigste Präparat verwiesen wird.
Laut Dr. Uwe-Axel Richter, Geschäftsführer der Medizinische Medien Informations GmbH entsprechen die jetzt zertifizierten Arzneimitteldatenbanken MMI Pharmindex und MMI Pharmindex Plus den Anforderungen, die im Januar von der KBV festgelegt wurden. „Für uns war dieser Schritt nicht so groß, da wir dem Markt bereits seit Jahren vollständige elektronische Arzneimitteldatenbanken wie z. B. die Gelbe Liste Pharmindex Plus zur Verfügung stellen. Unter anderem waren wir die Ersten, die in allen Arzneimittelauswahllisten – inklusive der Preisvergleiche – die rabattierten Medikamente gekennzeichnet haben.“
Weitere Forderungen der KBV: die sogenannte Hausapotheke darf bei Erstinstallation nicht mit Präparaten eines werbenden Unternehmens belegt sein. Auch in Bezug auf Verbandsmittel müssen die Daten komplett sein. Des Weiteren verlangt die KBV die Darstellung von Preisänderungen in den Arzneimittelstammdaten sowie der Preishistorie.
Auch Patienten profitieren, wenn der Arzt die MMI-Arzneimitteldatenbank einsetzt. Durch die übersichtliche Darstellung der Rabattverträge, die die einzelne Krankenkassen mit den pharmazeutischen Herstellern geschlossen haben, kann der Arzt einerseits die Compliance seines Patienten fördern und ihm auch noch Geld sparen: Leidet ein Patient unter Angina pectoris und ist bei der Barmer versichert, so wird der Arzt darauf hingewiesen, dass bei Verordnung eines bestimmten Blutdrucksenkers der Patient lediglich 5,00 Euro zuzahlen muss. Die Zuzahlung beträgt ansonsten 17,01; für den Kranken eine Ersparnis von 12,01 Euro. Noch deutlicher kann die Ersparnis bei einem bluttfettsenkenden Mittel ausfallen. Bei einem Präparat hat eine Krankenkasse mit dem Hersteller einen Rabattvertrag ausgehandelt, der die Mehrzahlung von 119.08 Euro aufhebt.
Für alle Ärzte, die seit dem 1. Juli mit einer nicht zertifizierten Software arbeiten, bedeutet das einen Berufsalltag am Rande der Legalität. Denn mit Hilfe des Praxiscomputers darf dann nur noch elektronisch verschrieben werden, wenn der Arzt eine zertifizierte Software einsetzt. Die Kontrollpflicht liegt bei den regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen. Die MMI-Arzneimitteldatenbank ist problemlos in bestehende Software- und Netzwerkkomponenten einzubinden und orientiert sich am Workflow des Arztes.













