02.07.2008 - 12:22 - Politik, Recht & Gesellschaft
EU-Beihilfen in deutscher Praxis - 3. Jahresfachkonferenz am 15.-16. September 2008 in Berlin
Pressemitteilung von: Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht
Juli 2008: Wie Mitarbeiter der öffentlichen Hand den Vorschriften der neuen Beihilfenrechtsreform gerecht werden und die aktuellen Herausforderungen effizient meistern können, erfahren Teilnehmer auf der „3. Jahresfachkonferenz EU Beihilfen in deutscher Praxis“ der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht am 15. und 16. September 2008 im Hotel Berlin in Berlin.
Mitarbeiter der öffentlichen Hand befinden sich im Spannungsfeld zwischen dem europäischen Wettbewerbsrecht und der Notwendigkeit der regionalen Wirtschaftsförderung. Neue Vorschriften schaffen zum Teil strengere Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Beihilfen. Im Zeitraum 2005 bis 2009 unterliegt das Beihilfenrecht umfangreichen Reformen auf europäischer Ebene. Nach der Einführung von zahlreichen neuen Regelungen in 2007 beabsichtigt die Europäische Kommission weitere Änderungen, wie zum Beispiel die Bürgschaftsmitteilung und die allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung. Zudem sind die neuen Leitlinien für Umweltbeihilfen in Kraft getreten.
Umfangreiche Änderungen des Beihilfenrechts erfordern neue Arbeitsmethoden und einen wirtschaftlicheren Einsatz der staatlichen Beihilfen. Bei Fehlern drohen Klagen und Rückzahlungen der ausgezahlten Beihilfen. Obwohl die Reform auf eine Vereinfachung des Verfahrens abzielt, ist vielfach unklar, ob und wie sich diese Änderungen in der Praxis widerspiegeln.
Mittlerweile hat sich diese Konferenz zu einer deutschlandweiten Kommunikationsplattform der Praktiker und Experten im Bereich des Beihilfenrechts entwickelt. Sprecher der Europäischen Kommission und der deutschen Praxis beleuchten die aktuelle Problematik unter rechtlichen und praktischen Gesichtspunkten. Die Kommission wird bisherige und zukünftige Reformschritte darstellen. Eingeladen werden Mitarbeiter der Bundes- und Landesministerien für Wirtschaft, Finanzen, Bildung, Vertreter der öffentlichen Banken, Mitarbeiter der Kommunen und der kommunalen Unternehmen.
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Weitere Informationen finden Sie unter: www.europaeische-akademie.net/fileadmin/user_upload/datei...
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Dipl.-Pol. Christine Döbler
Marketing & Corporate Communications Manager
Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht
Hausvogteiplatz 13
10117 Berlin GERMANY
Tel.: +49.30.80.20.80.234
Fax.: +49.30.80.20.80.250
Email:
Die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht ist ein
europäisches Bildungsnetzwerk für die Vermittlung von Wissen rund um aktuelle Entwicklungen in Europa. Als Instrumente der Wissensvermittlung bietet das Unternehmen hochwertige Weiterbildungsveranstaltungen in Form von nationalen wie internationalen Seminaren, Konferenzen und Kongressen an. Eine Teilnahme an einer Veranstaltung bietet zudem den Zugang zu einem europäischen Expertennetzwerk. Begleitend zu jeder Veranstaltung gibt die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft und Recht hochwertige Tagungsbände heraus.
Mitarbeiter der öffentlichen Hand befinden sich im Spannungsfeld zwischen dem europäischen Wettbewerbsrecht und der Notwendigkeit der regionalen Wirtschaftsförderung. Neue Vorschriften schaffen zum Teil strengere Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Beihilfen. Im Zeitraum 2005 bis 2009 unterliegt das Beihilfenrecht umfangreichen Reformen auf europäischer Ebene. Nach der Einführung von zahlreichen neuen Regelungen in 2007 beabsichtigt die Europäische Kommission weitere Änderungen, wie zum Beispiel die Bürgschaftsmitteilung und die allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung. Zudem sind die neuen Leitlinien für Umweltbeihilfen in Kraft getreten.
Mittlerweile hat sich diese Konferenz zu einer deutschlandweiten Kommunikationsplattform der Praktiker und Experten im Bereich des Beihilfenrechts entwickelt. Sprecher der Europäischen Kommission und der deutschen Praxis beleuchten die aktuelle Problematik unter rechtlichen und praktischen Gesichtspunkten. Die Kommission wird bisherige und zukünftige Reformschritte darstellen. Eingeladen werden Mitarbeiter der Bundes- und Landesministerien für Wirtschaft, Finanzen, Bildung, Vertreter der öffentlichen Banken, Mitarbeiter der Kommunen und der kommunalen Unternehmen.
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