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Fälschungen von Pflegeprotokollen - Missstände in Pflegeheimen

27.06.200810:44 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Fälschungen von Pflegeprotokollen - Missstände in Pflegeheimen
Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth
Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth

(openPR) Wir haben über die Vorkommnisse in München kurz berichtet. Wie nicht anders zu erwarten, wird dieser neuerliche Fall öffentlichwirksam durch die Pflegekritiker aufbereitet.

In diesem Zusammenhang stehend dürfen wir auf die Stellungnahme v. Roswitha Hiefinger v. 23.06.08 (Gründerin des 1. Pflegestammtisches in München "IN WÜRDE ALT WERDEN - WIR KÄMPFEN DAFÜR!" FORUM ZUR VERBESSERUNG DER SITUATION PFLEGEBEDÜRFTIGER E.V.) im Forum bei Werner Schell verweisen.

Kurze Anmerkung hierzu:

Der engagierte "Kampfaufruf" und die darin enthaltenen "Praxistipps" lösen sich m.E. schnell in "Wohlgefallen" auf, wenn weitestgehend auf eine populistische Herangehensweise an dass ohne Frage gewichtige Thema verzichtet wird.

Ein Blick in das Gesetz und die mittlerweile gefestigte Rechtsprechung dürfte hier einen entscheidenden Beitrag zur Rechtsfindung leisten.

Die Fälschung der Dokumentation ist unter verschiedenen Aspekten beleuchtet rechtlich sanktionierbar. Neben der strafrechtlichen Sanktionierung (hier insbesondere Urkundenfälschung und Abrechnungsbetrug) kommen freilich auch arbeitsrechtliche Sanktionen in Betracht. Zu fragen wäre lediglich, ob hier bei der Prüfung einer verhaltensbedingten Kündigung eine Abmahnung erforderlich ist und ob die Verstöße gegen die Dokumentationspflichten eine außerordentliche, hilfsweise eine ordentliche Kündigung rechtfertigen. Ob ein sog. kollusives Verhalten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorliegt, muss freilich ermittelt werden.

"Sie stehen nicht täglich mit einem Fuß im Gefängnis", wenn die Pflege insgesamt sich anschickt, endlich auch für sich die rechtlichen Grenzen ihrer Handlungen zu akzeptieren und ein stückweit selbst für ihre "Rechtssicherheit" Sorge zu tragen.

Problematisch ist, dass vielfach Rechtsirrtümer in der Pflege produziert und nachhaltig aufrecht erhalten werden und hier scheint mehr Disziplin - insbesondere auch bei den selbsternannten Pflegerechtlern und Pflegekritikern - einzufordern zu sein.

Gelegentlich ist es unerträglich, wie Laien das Recht überstrapazieren und fehlinterpretieren.

Lutz Barth

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