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„Rund 80 Prozent der Übersetzer vor Gericht sind unfähig“

25.06.200811:38 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Globalisierung und Internationalisierung lassen den Bedarf an gut ausgebildeten Übersetzer/innen und Dolmetscher/innen an Gerichten und Behörden stetig steigen. Doch die sind vielerorts Mangelware - ebenso wie geeignete Weiterbildungsmöglichkeiten. Nun startet im Herbst an der Universität Hamburg ein zweisemestriges weiterbildendes Studium, in dem Übersetzer/innen und Dolmetscher/innen entsprechend qualifiziert werden.



"Rund 80 Prozent der Übersetzer vor Gericht sind unfähig", sagt Christiane-Jacqueline Driesen, Professorin an der Hochschule Magedeburg Stendal, Expertin in Sachen Gerichtsdolmetschen und wissenschaftliche Leiterin des weiterbildenden Studiums. Und das ist keine Lappalie: "Ein Fehler kann Leben zu Grunde richten. Unschuldige können verurteilt, gefährliche Verbrecher auf freien Fuss gesetzt werden."


"Gleichwertig mit dem Hamburgischen Eignungsfeststellungsverfahren"

Deshalb hat sie zusammen mit George Drummond (Gerichts- und Konferenzdolmetscher), Prof. Klaus Moritz (Fakultät für Rechtswissenschaft Universität Hamburg) und Werner Rühl (Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Hamburg) das weiterbildende Studium "Dolmetschen und Übersetzen an Gerichten und Behörden" entwickelt. Das weiterbildende Studium wurde bereits 2007 von der Hamburger Behörde für Inneres als "gleichwertig mit dem Hamburgischen Eignungsfeststellungsverfahren" anerkannt. Damit können die Teilnehmenden – wenn sie bestimmte weitere Voraussetzungen erfüllen – nach bestandener Prüfung ohne weitere Leistungsnachweise den Antrag auf Vereidigung zum Gerichts- und Behördendolmetscher für Hamburg stellen. Und da in diesem Studium viel Wissen und Know-how vermittelt werden, ist davon auszugehen, dass auch andere Bundesländer ähnlich verfahren werden.

Der nächste Durchgang unter Leitung von Prof. Dr. Christiane Driesen beginnt am 10. Oktober, Berwerbungsschluss ist der 1. September 2008. Bewerben können sich alle Sprachgruppen. Vorausetzung ist ein abgeschlossenes Studium an einer deutschen oder ausländischen Hoch- oder Fachhochschule (idealerweise ein Übersetzer-, Sprach- oder rechtswissenschaftliches Studium) sowie gute Deutschkenntnisse auf dem Niveau des Großen Sprachdiploms des Goethe-Institutes.


Weitere Informationen
Studienbeginn: 10.10.2008
Bewerbungsschluss: 01.09.2008
http://www.aww.uni-hamburg.de/dolmetschen-uebersetzen-gerichte-behoerden.htm

Arbeitsstelle für wissenschaftliche Weiterbildung (AWW)
Universität Hamburg
Information, Fachberatung: Marlis Adjanor
Tel. 040/42883-2641/-2499
E-Mail E-Mail

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