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„Sterne fürs Pflegeheim“ - Veröffentlichung nicht nur der Kriterien gefordert

20.06.200815:21 UhrGesundheit & Medizin
Bild: „Sterne fürs Pflegeheim“ - Veröffentlichung nicht nur der Kriterien gefordert
Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth
Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth

(openPR) Auch wenn derzeit die ersten Pflegeheime mit „Sternen ausgezeichnet“ worden sind, darf doch noch einmal nachgefragt werden, wann mit einer Präsentation des Bewertungssystems gerechnet werden darf. Der Initiator, namentlich der Pflege-Selbsthilfeverband, dürfte insoweit „gefordert“ sein, für ausreichende Transparenz auch bei der Vorstellung seines Bewertungssystems Sorge zu tragen. In der Gesamtbewertung liegen alle bisher geprüften Einrichtungen bei „drei Sternen“. Der Pflege-Selbsthilfeverband räumt ein, dass dies zunächst zur Enttäuschung geführt habe und die Frage aufkam, ob die Kriterien nicht zu hoch angesetzt seien.



„Vergleicht man die Qualität die wir in den geprüften Häusern vorfanden, mit der durchschnittlich anzutreffenden Qualität in deutschen Pflegeheimen, hätten die o.g. Einrichtungen allesamt 5 Sterne verdient. Doch Maßstab kann nicht der Unterschied zu wesentlich schlechteren Häusern sein, sondern die Gewährleistung von Grundrechten auf die jeder Bürger, auch und gerade im Zustand der Abhängigkeit von Hilfe, Anspruch hat. Darum geht es dem Pflege-Selbsthilfeverband in erster Linie und diesem Ziel entspricht das System "Auszeichnung menschenwürdige Pflege“, so der Pflege-Selbsthilfeverband auf seiner Homepage (Quelle: >>> http://www.pflege-shv.de/heimauszeichnung/Aktuell.htm ).

Demzufolge scheint mit der Vergabe von „Sternen“ primär wohl der „Grundrechtsschutz“, der den Bewohnern resp. den zu Betreuenden zuteil wird, prämiert werden. Das bedeutet also im Kern, dass die höchste Kategorie (fünf Sterne) bei nahezu vorbildlichem Grundrechtsschutz und –Wahrung verliehen wird – mithin werden Selbstverständlichkeiten mit einem oder mehreren Sternen belohnt.

Wie also sind „drei Sterne“ zu bewerten? Einen Aufschluss hierüber kann das System nur selbst liefern und demzufolge plädiere ich nochmals für eine kurzfristige Offenlegung.

„Der komplette Kriterienkatalog kann vorläufig aus Schutzgründen nicht ins Netz gestellt werden. Interessierte Einrichtungen können diese über den Pflege-SHV anfordern“, so der Pflege-Selbsthilfeverband auf seiner Homepage (Quelle: >>> http://www.pflege-shv.de/heimauszeichnung/Kriterien.htm ).

Letzteres Argument verdient insofern Beachtung, wenn und soweit „Marken- oder Patentrechte“ beantragt werden und das Verfahren noch andauert. Ob dies der Fall ist, kann freilich nicht beantwortet werden, aber sofern das Verfahren beendet ist, dürfte eigentlich einer Veröffentlichung des gesamten Bewertungssystems (nicht nur der Kriterien) nichts mehr im Wege stehen.

Vielleicht ist es Herrn Schell möglich, uns ggf. die Hinderungsgründe mitzuteilen, damit einstweilen der kritische Zeitgeist befriedet wird.

Denn sofern es dem Pflege-Selbsthilfeverband im Rahmen seines „Sterne-Systems“ in erster Linie um den (aktiven) Grundrechtsschutz geht, dürfte vielmehr das Gegenteil anzunehmen sein: Publizität des Systems, da zu vermuten ansteht, dass die einzelnen Kriterien ggf. einen Beitrag zur Interpretation von Grundrechten leisten sollen.

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