(openPR) An Warnungen hat es nicht gefehlt, dennoch hat Niedersachsen im Jahr 2003 das liberalste Hundegesetz der Bundesrepublik Deutschland verabschiedet.
Während die übrigen Bundesländer auf den Tod des kleinen Volkan in Hamburg mit Gesetzesverschärfungen reagiert haben, ist Niedersachsen aufgrund des massiven Einflusses der Hundelobby einen anderen Weg gegangen. In Bayern oder Nordrhein-Westfalen wird für die Haltung von Rottweilern und anderen gefährlichen Hunden eine spezielle Sachkunde und Zuverlässigkeit der Halter vorausgesetzt. In Niedersachsen darf hingegen jeder – unabhängig davon ob vorbestraft oder drogenabhängig – auch sog. Kampfhunde halten. Maulkorbzwang oder Auflagen für Halter können erst angeordnet werden, wenn sich ein Hund als gefährlich erwiesen hat. In Niedersachsen besteht somit das „Recht des ersten Bisses“. Diesen lebensgefährlichen Biss hat die kleine 8-Jährige schmerzhaft zu spüren bekommen. Die traumatischen Auswirkungen eines Hundesbisses ins Gesicht wird sie ihr Leben lang behalten.
Nur wenn wir am anderen Ende der Leine, also bei den Haltern – für die klare Regeln gelten müssen – ansetzen, haben wir eine Chance, Beißvorfälle wie diesen zu verhindern.
Die Deutsche Kinderhilfe fordert den niedersächsischen Landtag auf, das Landeshundesgesetz unverzüglich den Anforderungen an einen effektiven Schutz der Bevölkerung anzupassen und den unverantwortlichen Alleingang endlich zu beenden.