(openPR) Die Gläubigerversammlung der Care Life Investment Trust II AG & Co. KG wählt Rechtsanwalt Dr. Heinz O. Steinhübel aus der Stuttgarter Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar einstimmig in den Gläubigerausschuss. Kritik äußern Dr. Steinhübel und Insolvenzverwalter Bruno Fraas an der zögerlichen Haltung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Stuttgart, im Juni 2008: Im Insolvenzverfahren der Care Life Investment Trust II AG & Co. KG fand am 3. Juni 2008 in Würzburg die Gläubigerversammlung statt. Den Care LifeAnlegern war eine sichere, renditeträchtige Kapitalanlage versprochen worden, was sich nach
Ermittlungen der BaFin und der Staatsanwaltschaft Würzburg als Anlagebetrug herausstellte.
Die Insolvenzverwaltung zeigt sich zuversichtlich, durch Liquidation des schuldnerischen Vermögens insbesondere in den USA eine respektable Insolvenzquote zu erzielen. Nach Aussage Fraas´ hätte allerdings durch ein früheres und entschlosseneres Einschreiten der BaFin den betroffenen Anlegern eine erheblich größere Vermögensmasse im Insolvenzverfahren zur Verfügung gestanden. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel teilt diese Ansicht:
„Ich habe bei mehreren Pleitefällen des Grauen Kapitalmarkts beobachtet, dass die BaFin Vermögensinteressen geschädigter Kapitalanleger nur ungenügend wahrnimmt. Durch ihr sehr zögerliches Einschreiten ähnelt die Behörde einem zahnlosen Tiger und wird ihrer Verantwortung gegenüber den Anlegern nur unzureichend gerecht. Ich fordere von der
staatlichen Seite eine deutlich stärkere Initiative im Sinne der Anleger!“
Als Mitglied des Gläubigerausschusses vertritt Dr. Steinhübel die Interessen aller Geschädigten der Care Life Investment Trust II AG & Co. KG. Für den Rechtsanwalt stellt seine Wahl einen wiederholten Vertrauensbeweis geschädigter Kapitalanleger dar, da er auch im Falle der insolventen F & P AG & Co. KG als Gläubigerausschussmitglied tätig ist.
Die Höhe der Insolvenzquote und die Dauer des Insolvenzverfahrens sind noch nicht zu prognostizieren. Geschädigte Care Life Anleger sollten daher zeitnah Schadenersatzansprüche sowohl gegen die Unternehmensverantwortlichen als auch gegen ihre Anlageberater geltend machen. Die ersten erfolgreichen Schadenersatzprozesse belegen
die Rechtmäßigkeit der Vorwürfe.
Bedauerlicherweise haben viele Geschädigte ihre Forderungen falsch zur Insolvenztabelle angemeldet. Betroffene Gläubiger sollten deshalb ihre Forderungsanmeldung von einem Rechtsanwalt überarbeiten lassen, der über vertiefte Erfahrungen sowohl im Kapitalanlageals auch im Insolvenzrecht verfügt.