08.06.2008 - 13:15 - Handel, Wirtschaft, Finanzen, Banken & Versicherungen
Dubioser Abmahn-Verein "Online-Fair-Trade e.V." mahnt bundesweit ab
Pressemitteilung von: Budoten Limited Kampfsport-VersandPR Agentur: Budoten Limited Kampfsport-Verand
So wie viele andere Händler auch, hat für seine über Amazon-Seller-Central angebotenen Produkte eine Abmahnung des neu gegründeten Vereins “Online-Fair-Trade e.V.” erhalten, da angeblich analog zu Ebay eine 1-monatige Widerrufsfrist gelten soll. An der Berechtigung der Abmahnung bestehen jedoch erhebliche Zweifel.
Während für “normale” Teilnehmer am Amazon-Marketplace-Programm diese einmonatige Frist gelten mag, ist unbestritten, dass dies für Teilnehmer am erweiterten Marketplace-Programm (Amazon Seller-Central) nicht gilt. Da hier anders als bei Ebay oder Amazon-Marketplace der Vertrag nicht durch Absenden der Bestellung zustande kommt. Für den Amazon-Marketplace-Bereich gibt es ein Urteil des Landgerichts Berlin, welches von einem 14-tägigen Widerrufsrecht ausgeht, allerdings ist der Bestand dieses Urteils nicht unumstritten.
Unabhängig hiervon ist jedoch grundsätzlich zweifelhaft, ob der abmahnende Verein überhaupt abmahnberechtigt ist. Der Verein “Online-Fair-Trade e.V.”, dessen Vereinsvorsitzender ein Herr Rene Schmidt aus 01796 Stuppen (gemeint ist wohl 01797 Struppen) sein soll (AG Pirna, VR 1051), ist offenbar noch so neu, dass er noch nicht einmal über das Registerportal aufgerufen werden kann. Im Auftrag dieses Vereins hat RA Jens Hänsch aus Dresden anscheinend eine größere Anzahl von Amazon-Marketplace-Anbietern abgemahnt.
Warum bestehen Zweifel an der Abmahnberechtigung?
1. Abmahnvereine (Interessen-Verbände) müssen über eine erhebliche Zahl von Mitgliedern verfügen, um deren Interessen Wettbewerbern gegenüber vertreten zu können.
2. Der abmahnende Verein ist nur dann anspruchsberechtigt, wenn ihm eine erhebliche Anzahl von Unternehmern angehört, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art vertreiben und diese ihre Waren auf dem selben Markt vertreiben - vorliegend also Amazon.
3. Der Verband muss fähig sein, seine satzungsmäßigen Aufgaben wahrzunehmen. Dazu gehören eine angemessene personelle Ausstattung wie auch eine fachliche, d.h. wettbewerbsrechtliche Qualifikationen der Mitglieder, des Vorstandes oder der Mitarbeiter des Verbandes.
4. Eine eigene Geschäftsstelle und Geschäftsführung sind in der Regel unerlässlich. Das ein Wettbewerbsverband automatisch ohne eigene Tätigkeit Rechtsanwälte beauftragt, die für ihn tätig werden, ist nicht ausreichend.
5. Der Verband muss finanziell vernünftig ausgestattet sein, damit er grundsätzlich in der Lage ist, Prozesskosten bis zur Revisionsinstanz ohne Streitwertherabsetzung zu tragen.
6. Darüber hinaus wird gefordert, dass der Verband eine angemessene Tätigkeit zur Verwirklichung seines Satzungszweckes entwickelt und sich nicht auf eine bloße Abmahntätigkeit beschränkt.
Vieles deutet darauf hin, dass diese Grund-Bedingungen für eine Abmahnberechtigung nicht erfüllt sind.
Der Verein ist noch so jung, dass er über das Registerportal des Bundes und der Länder nicht gefunden wird.
Der Verein verfügt über keinen Internet-Auftritt. Ebensowenig ist dieser im Telefonbuch zu finden. Gleiches trifft erstaunlicherweise auch auf dessen angeblichen Vereinsvorsitzenden, Rene Schmidt aus Struppen zu.
Eine über die Abmahntätigkeit hinaus gehende Betätigung des Vereins ist bislang nicht erkennbar.
Das angebliche Registergericht (AG Pirna, VR 1051) führt überhaupt kein Vereinsregister.
Da der Verein weder über Telefon noch eine Geschäftsstelle verfügt ist fraglich, ob er überhaupt über die erforderliche finanzielle Grundausstattung verfügt.
Alles in allem erscheint die Angelegenheit sehr dubios und entspricht der bekannten Masche des Abmahnvereins “Ehrlich währt am längsten”, dessen ehemaliger Präsident jetzt in der JVA Oldenburg einsitzt.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Ralph P. Görlach
Budoten Ltd.
Telefon: ( 49) 03533/519510
Telefax: ( 49) 03533/4890585
E-Mail:
weitere Informationen:
Budoten Limited Kampfsport-Versand
Lindenweg 5
D-04910 Elsterwerda
Telefon: ( 49) 03533/519510
Telefax: ( 49) 03533/4890585
E-Mail:
Internet: www.budoten.com
Handelsregister Cottbus HRB 7542 CB
USt-IDNr. DE246388978
Geschäftsführer:
Ralph P. Görlach, Maria Saul
Budoten Limited 69 Great Hampton Street
B18 6EW Birmingham, United Kingdom
registered in England and Wales:
Companies House of Cardiff No. 5660685
Inhaltlich Verantwortlicher gem. § 10 Abs. 3 MDStV:
Ralph P. Görlach, Walther-Rathenau-Str. 19, D-04910 Elsterwerda
Budoten Kampfsport-Versand vertreibt seit 1992 Kampfsportartikel. Bis Ende 2005 waren Budoten unter der Bezeichnung Budoshop-Online tätig. Mit Beginn des Jahres 2006 übernahm die Budoten Ltd. als Rechtsnachfolger die Firma. Heute zählt Budoten zu den Kampfsportversendern mit der größten Auswahl und den führenden Online-Kampfsport-Versendern Deutschlands.
Um Kunden mehr Sicherheit zu geben hat sich Budoten sowohl von Trusted Shops als auch dem Eurohandels-Institut zertifizieren lassen. Bereits 2002 erhielt Budoten (damals noch Budoshop-Online) das Trusted Shop Gütesiegel und das Siegel "Geprüfter Online-Shop" des Eurohandels Instituts; wenig später auch das Österreichische E-Commerce-Gütezeichen. In Zusammenarbeit mit Trusted Shops bietet Budoten seinen Kunden auch eine kostenlose Geld-zurück-Garantie. Die verliehenen Siegel bestätigen, dass sich Kunden von Budoten darauf verlassen können, dass Budoten die gesetzlichen Vorgaben einhält. Die Siegel stehen für Vertrauenswürdigkeit durch Transparenz und Verbraucherschutz denn Budoten hat sich verpflichtet, höchste Anforderungen in puncto Daten- und Liefersicherheit zu erfüllen.
Mit äußerst attraktiven Preisen unterstützt und fördert Budoten den Sport aktiv.
Aufgrund der Bekanntheit im Kampfsportbereich und der Übersichtlichkeit des Internet-Angebots wurde der Budoten-Webshop schon 2003 in das Web-Adressbuch für Deutschland aufgenommen, welches die 6000 wichtigsten deutschen Internet-Adressen listet. Budoten zählt damit unter den mehr als 6 Millionen deutschen Internet-Adressen zur Spitze, denn weniger als 0,1% der Internet-Adressen haben es überhaupt in dieses wichtige Standard-Werk geschafft.
e-rating.at bescheinigt Budoten eine hohe Bedienungsfreundlichkeit, günstige Lieferbedingungen, ein verbraucherfreundliches Angebot an Zahlungsformen, Übertragungs-Sicherheit der Kundendaten und eine schnelle Verfügbarkeit. Stand 11/2005 erreicht Budoten / Budoshop-Online in allen 5 gelisteten Bereichen Platz 1: Handel: Platz 1 von 1277, Sportbedarf: Platz 1 von 88, Sportbekleidung: Platz 1 von 49, Versandhandel: Platz 1 von 541, Video: Platz 1 von 116. Obwohl Budoten ein in Deutschland ansässiges Unternehmen ist, wurde Budoten Kampfsport-Versand dennoch in den Online Shopping Guide 2005 von E-Rating.at aufgenommen, der die 500 besten Online-Shops für Österreich listet.
Fast zeitgleich wird Budoten auch für die fairen und sehr günstigen Versandkosten mit "Fair-Shipping-Costs"-Siegel ausgezeichnet. Trotz ständig steigender Vertriebskosten hält Budoten die Versandkosten bewusst niedrig und hält sich mit der sonst allgemein üblichen Preisanpassung zurück.
Im Herbst 2005 wurde Budoten von der Firma Shoplupe, onlineactive WebConsulting Europe Ltd., geprüft und zertifiziert. "Es war uns eine Freude den Shop genauer unter die Lupe zu nehmen, zudem wir Ihnen bestätigen können, dass der Shop sehr gut und nutzerfreundlich ist und in jedem Fall weit über dem Durchschnitt liegt."
Während für “normale” Teilnehmer am Amazon-Marketplace-Programm diese einmonatige Frist gelten mag, ist unbestritten, dass dies für Teilnehmer am erweiterten Marketplace-Programm (Amazon Seller-Central) nicht gilt. Da hier anders als bei Ebay oder Amazon-Marketplace der Vertrag nicht durch Absenden der Bestellung zustande kommt. Für den Amazon-Marketplace-Bereich gibt es ein Urteil des Landgerichts Berlin, welches von einem 14-tägigen Widerrufsrecht ausgeht, allerdings ist der Bestand dieses Urteils nicht unumstritten.
Unabhängig hiervon ist jedoch grundsätzlich zweifelhaft, ob der abmahnende Verein überhaupt abmahnberechtigt ist. Der Verein “Online-Fair-Trade e.V.”, dessen Vereinsvorsitzender ein Herr Rene Schmidt aus 01796 Stuppen (gemeint ist wohl 01797 Struppen) sein soll (AG Pirna, VR 1051), ist offenbar noch so neu, dass er noch nicht einmal über das Registerportal aufgerufen werden kann. Im Auftrag dieses Vereins hat RA Jens Hänsch aus Dresden anscheinend eine größere Anzahl von Amazon-Marketplace-Anbietern abgemahnt.
Warum bestehen Zweifel an der Abmahnberechtigung?
1. Abmahnvereine (Interessen-Verbände) müssen über eine erhebliche Zahl von Mitgliedern verfügen, um deren Interessen Wettbewerbern gegenüber vertreten zu können.
2. Der abmahnende Verein ist nur dann anspruchsberechtigt, wenn ihm eine erhebliche Anzahl von Unternehmern angehört, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art vertreiben und diese ihre Waren auf dem selben Markt vertreiben - vorliegend also Amazon.
3. Der Verband muss fähig sein, seine satzungsmäßigen Aufgaben wahrzunehmen. Dazu gehören eine angemessene personelle Ausstattung wie auch eine fachliche, d.h. wettbewerbsrechtliche Qualifikationen der Mitglieder, des Vorstandes oder der Mitarbeiter des Verbandes.
4. Eine eigene Geschäftsstelle und Geschäftsführung sind in der Regel unerlässlich. Das ein Wettbewerbsverband automatisch ohne eigene Tätigkeit Rechtsanwälte beauftragt, die für ihn tätig werden, ist nicht ausreichend.
5. Der Verband muss finanziell vernünftig ausgestattet sein, damit er grundsätzlich in der Lage ist, Prozesskosten bis zur Revisionsinstanz ohne Streitwertherabsetzung zu tragen.
6. Darüber hinaus wird gefordert, dass der Verband eine angemessene Tätigkeit zur Verwirklichung seines Satzungszweckes entwickelt und sich nicht auf eine bloße Abmahntätigkeit beschränkt.
Vieles deutet darauf hin, dass diese Grund-Bedingungen für eine Abmahnberechtigung nicht erfüllt sind.
Der Verein ist noch so jung, dass er über das Registerportal des Bundes und der Länder nicht gefunden wird.
Der Verein verfügt über keinen Internet-Auftritt. Ebensowenig ist dieser im Telefonbuch zu finden. Gleiches trifft erstaunlicherweise auch auf dessen angeblichen Vereinsvorsitzenden, Rene Schmidt aus Struppen zu.
Eine über die Abmahntätigkeit hinaus gehende Betätigung des Vereins ist bislang nicht erkennbar.
Das angebliche Registergericht (AG Pirna, VR 1051) führt überhaupt kein Vereinsregister.
Da der Verein weder über Telefon noch eine Geschäftsstelle verfügt ist fraglich, ob er überhaupt über die erforderliche finanzielle Grundausstattung verfügt.
Alles in allem erscheint die Angelegenheit sehr dubios und entspricht der bekannten Masche des Abmahnvereins “Ehrlich währt am längsten”, dessen ehemaliger Präsident jetzt in der JVA Oldenburg einsitzt.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Ralph P. Görlach
Budoten Ltd.
Telefon: ( 49) 03533/519510
Telefax: ( 49) 03533/4890585
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Budoten Limited Kampfsport-Versand
Lindenweg 5
D-04910 Elsterwerda
Telefon: ( 49) 03533/519510
Telefax: ( 49) 03533/4890585
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Internet: www.budoten.com
Handelsregister Cottbus HRB 7542 CB
USt-IDNr. DE246388978
Geschäftsführer:
Ralph P. Görlach, Maria Saul
Budoten Limited 69 Great Hampton Street
B18 6EW Birmingham, United Kingdom
registered in England and Wales:
Companies House of Cardiff No. 5660685
Inhaltlich Verantwortlicher gem. § 10 Abs. 3 MDStV:
Ralph P. Görlach, Walther-Rathenau-Str. 19, D-04910 Elsterwerda
Budoten Kampfsport-Versand vertreibt seit 1992 Kampfsportartikel. Bis Ende 2005 waren Budoten unter der Bezeichnung Budoshop-Online tätig. Mit Beginn des Jahres 2006 übernahm die Budoten Ltd. als Rechtsnachfolger die Firma. Heute zählt Budoten zu den Kampfsportversendern mit der größten Auswahl und den führenden Online-Kampfsport-Versendern Deutschlands.
Um Kunden mehr Sicherheit zu geben hat sich Budoten sowohl von Trusted Shops als auch dem Eurohandels-Institut zertifizieren lassen. Bereits 2002 erhielt Budoten (damals noch Budoshop-Online) das Trusted Shop Gütesiegel und das Siegel "Geprüfter Online-Shop" des Eurohandels Instituts; wenig später auch das Österreichische E-Commerce-Gütezeichen. In Zusammenarbeit mit Trusted Shops bietet Budoten seinen Kunden auch eine kostenlose Geld-zurück-Garantie. Die verliehenen Siegel bestätigen, dass sich Kunden von Budoten darauf verlassen können, dass Budoten die gesetzlichen Vorgaben einhält. Die Siegel stehen für Vertrauenswürdigkeit durch Transparenz und Verbraucherschutz denn Budoten hat sich verpflichtet, höchste Anforderungen in puncto Daten- und Liefersicherheit zu erfüllen.
Mit äußerst attraktiven Preisen unterstützt und fördert Budoten den Sport aktiv.
Aufgrund der Bekanntheit im Kampfsportbereich und der Übersichtlichkeit des Internet-Angebots wurde der Budoten-Webshop schon 2003 in das Web-Adressbuch für Deutschland aufgenommen, welches die 6000 wichtigsten deutschen Internet-Adressen listet. Budoten zählt damit unter den mehr als 6 Millionen deutschen Internet-Adressen zur Spitze, denn weniger als 0,1% der Internet-Adressen haben es überhaupt in dieses wichtige Standard-Werk geschafft.
e-rating.at bescheinigt Budoten eine hohe Bedienungsfreundlichkeit, günstige Lieferbedingungen, ein verbraucherfreundliches Angebot an Zahlungsformen, Übertragungs-Sicherheit der Kundendaten und eine schnelle Verfügbarkeit. Stand 11/2005 erreicht Budoten / Budoshop-Online in allen 5 gelisteten Bereichen Platz 1: Handel: Platz 1 von 1277, Sportbedarf: Platz 1 von 88, Sportbekleidung: Platz 1 von 49, Versandhandel: Platz 1 von 541, Video: Platz 1 von 116. Obwohl Budoten ein in Deutschland ansässiges Unternehmen ist, wurde Budoten Kampfsport-Versand dennoch in den Online Shopping Guide 2005 von E-Rating.at aufgenommen, der die 500 besten Online-Shops für Österreich listet.
Fast zeitgleich wird Budoten auch für die fairen und sehr günstigen Versandkosten mit "Fair-Shipping-Costs"-Siegel ausgezeichnet. Trotz ständig steigender Vertriebskosten hält Budoten die Versandkosten bewusst niedrig und hält sich mit der sonst allgemein üblichen Preisanpassung zurück.
Im Herbst 2005 wurde Budoten von der Firma Shoplupe, onlineactive WebConsulting Europe Ltd., geprüft und zertifiziert. "Es war uns eine Freude den Shop genauer unter die Lupe zu nehmen, zudem wir Ihnen bestätigen können, dass der Shop sehr gut und nutzerfreundlich ist und in jedem Fall weit über dem Durchschnitt liegt."
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