05.06.2008 - 14:28 - Politik, Recht & Gesellschaft
Urteil im Kevin-Prozess - 10 Jahre Haft – Ein fatales Signal
Pressemitteilung von: Deutsche Kinderhilfe
Körperverletzung mit Todesfolge! Das unfassbare und lang andauernde Martyrium des kleinen Kevin, der nach 24 Knochenbrüchen schließlich an der vollständigen Durchtrennung seines Oberschenkels qualvoll starb (der Gutachter sagte im Prozess, er müsse furchtbare Schmerzen gehabt haben) – dieses Martyrium wird von der Kammer des Bremer Landgerichts als „Körperverletzung mit Todesfolge“ bewertet. Dies ist nicht nur für diese Tat unfassbar, es sendet auch ein fatales Signal an die Öffentlichkeit und schafft einen Präzedenzfall für ähnliche Verbrechen. Die Staatsanwaltschaft muss in die Revision gehen. Es bleibt zu hoffen, dass der Bundesgerichtshof dieses Urteil aufhebt!
Das Gericht billigte Bernd K. auch eine „verminderte Schuldfähigkeit“ zu, obwohl der Gutachter Prof. G. Kruse ausgeführt hatte, zur Schuldfähigkeit zum Todeszeitpunkt, der wegen des beharrlichen Schweigens des Angeklagten immer noch unklar ist, keine verlässliche Aussage treffen zu können („enge Grenzen bei der Beurteilung“).
„Nach der ausgezeichneten Prozessführung des Vorsitzenden, die an dieser Stelle ausdrücklich hervorgehoben werden muss, ist dieser Abschluss des Verfahrens vollkommen überraschend und nicht nachvollziehbar. Die Staatsanwaltschaft hat völlig zu Recht auf Mord plädiert“, so Rechtsanwalt Georg Ehrmann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe, der den Prozess für die Organisation vor Ort beobachtet hat.
Ein vermindert schuldfähiger Drogenabhängiger ist nun verurteilt. Wann wird endlich das Verfahren gegen die sicher nicht schuldunfähigen Verantwortlichen in der Bremer Sozialbehörde eröffnet?
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Deutsche Kinderhilfe e.V.
Julia Gliszewska
Vorstandssprecherin
Wilmersdorfer Str. 94
10629 Berlin
Tel. 030/24 34 29 40

www.kinderhilfe.de
Die Deutsche Kinderhilfe, mit erheblichem Mitteileinsatz von den engagierten Familienvätern und Unternehmern Frank Hippen und Holger Klinz im Jahr 2000 gegründet, ist die nationale Kinderhilfsorganisation, die bundesweit Hilfsprojekte fördert und als unabhängige Lobby für Kinder Stellung bezieht sowie Gesetzgebungsverfahren begleitet. Aufgrund des wirtschaftlichen Erfolges unserer Organisationen sind wir frei von staatlicher Alimentation und unabhängig von den etablierten Versorgungstöpfen der großen Wohlfahrtsverbände. Dies macht uns zu der einzigen echten unabhängigen Stimme für Kinder in Deutschland!
Das Gericht billigte Bernd K. auch eine „verminderte Schuldfähigkeit“ zu, obwohl der Gutachter Prof. G. Kruse ausgeführt hatte, zur Schuldfähigkeit zum Todeszeitpunkt, der wegen des beharrlichen Schweigens des Angeklagten immer noch unklar ist, keine verlässliche Aussage treffen zu können („enge Grenzen bei der Beurteilung“).
„Nach der ausgezeichneten Prozessführung des Vorsitzenden, die an dieser Stelle ausdrücklich hervorgehoben werden muss, ist dieser Abschluss des Verfahrens vollkommen überraschend und nicht nachvollziehbar. Die Staatsanwaltschaft hat völlig zu Recht auf Mord plädiert“, so Rechtsanwalt Georg Ehrmann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe, der den Prozess für die Organisation vor Ort beobachtet hat.
Ein vermindert schuldfähiger Drogenabhängiger ist nun verurteilt. Wann wird endlich das Verfahren gegen die sicher nicht schuldunfähigen Verantwortlichen in der Bremer Sozialbehörde eröffnet?
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