(openPR) Anlässlich des Weltnichtrauchertages am 31.05.08 hat die Ärzteschaft einen einheitlichen Nichtraucherschutz gefordert.
„Die Botschaft muss lauten: Nichtrauchen ist cool!“, so der Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe (Quelle: BÄK v. 31.05.08).
Das Statement der Ärzteschaft überzeugt, lassen sich doch insgesamt die Gefahren des Rauchens nicht leugnen. Ein ebenso konsequentes Eintreten für die Wahrung des Selbstbestimmungsrechts ist allerdings auch wünschenswert, wenn nicht sogar noch „cooler“! Ein solches gilt insbesondere mit Blick auf die Patientenverfügung.
Neben der gesundheitspädagogischen „Erziehung“ erscheint es sinnvoll, das Selbstbestimmungsrecht in den Fokus der Betrachtungen zu rücken und zugleich an die hohe Selbstverantwortung zu appellieren, die mit der der Wahrnehmung des Selbstbestimmungsrechts korrespondiert. Dies gilt sowohl für das Rauchen, aber auch für weitere existentielle Lebensbereiche.
Nehmen wir der Ärzteschaft die hohe Last und Bürde ab, wonach diese sich dafür verantwortlich fühlen, unseren nachhaltig dokumentierten Sterbewillen in einen Lebenswillen abändern zu wollen. Es reicht völlig zu, wenn die Ärztevertreter schlicht unsere Patientenverfügung akzeptieren und den Patienten nicht mit ihrem höchstpersönlichen Werteverständnis und ihrer Vorstellung von einem gelungenen Sterben konfrontieren.
Lutz Barth













