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Geheimniskrämerei um Kriterien bei der Vergabe von „Sternen fürs Pflegeheim“

27.05.200810:46 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Geheimniskrämerei um Kriterien bei der Vergabe von „Sternen fürs Pflegeheim“
Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth
Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth

(openPR) „Der komplette Kriterienkatalog kann vorläufig aus Schutzgründen nicht ins Netz gestellt werden. Interessierte Einrichtungen können diese über den Pflege-SHV anfordern“, so können wir der Homepage Auszeichnung für menschenwürdige Pflege (Pflege-Selbsthilfeverband) entnehmen.

Diese Information müssen wir zur Kenntnis nehmen, wenngleich diese in der Gänze nicht nachvollziehbar ist. Sofern ein Verband antritt, „Sterne fürs Pflegeheim“ vergeben zu wollen, ist es erforderlich, diese in der Öffentlichkeit transparent und ggf. einer Fachdiskussion zugänglich zu machen.

Der Hinweis, wonach die 120 Ergebniskriterien sich an der Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen orientiere, mag zwar zunächst lobenswert sein, entbindet aber die Initiatoren sicherlich nicht von der Verpflichtung, hier für ausreichende Transparenz Sorge zu tragen.

Die Vergabe eines oder mehrerer „Sterne“ für die Pflegeeinrichtungen wird nach einer Ankündigung im Rahmen eines kleinen Festakts vorgenommen und die Öffentlichkeit wird hierüber sicherlich auch gebührend informiert werden. Die Frage aber, ob der Stern tatsächlich für Qualität bürgt, bleibt solange offen, wie nicht das Bewertungssystem insgesamt der Öffentlichkeit vorgestellt wird. Die Tatsache allein, dass hier renommierte Pflegekritiker des Pflege-Selbsthilfeverbandes federführend für die Initiative verantwortlich zeichnen, ist noch kein Garant dafür, dass auch die Vergabe eines Sternes mit der qualitätsgerechten und menschlichen Pflege gleichzusetzen ist, so wie es wohl den Kirchen nicht gelingen dürfte, gelegentlich feststellbare Defizite in ihren Institutionen mit Hinweis auf den karitativen oder diakonischen Gedanken ad absurdum führen zu wollen.

Die Geheimniskrämerei sollte sein Ende finden, zumal der Verband seit Monaten die Öffentlichkeit darauf vorbereitet, demnächst die Kriterien vorstellen zu wollen. Nunmehr sehen sich Interessierte enttäuscht, da plötzlich aus „Schutzgründen“ der Kriterienkatalog nicht veröffentlicht werden könne.

Lutz Barth

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