21.05.2008 - 16:47 - Politik, Recht & Gesellschaft
Ungleiche Versorgungsmaßstäbe - Faktor 10 plus X
Pressemitteilung von: Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. - ADG, München
Die gerade beschlossene Rentenerhöhung von 1,1% wird immer noch heiß diskutiert. Es wird vor der untragbaren Belastung des Generationenvertrags und des Staatshaushalts gewarnt. Alle reden dabei von den Pflichtversicherten in der beitragsfinanzierten Rentenkasse. Über die Erhöhung der steuerfinanzierten Pensionen der Beamten verliert aber keiner ein Wort. Wissen die Herren Phillip Mißfelder, CDU (MdB) oder Roman Herzog etwa darüber nicht Bescheid?
Die Rentenerhöhung im Jahr 2007 betrug 0,54%. Bezogen auf die durchschnittliche Rente von € 806,00 waren dies monatlich € 4,35. Die Pensionserhöhung (in Bayern) im Jahr 2007 betrug 2,46%. Bezogen auf die durchschnittliche Pension von € 2.350,00 waren dies monatlich € 57,81.
Der Durchschnittspensionär erhielt also einen 13fach höheren Betrag als der Durchschnittsrentner.
Herr Alois Glück, CSU, im April 2008 auf der Messe „Die66“ auf dieses Missverhältnis angesprochen, sagte sinngemäß: Die Beamten genießen Bestandsschutz – Die Erhöhungen sind im Lebensabend eingeplant - Eine Reduzierung der Pensionssteigerung würde zu einem Aufstand führen - Die Beamten würden vor das BVerfG gehen und dort Recht bekommen.
Aha!
Sein Parteikollege Herr Georg Fahrenschon, CSU, ist der gleichen Meinung.
Am 08.09.2005 unter „ www.kandidatenwatch.de “ auf das Zweiklassensystem in der deutschen Altersversorgung hingewiesen, hat er wie folgt geantwortet: „Es ist unbestreitbar, dass die Finanzierung der Beamtenpensionen in Deutschland in den kommenden Jahren zu erheblichen finanziellen Belastungen führen wird. Aus Gründen des Vertrauensschutzes wird es allerdings nicht möglich sein, die Zusagen, die seinerzeit getroffen wurden, zurückzunehmen. Versprochene Ansprüche müssen auch erfüllt werden.“
Aha!
Dieses Recht hatten sich bereits 1981 einige Bürger erhofft, als sie die Rentenanwartschaften gefährdet sahen. Sie erbaten sich Hilfe vom Bundesverfassungsgericht. Die Richter haben leider anders entschieden: „ ... dem Gesetzgeber gebührt für Eingriffe in bestehende Rentenanwartschaften Gestaltungsfreiheit“ (BVerfG am 1.7.1981 – 1BvR 874/77 u.a.).
Dies ist gleichbedeutend mit „gesetzlich verankerter Beliebigkeit”.
Offensichtlich ist hier der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes klar verletzt, auch wenn das Bundesverfassungsgericht das hartnäckig verneint.
Dieses Zweiklassensystem haben wir u. a. der Tatsache zu verdanken, dass Beamte in den Parlamenten besonders gut vertreten sind. Dies spiegelt den Wählerwillen wider. Das paradoxe dabei ist, dass nun diejenigen, die seit Jahrzehnten am Rentensystem herum basteln (dürfen), davon gar nicht betroffen sind. Umgekehrt profitieren die politischen Mandatsträger von Beamtentarifen und Abschlüssen im Öffentlichen Dienst durch Kopplungsmechanismen. Dies wirkt sich natürlich auch auf die Versorgung aus.
Sehr praktisch!
Schön wäre, wenn sich die urteilenden BVerfG-Richter in Karlsruhe mal einen kurzen Moment von diesen Zusammenhängen freimachen und darüber sinnieren würden, ob diese Verhältnisse dem Grundgesetz, Art. 3 (Gleichheit vor dem Gesetz), gerecht werden.
Einige hoch dotierte Haarspalter hört man da schon wieder vom unzulässigen Äpfel/Birnen-Vergleich reden. Ersetzt man Äpfel und Birnen durch – in dieser Sache - wache Beamte und verschlafene Rentner, dann liegt man allerdings richtig.
Deshalb brauchen wir dringendst eine Bürgerversicherung, also ein solidarisches Rentensystem, in das ausnahmslos alle Erwerbstätigen und Einkommen einbezogen werden. In allen anderen Staaten Europas sind entweder alle erwerbstätigen Bürger oder sogar alle Bürger in die Solidarsysteme einbezogen.
Der Aufruf der ADG lautet deshalb:
Klärt Verwandte, Bekannte und Freunde über unser Zweiklassensystem auf!
Besucht Wahlveranstaltungen, schreibt an Politiker und nehmt die Gelegenheit wahr, in Bürgersprechstunden diesen Mißstand öffentlich kund zu tun!
Setzt Euch mit uns für eine gerechtere Altersversorgung ein. Zum Nutzen der jüngeren Generationen, denn jede Rentenkürzung heute bedeutet auch eine entsprechende Entwertung der eingezahlten Beiträge der aktiven Generation.
Fordern Sie mit uns eine vor allem staatlich verankerte Altersvorsorge.
Der Staat muss wieder zuverlässig werden und die Bürger das Vertrauen in den Staat zurück bekommen.
Deshalb Aufwachen! Die nächsten Wahlen kommen bestimmt.
Bitte beachten Sie auch unsere Pressemitteilungen vom 19. Mai 2008 zum Thema Rentenerhöhung und Umbau des Sozialstaates mit dem Titel „Die Saat geht auf” und zum Thema Diätenerhöhung die beiden Pressemitteilungen mit dem Titel „Skrupellose Selbstbedienungsmentalität” vom 20. Mai 2008 sowie dem Nachtrag vom 21. Mai 2008.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. – ADG,
Herr Albert Hartl, Vorsitzender des Vorstands
Starenweg 4
82223 Eichenau
Tel.-Nr. (08141) 3 86 12 – 2
adg-ev.de
mail:
Die Zielsetzung des Vereins Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. - ADG ist die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens. Daraus leitet sich als spezifischer Vereinszweck die Förderung von politischer Bildung und Erziehung ab. Der Verein verfolgt keine politischen Zwecke im Sinne der einseitigen Beeinflussung der politischen Meinungsbildung oder der Förderung von politischen Parteien.
Gemäß dem Satzungszweck betrachtet die ADG es als ihre Aufgabe,
Erläuterungen zu komplexen politischen und sozialpolitischen Zusammenhängen zu veröffentlichen, die Bereitschaft zu aktiver politischer Beteiligung zu fördern, sich für die Grundrechte, die Rechtsgleichheit und das Mehrheitsprinzip einzusetzen, die Kritikfähigheit und Handlungsbereitschaft der Bürger zu stärken, Pluralismus zuzulassen und die Toleranz gegenüber abweichenden Meinungen zu fördern.
Der Dialog und die Zusammenarbeit mit anderen demokratischen Organisationen, die Herausgabe und Verbreitung von objektiven Informationen in Form von Publikationen und deren kostenlose Bereitstellung für die Öffentlichkeit sind neben der sozialpolitischen Betreuung der Mitglieder weitere Inhalte der ADG-Zielsetzung.
Die Rentenerhöhung im Jahr 2007 betrug 0,54%. Bezogen auf die durchschnittliche Rente von € 806,00 waren dies monatlich € 4,35. Die Pensionserhöhung (in Bayern) im Jahr 2007 betrug 2,46%. Bezogen auf die durchschnittliche Pension von € 2.350,00 waren dies monatlich € 57,81.
Der Durchschnittspensionär erhielt also einen 13fach höheren Betrag als der Durchschnittsrentner.
Herr Alois Glück, CSU, im April 2008 auf der Messe „Die66“ auf dieses Missverhältnis angesprochen, sagte sinngemäß: Die Beamten genießen Bestandsschutz – Die Erhöhungen sind im Lebensabend eingeplant - Eine Reduzierung der Pensionssteigerung würde zu einem Aufstand führen - Die Beamten würden vor das BVerfG gehen und dort Recht bekommen.
Aha!
Sein Parteikollege Herr Georg Fahrenschon, CSU, ist der gleichen Meinung.
Am 08.09.2005 unter „ www.kandidatenwatch.de “ auf das Zweiklassensystem in der deutschen Altersversorgung hingewiesen, hat er wie folgt geantwortet: „Es ist unbestreitbar, dass die Finanzierung der Beamtenpensionen in Deutschland in den kommenden Jahren zu erheblichen finanziellen Belastungen führen wird. Aus Gründen des Vertrauensschutzes wird es allerdings nicht möglich sein, die Zusagen, die seinerzeit getroffen wurden, zurückzunehmen. Versprochene Ansprüche müssen auch erfüllt werden.“
Aha!
Dieses Recht hatten sich bereits 1981 einige Bürger erhofft, als sie die Rentenanwartschaften gefährdet sahen. Sie erbaten sich Hilfe vom Bundesverfassungsgericht. Die Richter haben leider anders entschieden: „ ... dem Gesetzgeber gebührt für Eingriffe in bestehende Rentenanwartschaften Gestaltungsfreiheit“ (BVerfG am 1.7.1981 – 1BvR 874/77 u.a.).
Dies ist gleichbedeutend mit „gesetzlich verankerter Beliebigkeit”.
Offensichtlich ist hier der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes klar verletzt, auch wenn das Bundesverfassungsgericht das hartnäckig verneint.
Dieses Zweiklassensystem haben wir u. a. der Tatsache zu verdanken, dass Beamte in den Parlamenten besonders gut vertreten sind. Dies spiegelt den Wählerwillen wider. Das paradoxe dabei ist, dass nun diejenigen, die seit Jahrzehnten am Rentensystem herum basteln (dürfen), davon gar nicht betroffen sind. Umgekehrt profitieren die politischen Mandatsträger von Beamtentarifen und Abschlüssen im Öffentlichen Dienst durch Kopplungsmechanismen. Dies wirkt sich natürlich auch auf die Versorgung aus.
Sehr praktisch!
Schön wäre, wenn sich die urteilenden BVerfG-Richter in Karlsruhe mal einen kurzen Moment von diesen Zusammenhängen freimachen und darüber sinnieren würden, ob diese Verhältnisse dem Grundgesetz, Art. 3 (Gleichheit vor dem Gesetz), gerecht werden.
Einige hoch dotierte Haarspalter hört man da schon wieder vom unzulässigen Äpfel/Birnen-Vergleich reden. Ersetzt man Äpfel und Birnen durch – in dieser Sache - wache Beamte und verschlafene Rentner, dann liegt man allerdings richtig.
Deshalb brauchen wir dringendst eine Bürgerversicherung, also ein solidarisches Rentensystem, in das ausnahmslos alle Erwerbstätigen und Einkommen einbezogen werden. In allen anderen Staaten Europas sind entweder alle erwerbstätigen Bürger oder sogar alle Bürger in die Solidarsysteme einbezogen.
Der Aufruf der ADG lautet deshalb:
Klärt Verwandte, Bekannte und Freunde über unser Zweiklassensystem auf!
Besucht Wahlveranstaltungen, schreibt an Politiker und nehmt die Gelegenheit wahr, in Bürgersprechstunden diesen Mißstand öffentlich kund zu tun!
Setzt Euch mit uns für eine gerechtere Altersversorgung ein. Zum Nutzen der jüngeren Generationen, denn jede Rentenkürzung heute bedeutet auch eine entsprechende Entwertung der eingezahlten Beiträge der aktiven Generation.
Fordern Sie mit uns eine vor allem staatlich verankerte Altersvorsorge.
Der Staat muss wieder zuverlässig werden und die Bürger das Vertrauen in den Staat zurück bekommen.
Deshalb Aufwachen! Die nächsten Wahlen kommen bestimmt.
Bitte beachten Sie auch unsere Pressemitteilungen vom 19. Mai 2008 zum Thema Rentenerhöhung und Umbau des Sozialstaates mit dem Titel „Die Saat geht auf” und zum Thema Diätenerhöhung die beiden Pressemitteilungen mit dem Titel „Skrupellose Selbstbedienungsmentalität” vom 20. Mai 2008 sowie dem Nachtrag vom 21. Mai 2008.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. – ADG,
Herr Albert Hartl, Vorsitzender des Vorstands
Starenweg 4
82223 Eichenau
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Gemäß dem Satzungszweck betrachtet die ADG es als ihre Aufgabe,
Erläuterungen zu komplexen politischen und sozialpolitischen Zusammenhängen zu veröffentlichen, die Bereitschaft zu aktiver politischer Beteiligung zu fördern, sich für die Grundrechte, die Rechtsgleichheit und das Mehrheitsprinzip einzusetzen, die Kritikfähigheit und Handlungsbereitschaft der Bürger zu stärken, Pluralismus zuzulassen und die Toleranz gegenüber abweichenden Meinungen zu fördern.
Der Dialog und die Zusammenarbeit mit anderen demokratischen Organisationen, die Herausgabe und Verbreitung von objektiven Informationen in Form von Publikationen und deren kostenlose Bereitstellung für die Öffentlichkeit sind neben der sozialpolitischen Betreuung der Mitglieder weitere Inhalte der ADG-Zielsetzung.
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