21.05.2008 - 15:38 - Kunst & Kultur
Haus der Literatur deckt Falschbericht auf - und wird dafür von den Verantwortlichen verklagt
Pressemitteilung von: Bund Deutscher Schriftsteller
Wie erst jetzt bekannt wurde, ist beim Landgericht Frankfurt eine Klage gegen das Haus der Literatur (haus-der-literatur.de) anhängig. Die im Großen Hirschgraben ansässige Literatureinrichtung hatte über Falschberichterstattung des ZDF und der für die Recherche zuständigen Journalisten des sog. Autorenwerkes berichtet („Wie das Autoren(werk) mit fingierten Reportagen das ZDF und das ZDF die Zuschauer abkassiert“: haus-der-literatur.de/ newsextra/autorenwerk.htm#zdf).
Der Bericht deckte auf, dass ein Beitrag bei WiSo in Kenntnis der Tatsachen dennoch falsche Behauptungen über einen Buchverlag enthielt, um einen Skandal künstlich herzustellen und das Publikum mit einer Ente zu bedienen. Die klageführende Kapitalgesellschaft „Autorenwerk“ will nun nicht hinnehmen, dass sie für den Falschbericht öffentlich verantwortlich gemacht wird und klagt auf Löschung des Berichtes auf www.haus-der-literatur.de. Fachkreise nehmen an, dass die Klage vom ZDF initiiert und finanziell abgesichert ist, denn in der anhaltenden Diskussion um die Privilegierung der öffentlich-rechtlichen Anstalten ist ein Bericht über absichtliche Falschberichterstattung des ZDF und die Weigerung des ZDF, diesen Falschbericht zu löschen, von möglicher Relevanz. Die Leiter der privaten Sender haben den Fall, wie das Haus der Literatur mitteilt, bereits „mit Interesse“ zur Kenntnis und vorläufig zu den Akten genommen.
Es gilt als Novum, dass eine öffentlich-rechtliche Anstalt wie das ZDF nicht die Beklagte eines Presserechtsstreits ist, sondern auf der Seite der Kläger steht, indem sie vom gewünschten Erfolg der Klage profitiert.
Die Beklagte, das Haus der Literatur, ließ auf Nachfrage wissen: „Die Angaben unseres Berichtes über WiSo und das ZDF sind wahr und nachgewiesen. Das Presserecht gibt nicht her, sachlich richtige Mitteilungen über unsaubere Praktiken zu unterdrücken, auch wenn das ZDF das gewiss gerne vertuscht hätte. Es wäre zur Aufdeckung der Vorgänge wohl nicht gekommen, wenn das ZDF den Beitrag, der dem Publikum erfundene Dinge vorgaukelt, zurückgezogen oder wenigstens nachträglich aus dem Internet genommen hätte.“ Im Übrigen passe diese Art, mit den Gebührengeldern der Bevölkerung umzugehen, auch zu den neueren Berichten über undurchsichtige Verkaufspraktiken, über die Klagen Hunderter Käufer von ZDF-WiSo-Steuersoftware bekannt geworden sind, so die beklagte Frankfurter Literatureinrichtung.
„Was unsere Aufdeckung vorsätzlicher Falschberichterstattung beim ZDF angeht,“ so das Haus der Literatur, „werden wir die Freiheit der Presse zur Not durch Instanzen verteidigen und laufend im Internet darüber berichten. Die gesetzlichen Gremien, die für die öffentlich-rechtlichen Anstalten zuständig sind, darunter Ministerpräsident Kurt Beck, haben wir bereits von dem skandalösen Vorgang informiert.“
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Bund Deutscher Schriftsteller BDS e.V.
Römerstr. 2
63128 Dietzenbach
Tel. 06074-47566
Fax 06074-47540
Email:
www.bund-deutscher-schriftsteller.de
Der Bund deutscher Schriftsteller e.V. ist ein 1997 gegründeter Verein, der den Zweck verfolgt, neue Autoren, die einen Verlag suchen, umfassend zu beraten.
Der Verein für neue Autoren bietet kostenlose Beratung und Hilfe in allen Fragen des Publizierens.
Der Bericht deckte auf, dass ein Beitrag bei WiSo in Kenntnis der Tatsachen dennoch falsche Behauptungen über einen Buchverlag enthielt, um einen Skandal künstlich herzustellen und das Publikum mit einer Ente zu bedienen. Die klageführende Kapitalgesellschaft „Autorenwerk“ will nun nicht hinnehmen, dass sie für den Falschbericht öffentlich verantwortlich gemacht wird und klagt auf Löschung des Berichtes auf www.haus-der-literatur.de. Fachkreise nehmen an, dass die Klage vom ZDF initiiert und finanziell abgesichert ist, denn in der anhaltenden Diskussion um die Privilegierung der öffentlich-rechtlichen Anstalten ist ein Bericht über absichtliche Falschberichterstattung des ZDF und die Weigerung des ZDF, diesen Falschbericht zu löschen, von möglicher Relevanz. Die Leiter der privaten Sender haben den Fall, wie das Haus der Literatur mitteilt, bereits „mit Interesse“ zur Kenntnis und vorläufig zu den Akten genommen.
Es gilt als Novum, dass eine öffentlich-rechtliche Anstalt wie das ZDF nicht die Beklagte eines Presserechtsstreits ist, sondern auf der Seite der Kläger steht, indem sie vom gewünschten Erfolg der Klage profitiert.
Die Beklagte, das Haus der Literatur, ließ auf Nachfrage wissen: „Die Angaben unseres Berichtes über WiSo und das ZDF sind wahr und nachgewiesen. Das Presserecht gibt nicht her, sachlich richtige Mitteilungen über unsaubere Praktiken zu unterdrücken, auch wenn das ZDF das gewiss gerne vertuscht hätte. Es wäre zur Aufdeckung der Vorgänge wohl nicht gekommen, wenn das ZDF den Beitrag, der dem Publikum erfundene Dinge vorgaukelt, zurückgezogen oder wenigstens nachträglich aus dem Internet genommen hätte.“ Im Übrigen passe diese Art, mit den Gebührengeldern der Bevölkerung umzugehen, auch zu den neueren Berichten über undurchsichtige Verkaufspraktiken, über die Klagen Hunderter Käufer von ZDF-WiSo-Steuersoftware bekannt geworden sind, so die beklagte Frankfurter Literatureinrichtung.
„Was unsere Aufdeckung vorsätzlicher Falschberichterstattung beim ZDF angeht,“ so das Haus der Literatur, „werden wir die Freiheit der Presse zur Not durch Instanzen verteidigen und laufend im Internet darüber berichten. Die gesetzlichen Gremien, die für die öffentlich-rechtlichen Anstalten zuständig sind, darunter Ministerpräsident Kurt Beck, haben wir bereits von dem skandalösen Vorgang informiert.“
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