20.05.2008 - 14:52 - Handel, Wirtschaft, Finanzen, Banken & Versicherungen
VIP Medienfonds - Commerzbank zu Schadenersatz verurteilt
Pressemitteilung von: BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V.
Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte CLLB Rechtsanwälte erstreiten für Anleger des VIP 4 Medienfonds Urteil vor dem Oberlandesgericht München gegen die Commerzbank AG
Der 17. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München hat in seiner Entscheidung vom 19.05.2008 (Az.: 17 U 4828/07) die Commerzbank AG verurteilt, einem von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger des VIP Medienfonds 4 Schadenersatz zu leisten. Mit der vorliegenden Entscheidung des Oberlandesgerichts München wurde, soweit ersichtlich, nunmehr erstmals von einem Oberlandesgericht einem Anleger des VIP Medienfonds 4 unmittelbar Schadensersatz zugesprochen.
Der von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Anleger hatte eine Beteiligung an der Film & Entertainment VIP Medienfonds 4 GmbH & Co. KG im Nennwert von € 50.000,00 gezeichnet. Der VIP Medienfonds 4 war so konstruiert, dass der einzelne Anleger 54,5 % der Einlage zzgl. Agio aus Eigenmitteln aufzubringen hatte, der Rest wurde obligatorisch über ein Darlehen bei der HypoVereinsbank AG finanziert.
Das Oberlandesgericht München hat die Commerzbank AG nunmehr dazu verurteilt, dem von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger das gesamte aus Eigenmitteln aufgebrachte Kapital zu erstatten sowie diesen von den Darlehensverbindlichkeiten bezüglich des bei der HypoVereinsbank AG im Zusammenhang mit seiner Beteiligung aufgenommenen Darlehens freizustellen.
Darüber hinaus hat das Oberlandesgericht München auch der Commerzbank AG auferlegt, den Anleger von zukünftigen steuerlichen und wirtschaftlichen Nachteilen freizustellen, die aus der Medienfondsbeteiligung des Anlegers resultieren. Im Gegenzug ist der Anleger selbstverständlich verpflichtet, seine Medienfondsbeteiligung auf die Commerzbank AG zu übertragen. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.
Für die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte stellt dies einen weiteren Erfolg bei den Klageverfahren gegen die Commerzbank AG im Zusammenhang mit den VIP Medienfonds dar. Unter Mitwirkung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde bereits das erste Klage stattgebende Urteil gegen die Commerzbank AG im Zusammenhang mit einer VIP Medienfonds Beteiligung erstritten.
Rechtsanwalt und BSZ® e.v. vertrauensanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, der den Anleger vor dem Oberlandesgericht München vertrat, rät allen Anlegern des VIP Medienfonds 3 und 4, die diesen Fonds über die Commerzbank AG erworben hatten, die Einleitung rechtlicher Schritte zu prüfen.
Rechtsanwalt Alexander Kainz:
„Da die Commerzbank AG nur bis zum 30.06.2008 auf die Erhebung der Einrede der Verjährung verzichtet hat, ist es Anlegern des VIP Medienfonds 3 und 4 anzuraten vor Ablauf dieses Zeitpunkts verjährungshemmende Schritte einzuleiten, um der Gefahr vorzubeugen, in einem evtl. späteren Rechtsstreit mit der Commerzbank AG sich mit der Frage der Verjährung der geltend zu machenden Schadensersatzansprüche auseinandersetzen zu müssen.“
Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileform...
Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.05.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Ansprechpartner Horst Roosen
Telefon: 06071-823780
Telefax:06071-23295
e-Mail:
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.
Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder welche Kanzlei eine Interessengemeinschaft betreut.
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileform...
Der 17. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München hat in seiner Entscheidung vom 19.05.2008 (Az.: 17 U 4828/07) die Commerzbank AG verurteilt, einem von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger des VIP Medienfonds 4 Schadenersatz zu leisten. Mit der vorliegenden Entscheidung des Oberlandesgerichts München wurde, soweit ersichtlich, nunmehr erstmals von einem Oberlandesgericht einem Anleger des VIP Medienfonds 4 unmittelbar Schadensersatz zugesprochen.
Der von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Anleger hatte eine Beteiligung an der Film & Entertainment VIP Medienfonds 4 GmbH & Co. KG im Nennwert von € 50.000,00 gezeichnet. Der VIP Medienfonds 4 war so konstruiert, dass der einzelne Anleger 54,5 % der Einlage zzgl. Agio aus Eigenmitteln aufzubringen hatte, der Rest wurde obligatorisch über ein Darlehen bei der HypoVereinsbank AG finanziert.
Das Oberlandesgericht München hat die Commerzbank AG nunmehr dazu verurteilt, dem von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger das gesamte aus Eigenmitteln aufgebrachte Kapital zu erstatten sowie diesen von den Darlehensverbindlichkeiten bezüglich des bei der HypoVereinsbank AG im Zusammenhang mit seiner Beteiligung aufgenommenen Darlehens freizustellen.
Darüber hinaus hat das Oberlandesgericht München auch der Commerzbank AG auferlegt, den Anleger von zukünftigen steuerlichen und wirtschaftlichen Nachteilen freizustellen, die aus der Medienfondsbeteiligung des Anlegers resultieren. Im Gegenzug ist der Anleger selbstverständlich verpflichtet, seine Medienfondsbeteiligung auf die Commerzbank AG zu übertragen. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.
Für die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte stellt dies einen weiteren Erfolg bei den Klageverfahren gegen die Commerzbank AG im Zusammenhang mit den VIP Medienfonds dar. Unter Mitwirkung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde bereits das erste Klage stattgebende Urteil gegen die Commerzbank AG im Zusammenhang mit einer VIP Medienfonds Beteiligung erstritten.
Rechtsanwalt und BSZ® e.v. vertrauensanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, der den Anleger vor dem Oberlandesgericht München vertrat, rät allen Anlegern des VIP Medienfonds 3 und 4, die diesen Fonds über die Commerzbank AG erworben hatten, die Einleitung rechtlicher Schritte zu prüfen.
Rechtsanwalt Alexander Kainz:
„Da die Commerzbank AG nur bis zum 30.06.2008 auf die Erhebung der Einrede der Verjährung verzichtet hat, ist es Anlegern des VIP Medienfonds 3 und 4 anzuraten vor Ablauf dieses Zeitpunkts verjährungshemmende Schritte einzuleiten, um der Gefahr vorzubeugen, in einem evtl. späteren Rechtsstreit mit der Commerzbank AG sich mit der Frage der Verjährung der geltend zu machenden Schadensersatzansprüche auseinandersetzen zu müssen.“
Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileform...
Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.05.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Ansprechpartner Horst Roosen
Telefon: 06071-823780
Telefax:06071-23295
e-Mail:
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.
Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder welche Kanzlei eine Interessengemeinschaft betreut.
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileform...
News-ID: 212591 • Views: 654
Schlagwörter
Permanenter Link zu dieser Pressemeldung:
Wir freuen uns, wenn Sie z.B. auf Ihrer Presse- oder Referenzen-Seite auf openPR.de linken.
Für die Inhalte dieser Meldung ist nicht openPR.de sondern nur der jeweilige Autor verantwortlich.
Haftungsausschluss - openPR distanziert sich von dem Inhalt der Pressemitteilungen. Lesen sie hier mehr
© 2004-2012 openPR | Impressum


