Thielert AG-Insolvenz - BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte prüfen Schadensersatzansprüche für Aktionäre

Pressemitteilung von: BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Nach Tochter Thielert Aircraft Engines meldet auch Mutterunternehmen Thielert AG Insolvenz an. Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen Unternehmensgründer Frank Thielert wegen des Verdachts des Betrugs und der Bilanzfälschung!

Nachdem das Tochterunternehmen der Thielert AG, die Thielert Aircraft Engines, mit Datum vom 24.04.2008 bereits vor dem Landgericht Chemnitz Insolvenz anmelden musste, wurde inzwischen mit Datum vom 30.04.2008 auch über das Mutterunternehmen, den Hamburger Flugmotorenhersteller Thielert AG, das Insolvenzverfahren wegen drohender Zahlungsunfähigkeit eröffnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Hamburger Rechtsanwalt Achim Ahrendt bestellt.

An der Börse musste die Thielert-Aktie teilweise mit weiteren erheblichen Kursverlusten kämpfen, zeitweise notierte die Aktie, die im Jahr 2006 noch ca. 28 € wert war, um ca. 50 Cent. Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2007 wurde von Thielert verschoben, von dem Unternehmen in einer Pressemitteilung vom 30.04.2008 selber eingeräumt, dass die Jahresabschlüsse 2003 bis 2005 der Gesellschaft möglicherweise nichtig seien. Die für den 20. Mai 2008 anberaumte Hauptversammlung der Gesellschaft wurde von dem Unternehmen abgesagt.

Das Landgericht Hamburg hatte mit Urteil vom 06.03.2008 bereits die Jahresabschlüsse 2003 bis 2005 der Thielert AG für nichtig erklärt und dies mit dem Verstoß gegen Bewertungsvorschriften begründet. Inzwischen wird auch gegen den Unternehmensgründer Frank Thielert, der mittlerweile fristlos entlassen wurde, von Seiten der Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts des Betrugs und der Bilanzfälschung.

Da zumindestens der Jahresabschluss 2004 auch Basis des Börsenprospekts war, könnte, weil der Abschluss eventuell nichtig war, auch der Prospekt in Teilen nichtig sein, was unter Umständen Prospekthaftungsansprüche der Verantwortlichen gegenüber den Aktionären nach sich ziehen könnte.
Dabei wurden von Seiten der SdK, der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger, auch schwere Vorwürfe gegenüber der BDO Deutsche Warentreuhand AG als Wirtschaftsprüfer erhoben.

Gemäß einer Pressemitteilung der SdK vom 01.05.2008 hatte die BDO in den Jahren 2003 bis 2005 als Wirtschaftsprüfer die Bilanzen der Thielert AG geprüft und testiert, zumindestens nach Ansicht der SdK sei die BDO frühzeitig über die erheblichen Zweifel bezüglich der Bilanzierungsmethoden der Thielert AG informiert gewesen. So habe laut SdK diese in mehreren Schreiben an den Vorstandsvorsitzenden der BDO, Christian Dyckerhoff, bereits im Herbst 2006 aussagekräftiges Beweismaterial zur Bilanzmanipulation bei Thielert mit der dringenden Bitte übersandt, zu überprüfen, ob die Testate aufrechterhalten werden könnten, trotzdem seien teilweise noch Testate erfolgt. Die SdK ging sogar in der Pressemitteilung vom 01.05.2008 soweit, der BDO „Beihilfe zum Betrug bei Thielert“ vorzuwerfen.

Die BDO, eine der großen deutschen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, war den Vorwürfen zwar vehement entgegen getreten, trotzdem werden wohl erst die nächsten Wochen und Monate zeigen, ob hier wirklich alles 100%ig mit rechten Dingen zuging. Die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte prüfen daher zur Zeit intensiv mögliche Schadensersatzansprüche von Aktionären gegenüber allen in Betracht kommenden Verantwortlichen.

Betroffene Aktionäre können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Thielert AG" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileform...

Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.05.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Ansprechpartner Horst Roosen
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Telefax:06071-23295
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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.

Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.

Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.

Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.

Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.

Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder welche Kanzlei eine Interessengemeinschaft betreut.

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