16.05.2008 - 17:47 - Handel, Wirtschaft, Finanzen, Banken & Versicherungen
10 Jahre KonTraG – Das müssen Sie über das Risikomanagement unbedingt wissen
Pressemitteilung von: Gesellschaft für Wirtschaftsinformation GmbH & Co. OHG
Vor fast genau 10 Jahren, am 01.05.1998, hat der Gesetzgeber durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) die Pflicht für bestimmte Unternehmen gesetzlich verankert, ein Risikomanagement zu installieren. In der Wirtschaft hat sich inzwischen auf breiter Front die Erkenntnis durchgesetzt, dass ein effizientes, unternehmensbezogenes Risikomanagement unverzichtbar ist. Das 10jährige Bestehen des Gesetzes ist Grund genug, sich mit dieser Thematik einmal näher auseinanderzusetzen und Ihnen als QM interessante Einblicke zu verschaffen.
KonTraG legt Latte höher
Risikomanagement ist die systematische Erfassung, Bewertung und Steuerung der unterschiedlichsten Risiken. Es handelt sich um ein systematisches Verfahren, das in sehr unterschiedlichen Bereichen Anwendung findet, z. B. zur Feststellung von Unternehmensrisiken, Kreditrisiken oder Umweltrisiken.
Durch das KonTraG sind die Anforderungen an das Risikomanagement von Unternehmen enorm gestiegen. Es verpflichtet explizit Aktiengesellschaften zur Risikofrüherkennung, um den Erhalt des eigenen Unternehmens sicherzustellen. Der Vorstand einer AG muss geeignete Sicherheitsmaßnahmen treffen, damit Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig erkannt werden können. Mit anderen Worten ist es der Vorstand selbst, der für ein umfassendes und wirksames Risikomanagement sorgen muss. Dies gilt jedoch nicht nur für Aktiengesellschaften, sondern auch für mittelständische Unternehmen in anderen Rechtsformen, wenn mindestens 2 der 3 folgenden Kriterien erfüllt sind:
QM-PRAXISTOOL:
Hier muss ein Risikomanagement stattfinden
1. Bilanzsumme > 3,44 Millionen Euro
2. Umsatz > 6,87 Millionen Euro
3. Mitarbeiterzahl < 50
Das Gesetz verpflichtet die Unternehmen, im Lagebericht zu den Risiken der künftigen Geschäftsentwicklung Stellung zu nehmen. Ohne ein Risikomanagementsystem ist diese gesetzlichen Forderung nicht zu erfüllen.
Versäumnisse haben fatale Folgen
Beachten Sie, dass ein Versäumnis bei der Gestaltung des Risikomanagements böse Folgen haben kann. Bei prüfungspflichtigen Unternehmen kann dies bis zu einem Versagen des Bestätigungsvermerks führen. Das hat zur Folge, dass beispielsweise Gewinnausschüttungen oder Kreditaufnahmen bei Banken unmöglich werden.
FMEA dient als Basis
Die FMEA gilt in diesem Zusammenhang als hoch entwickelte Standard-Methode des präventiven Risikomanagements in der Industrie. Für eine effektive, effiziente und anerkannte Umsetzung eines Risikomanagements empfiehlt es sich, ein Überwachungssystem nach der Top-down-Strategie aufzubauen. Über den methodischen Ansatz der FMEA entstehen dabei über das ganze Unternehmen vergleichbare Risikoprofile.
Vorstand steht in der Verantwortung
Der Vorstand selbst trägt dafür Sorge, ein Risikomanagement einzuführen. Verletzt er diese Organisationspflicht aus § 93 Abs.2 des Aktiengesetzes (AktG), so führt dies zu einer deutlich verschärften Haftungssituation. Hat der Vorstand kein entsprechendes Überwachungssystem eingeführt, kann er haftbar gemacht werden. Durch die geltende Beweislastumkehr muss er nachweisen, dass er seiner Pflicht in ausreichendem Maß nachgekommen ist.
Gesetz macht keine Vorgaben
§ 91 Abs.2 AktG schreibt lediglich vor, dass ein Risikomanagementsystem eingeführt werden muss, nicht jedoch, wie es im Einzelnen auszugestalten ist. Bei der praktischen Umsetzung muss sich der Vorstand deshalb an betriebswirtschaftlich gebotenen Gesichtspunkten orientieren, vor allem aber mit der nach § 93 AktG gebotenen Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsführers handeln. Zu diesen Pflichten zählt neben der Festlegung der Unternehmenspolitik eben auch die Implementierung einer zugehörigen funktionsfähigen Unternehmensüberwachung.
Rollen sind klar verteilt
Das KonTraG nimmt die gesetzlichen Vertreter der Unternehmen und die Abschlussprüfer in die Pflicht. Die Rollenverteilung sieht wie folgt aus:
Gesetzliche Vertreter des Unternehmens
Sie sind für die Implementierung des Risikofrüherkennungssystems verantwortlich. § 289 des Handelsgesetzbuchs (HGB) stellt außerdem erweitere Anforderungen an die Erstellung des Lageberichts, vor allem das Eingehen auf die Risiken der künftigen Entwicklung des Unternehmens.
Abschlussprüfer
Sie prüfen, ob die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt werden. Im Prüfungsbericht nehmen sie Stellung zur Beurteilung der Risiken im Lagebericht. Außerdem treffen sie eine Aussage zur zutreffenden Darstellung der Risiken im Lagebericht. Die einschlägigen Vorschriften aus dem HGB sind die §§ 317 Abs.2, 321 Abs.1 und 322 Abs.2 und 3.
Welches Modell sich für eine effiziente und testierfähige Umsetzung des KonTraG in der Praxis bewährt hat, lesen Sie im vollständigen Artikel von Der Qualitätsmanager aktuell, Maiausgabe Nr. 07/08 unter www.QM-aktuell.com, Heftarchiv.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Gesellschaft für Wirtschaftsinformation GmbH & Co. OHG
Stephanie Twele
Produkt- und Marketingmanagement
Steinheilstraße 4
85737 Ismaning bei München
Fon: +49 (0) 89 23 11 03 - 43
Fax +49 (0) 89 23 11 03 - 50
mailto:
Seit 1968 hat es sich die GWI, Gesellschaft für Wirtschaftsinformation GmbH & Co. OHG, zur Aufgabe gemacht, ihren Kunden Fachinformationen rund um ihre tägliche Arbeit nutzbringend und praxisgerecht aufzubereiten.
Hervorgegangen aus der GWI Gesellschaft für Wirtschaftsinformation mbH und der 1970 gegründeten Institut für Wirtschaftsdokumentation GmbH gehört die GWI seit 1998 als eigenständiger Verlag zur WEKA Business Information Group.
Unsere Kunden sind Generalisten in Unternehmen, die ein gemeinsames Themeninteresse verbindet: Fachinformationen für die tägliche Arbeit. Als seriöser, erfahrener und zuverlässiger Partner stellen wir Ihnen Informationen und Praxistipps zur Verfügung, mit denen Sie Zeit und Sicherheit gewinnen und nichts Relevantes verpassen. Die Informationen sind schnell zu verstehen und leicht umsetzbar. Wir legen Wert darauf, dass unsere Kunden Lösungen zu Problemen finden, ohne lange suchen zu müssen. Und wir sind dabei branchenübergreifend, unabhängig und kritisch.
Darüber hinaus bieten wir unseren Zielpersonen durch exklusive Veranstaltungen einen direkten Draht zu hochkarätigen Referenten und ermöglichen ihnen, mit gleichgesinnten Kollegen Erfahrungen auszutauschen.
Unsere Fachexperten, Autoren und Referenten stellen ihr Wissen und ihre langjährige Berufserfahrung zu folgenden Schlüssel-Themen zur Verfügung:
Geld und Steuern
Personal und Mitarbeiterführung
Marketing und Verkauf
Unternehmensführung und Recht
Assistenz und Sekretariat
Damit wir unseren Kunden auch in Zukunft bedarfsgerechte Informationen liefern können, optimieren wir unsere Produktqualität kontinuierlich und erweitern unser Produktportfolio anhand von aktuellen Marktforschungsergebnissen.
Unsere Produktpalette
Unsere Beratungsbriefe, Kongresse und Seminare, Rechts- und Steuerberatung sowie Onlineservices helfen unseren Kunden, tagtäglich die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Beratungsbriefe und Online-Service
Beratungsbriefe, wie z.B. "Personaltipp" liefern unseren Kunden alle aktuellen Informationen und Fakten zu einem Thema. Die Informationen sind gründlich recherchiert, verständlich und kompakt zusammengefasst und von unserem juristischen Beirat geprüft. Im Internet-Archiv erhalten unsere Kunden weitere Detailinformationen, wie beispielsweise Checklisten und Musterverträge. Bereits erschienene Artikel können online recherchiert werden. Die Beratungsbriefe erscheinen je nach Thema ein- oder zweimal pro Monat und umfassen zwischen 8 und 12 Seiten.
Rechts- und Steuerberatung
Unsere Abonnenten erhalten in regelmäßigen Abständen exklusiven Zugang zu einer Erstberatung bei erfahrenen Anwälten und Steuerberatern.
Kongresse und Seminare
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, was unsere Kunden von einer Veranstaltung erwarten. Schon seit über 27 Jahren organisieren wir erfolgreich Kongresse wie das "Deutsche Management-Symposium" und verbinden dabei Wissenserweiterung mit Networking. Durch ein anspruchsvolles Programm in exklusivem Rahmen erhalten unsere Teilnehmer neue Impulse und Anregungen, ihre Unternehmens- und Wettbewerbsposition fortlaufend zu optimieren.
Wir bringen für unsere Kunden komplizierte Themen auf den Punkt, so dass die Umsetzung in die betriebliche Praxis leicht und ohne Umwege erfolgen kann.
Kontakt
Haben Sie Fragen an GWI Gesellschaft für Wirtschaftsinformation, möchten Sie mit uns in Kontakt treten?
Dann finden Sie nachstehend die entsprechenden Telefon- und Faxnummern oder Sie füllen einfach unser Kontaktformular aus.
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Versäumnisse haben fatale Folgen
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Die FMEA gilt in diesem Zusammenhang als hoch entwickelte Standard-Methode des präventiven Risikomanagements in der Industrie. Für eine effektive, effiziente und anerkannte Umsetzung eines Risikomanagements empfiehlt es sich, ein Überwachungssystem nach der Top-down-Strategie aufzubauen. Über den methodischen Ansatz der FMEA entstehen dabei über das ganze Unternehmen vergleichbare Risikoprofile.
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