14.05.2008 - 16:14 - Vereine & Verbände

Mehr Befugnisse für Lohnsteuerhilfevereine - Beratungsbefugnis wurde erweitert

Pressemitteilung von: Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V., Beratungsstelle Mülheim/Ruhr (Saarn)
Mülheim: Boris Zebrowski, der Leiter des Lohnsteuerhilfevereins Aktuell e.V., Düsseldorfer Str. 77 ist nach eigenen Worten seit fast 20 Jahren auf dem Gebiet der Arbeitnehmerbesteuerung tätig und hat daher große Erfahrungen. Nach der Eintragung als Beratungsstellenleiter des Lohnsteuerhilfevereins Aktuell e.V. durch die zuständige Oberfinanzdirektion leistet er seit 2003 Hilfe in Lohnsteuersachen. Der Aktuell e. V. betreut Arbeitnehmer, Rentner, Bezieher von Unterhaltsleistungen und Versorgungsbezügen steuerlich. Eine entscheidende Voraussetzung, um zufriedene Mitglieder zu gewinnen, ist für Boris Zebrowski eine freundliche und fachkompetente Beratung, sowie ein individuelles Eingehen auf die steuerlichen Belange jedes einzelnen Mitglieds; denn kein Fall ist wie der andere.
Wer den Rat der Lohnsteuerhilfe in Anspruch nehmen möchte muss Vereinsmitglied werden.

Preiswertes Angebot von 47 € bis 245 €

Der jährliche Beitrag richtet sich nach Einkommenshöhe und bewegt sich zwischen 47 € und maximal 245 €. Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 12 €. Das im Vergleich zu Steuerberatern preiswerte Angebot hat aber einen Haken: Die Vereine haben bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbständiger Arbeit keine Beratungsbefugnis. Wer solche Einkünfte bezieht, muss zum Steuerberater.

Anhebung der Grenzen auf 13.000 / 26.000 €

Die Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine wurde jetzt erweitert. Für Zinsen und anderen Einkünfte aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung und für sonstige Einkünften (z. B. aus Börsengeschäften) gilt eine eingeschränkte Beratungsbefugnis, die sich an der Höhe der Einnahmen aus diesen Quellen orientiert. Bisher durften sie zusammen genommen nicht höher sein als 9.000 € beziehungsweise 18.000 € im Jahr (Ledige, Ehepaare). Jetzt wurde die Grenze auf 13.000 € für Single und 26.000 € für Paare angehoben. Die Grenzbeträge beziehen sich auf die Einnahmen ohne Berücksichtigung von Werbungskosten, Sparerfreibeträgen oder anderen Abzugsbeträgen.
Nähere Infos gibt es unter Tel. 0208-377 699 95, Mo. ,Mi. ,Do. u. Fr. 9-17 Uhr, Di. 14-20 Uhr. Beratungen nach Terminvereinbarung!

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V.
Beratungsstelle Mülheim/Ruhr (Saarn)
Leiter: Boris Zebrowski
Düsseldorfer Str. 77
45481 Mülheim/Ruhr
Telefon: 0208 - 377 699 95

Als Beratungsstellenleiter der Beratungsstelle in Mülheim/Ruhr auf der Düsseldorfer Str. leite ich diese Beratungsstelle seit Ende 2003. Als Steuerfachwirt habe ich nahezu 20 Jahre Erfahrung im Steuerrecht. Lohnsteuerhilfevereine betreuen Arbeitnehmer, Rentner und Bezieher von Unterhaltsleistungen und Versorgungsbezügen, Pensionen, Arbeitlosengeld und Krankengeld. Sind dieser Voraussetzungen erfüllt dürfen auch Mitglieder beraten werden, die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen und Privaten Veräußerungsgeschäften von bis zu 13.000 bzw. 26.000 bei verheirateten, erzielen.

News-ID: 211120 • Views: 1848

Mitteilung teilen und kommentieren


Permanenter Link zu dieser Pressemeldung:


Wir freuen uns, wenn Sie z.B. auf Ihrer Presse- oder Referenzen-Seite auf openPR.de linken.
Für die Inhalte dieser Meldung ist nicht openPR.de sondern nur der jeweilige Autor verantwortlich.

Haftungsausschluss - openPR distanziert sich von dem Inhalt der Pressemitteilungen. Lesen sie hier mehr