14.05.2008 - 06:47 - Politik, Recht & Gesellschaft
Die Versammlungsstättenverordnung VStättVO - Haftungssicherheit durch Gesetzesinitiative
Pressemitteilung von: GvWDPR Agentur: GvWD
Kostenfreier Vortrag am 30.05.2008 von 08:30 bis ca. 13:00 Uhr in der IHK Bonn/Rhein-Sieg. Die IHK Bonn setzt sich ein für eine zeitnahe Umsetzung der Verordnung.
„Die Versammlungsstättenverordnung ist relevant für die gesamte Bundesrepublik. Nordrheinwestfallen hat die fortschrittlichste Fassung der VStättVO erlassen“ sagt der Geschäftsführer der GvWD, Olaf Jastrob, Kooperationspartner des Deutschen Manager-Verbandes und der IHK Bonn.
Die GvWD, der Deutsche Manager-Verband und die IHK Bonnunterstützen die Inhalte der neuen Versammlungsstättenverordnung. Bonn entwickelt sich zur regionalen und internationalen Kongressstadt. Da liegt es nach, dass die Instituionen, die Unternehmen und natürlich die IHK zu Bonn ein großes Interesse an Qualität im Veranstaltungsmarkt hat und Wert legt auf gute und sichere Veranstaltungen in Bonn und der Region.
Diese Verordnung ist eine gesetzliche Vorgabe mit vielen Vorteilen für verantwortliche und zukunftsorientierte Führungskräfte mit Weitblick in Kommunen sowie in der Wirtschaft und natürlich in ganz besonders der Veranstaltungsbranche, im Hotel- / Gaststätten- sowie Discothekenbereich oder Veranstaltungs- und Mehrzweckhallen. Die Kommunen in der Region und die Stadt Bonn sind ebenfalls davon betroffen (Bürgermeister, Schulen z.B. Schulaula, Bau- und Kulturamt), kurzum – die VStättVO ist relevant für all diejenigen, die sich mit Versammlungsstätten befassen.
Versammlungsstätten sind …
... bauliche Anlagen, die für die gleichzeitige Anwesenheit vieler Menschen bei Veranstaltungen, insbesondere erzieherischer, wirtschaftlicher, geselliger, kultureller, künstlerischer, politischer, sportlicher oder unterhaltender Art, bestimmt sind, sowie Schank- und Speisewirtschaften.
Der Hauptvorteil bei der Anwendung dieser sinnvollen Verordnung ist, so Jastrob, dass es keine zufälligen Haftungsansprüche an die Führungskräfte mehr gibt. Rechtsanwalt Heiko Brokop, einer der wenigen Spezialisten in Deutschland für die Versammlungsstättenverordnung, erläutert das Thema Haftung und Risiken sehr detailliert. Die Frage der Haftung ist nicht mehr zufällig gesteuert, sondern liegt eindeutig beim Betreiber, dem Veranstalter oder einem klar definierten Mitarbeiter, der sich seiner Verantwortung bewusst ist und die Verantwortung entsprechend trägt. Ihm stehen ausreichende Kompetenzen und Ressourcen zur Verfügung.
Weitere Vorteile der VStättVO sind:
1. Die Sicherheit bei Veranstaltungen wird bestmöglich hergestellt.
2. Gesetz konformes Handeln
3. Risiken ausschalten, Risiko-Minimieren
IHK-Bonn Präsident Dr. Ernst Franceschini erläutert folgendes:
Nach Abwägung aller Möglichkeiten muss es im Interesse jedes Betreibers/Veranstalters sein, präventive Maßnahmen zu Schadens- und Unfallvermeidung zu treffen. Dies zum Wohle der Gäste und Mitarbeiter und natürlich auch im eigenen Interesse. So lassen sich erhebliche und nicht kalkulierbare Kosten durch vorherzusehende Schadensereignisse vermeiden. Dazu kommt das persönliche Haftungsrisiko der Betreiber, der Veranstalter und verantwortlichen Personen, ggf. bis hinein in das Privatvermögen.
O-Ton Olaf Jastrob: „Die Versammlungsstättenverordnung ist mit ein Garant dafür, dass die Sicherheit bei Veranstaltungen bestmöglich hergestellt wird.“
Bildungsangebote zur VStättVO
Die GvWD, Olaf Jastrob bietet folgende Weiterbildungsmöglichkeiten an:
Zertifikats-Seminare zur „Sachkundigen Aufsichtsperson“
a. für Schulen und Kommunen
b. für Gaststätten, Gastronomiebetriebe und Hotels
c. für Discotheken
d. für Versammlungsstätten (Mehrzweckhalle/Sporthalle)
e. für Veranstalter
Folgende Seminartermine mit dem Ziel zur Zertifizierung als „Sachkundige Aufsichtsperson“ für Veranstaltungen nach VStättVO NRW 2006 und BGV C1 sind in der Region geplant:
Kreisstadt Bergheim: 15.-17.Mai 2008
Stadt Bonn 23.-25.Juli 2008
Stadt Bonn 21.-23.August 2008
Reduzieren Sie 50% Ihrer Seminarkosten mit dem Bildungsscheck NRW. Wir beraten Sie gerne.
www.bildungsscheck.de
Interessenten für den kostenfreien Vortrag am 30.05.2008 in der IHK Bonn für das Seminar wenden sich bitte an Olaf Jastrob.
E-Mail
. Ergänzende Informationen zur VStättVO gibt es hier
www.GvWD.info
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
GvWD, Olaf Jastrob
Mozartstraße 16
50189 Elsdorf
Tel. 02274-700040
Fax 02274-700484
Mobil 0171-9332613
Mail:
www.gvwd.info
WILLKOMMEN BEI DER GvWD, Olaf Jastrob
Die GvWD ist spezialisiert auf individuelle Schulungen, Workshops und Beratungen rund um die Versammlungsstättenverordnung, die Durchführung von Veranstaltungen und die Optimierung von betrieblichen Abläufen in der Veranstaltungswirtschaft.
Nach der Neufassung der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) in Nordrhein-Westfalen zum 14.11.2006 bieten sich für Betreiber und Veranstalter neue Möglichkeiten bei der Erfüllung der Verantwortlichkeiten. Nun können bei Veranstaltungen ohne Gefährdungspotenzial bereits “Sachkundige Aufsichtspersonen” den Aufbau und die Veranstaltung leiten. Mit einer Inhouseschulung oder als offene Veranstaltung qualifizieren wir Ihr Personal zur dieser “Sachkundigen Aufsichtsperson für Versammlungsstätten”.
Für die Abnahme oder die Betreuung Ihrer aufwendigeren Veranstaltungen vermitteln wir gerne unsere Meister für Veranstaltungstechnik und Sachkundigen Aufsichtspersonen.
Auf Wunsch bietet Ihnen die GvWD individuelle Kurzseminare zur Einführung in die Versammlungsstättenverordnung an (wahlweise ½ oder 1 Tages-Seminare).
Die für Ihr Haus notwendigen Handbücher und Sicherheitshandbücher erstellen wir gerne mit Ihnen und für Sie für Ihre Veranstaltungsleiter.
Durch die Neuregelung der Lenk- und Ruhezeiten im Güterverkehr sowie die Einführung der Digitalen Fahrerkarte und des Digitalen Kontrollgerätes kommen auf alle Unternehmen, die LKW ab 2,8t einsetzen, neue Herausforderungen zu. Damit Sie hier keine kostspieligen Überraschungen erleben, schulen wir intensiv zu diesem Thema.
Staatliche Förderung: Wir nehmen den Bildungsscheck des Landes NRW entgegen. Hierzu beraten wir Sie gerne.
Die Kernprodukte im Bereich Weiterbildung sind zurzeit:
1. Weiterbildung zur „Sachkundigen Aufsichtsperson“ gemäß VStättVo NRW
2. Unterrichtung zu Lenk- und Ruhezeiten
Weitere Marketing-/PR- und betriebswirtschaftliche Themen für Firmen mit Event-Bezug auf Anfrage.
„Die Versammlungsstättenverordnung ist relevant für die gesamte Bundesrepublik. Nordrheinwestfallen hat die fortschrittlichste Fassung der VStättVO erlassen“ sagt der Geschäftsführer der GvWD, Olaf Jastrob, Kooperationspartner des Deutschen Manager-Verbandes und der IHK Bonn.
Die GvWD, der Deutsche Manager-Verband und die IHK Bonnunterstützen die Inhalte der neuen Versammlungsstättenverordnung. Bonn entwickelt sich zur regionalen und internationalen Kongressstadt. Da liegt es nach, dass die Instituionen, die Unternehmen und natürlich die IHK zu Bonn ein großes Interesse an Qualität im Veranstaltungsmarkt hat und Wert legt auf gute und sichere Veranstaltungen in Bonn und der Region.
Versammlungsstätten sind …
... bauliche Anlagen, die für die gleichzeitige Anwesenheit vieler Menschen bei Veranstaltungen, insbesondere erzieherischer, wirtschaftlicher, geselliger, kultureller, künstlerischer, politischer, sportlicher oder unterhaltender Art, bestimmt sind, sowie Schank- und Speisewirtschaften.
Der Hauptvorteil bei der Anwendung dieser sinnvollen Verordnung ist, so Jastrob, dass es keine zufälligen Haftungsansprüche an die Führungskräfte mehr gibt. Rechtsanwalt Heiko Brokop, einer der wenigen Spezialisten in Deutschland für die Versammlungsstättenverordnung, erläutert das Thema Haftung und Risiken sehr detailliert. Die Frage der Haftung ist nicht mehr zufällig gesteuert, sondern liegt eindeutig beim Betreiber, dem Veranstalter oder einem klar definierten Mitarbeiter, der sich seiner Verantwortung bewusst ist und die Verantwortung entsprechend trägt. Ihm stehen ausreichende Kompetenzen und Ressourcen zur Verfügung.
Weitere Vorteile der VStättVO sind:
1. Die Sicherheit bei Veranstaltungen wird bestmöglich hergestellt.
2. Gesetz konformes Handeln
3. Risiken ausschalten, Risiko-Minimieren
IHK-Bonn Präsident Dr. Ernst Franceschini erläutert folgendes:
Nach Abwägung aller Möglichkeiten muss es im Interesse jedes Betreibers/Veranstalters sein, präventive Maßnahmen zu Schadens- und Unfallvermeidung zu treffen. Dies zum Wohle der Gäste und Mitarbeiter und natürlich auch im eigenen Interesse. So lassen sich erhebliche und nicht kalkulierbare Kosten durch vorherzusehende Schadensereignisse vermeiden. Dazu kommt das persönliche Haftungsrisiko der Betreiber, der Veranstalter und verantwortlichen Personen, ggf. bis hinein in das Privatvermögen.
O-Ton Olaf Jastrob: „Die Versammlungsstättenverordnung ist mit ein Garant dafür, dass die Sicherheit bei Veranstaltungen bestmöglich hergestellt wird.“
Bildungsangebote zur VStättVO
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Zertifikats-Seminare zur „Sachkundigen Aufsichtsperson“
a. für Schulen und Kommunen
b. für Gaststätten, Gastronomiebetriebe und Hotels
c. für Discotheken
d. für Versammlungsstätten (Mehrzweckhalle/Sporthalle)
e. für Veranstalter
Folgende Seminartermine mit dem Ziel zur Zertifizierung als „Sachkundige Aufsichtsperson“ für Veranstaltungen nach VStättVO NRW 2006 und BGV C1 sind in der Region geplant:
Kreisstadt Bergheim: 15.-17.Mai 2008
Stadt Bonn 23.-25.Juli 2008
Stadt Bonn 21.-23.August 2008
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Interessenten für den kostenfreien Vortrag am 30.05.2008 in der IHK Bonn für das Seminar wenden sich bitte an Olaf Jastrob.
www.GvWD.info
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50189 Elsdorf
Tel. 02274-700040
Fax 02274-700484
Mobil 0171-9332613
Mail:
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Nach der Neufassung der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) in Nordrhein-Westfalen zum 14.11.2006 bieten sich für Betreiber und Veranstalter neue Möglichkeiten bei der Erfüllung der Verantwortlichkeiten. Nun können bei Veranstaltungen ohne Gefährdungspotenzial bereits “Sachkundige Aufsichtspersonen” den Aufbau und die Veranstaltung leiten. Mit einer Inhouseschulung oder als offene Veranstaltung qualifizieren wir Ihr Personal zur dieser “Sachkundigen Aufsichtsperson für Versammlungsstätten”.
Für die Abnahme oder die Betreuung Ihrer aufwendigeren Veranstaltungen vermitteln wir gerne unsere Meister für Veranstaltungstechnik und Sachkundigen Aufsichtspersonen.
Auf Wunsch bietet Ihnen die GvWD individuelle Kurzseminare zur Einführung in die Versammlungsstättenverordnung an (wahlweise ½ oder 1 Tages-Seminare).
Die für Ihr Haus notwendigen Handbücher und Sicherheitshandbücher erstellen wir gerne mit Ihnen und für Sie für Ihre Veranstaltungsleiter.
Durch die Neuregelung der Lenk- und Ruhezeiten im Güterverkehr sowie die Einführung der Digitalen Fahrerkarte und des Digitalen Kontrollgerätes kommen auf alle Unternehmen, die LKW ab 2,8t einsetzen, neue Herausforderungen zu. Damit Sie hier keine kostspieligen Überraschungen erleben, schulen wir intensiv zu diesem Thema.
Staatliche Förderung: Wir nehmen den Bildungsscheck des Landes NRW entgegen. Hierzu beraten wir Sie gerne.
Die Kernprodukte im Bereich Weiterbildung sind zurzeit:
1. Weiterbildung zur „Sachkundigen Aufsichtsperson“ gemäß VStättVo NRW
2. Unterrichtung zu Lenk- und Ruhezeiten
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