07.05.2008 - 12:37 - Politik, Recht & Gesellschaft
Totalverweigerer zum dritten Mal in Bundeswehr-Arrest
Pressemitteilung von: Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär
Der zum April einberufene Totalverweigerer Silvio Walther aus dem südhessischen Bernsheim ist gestern zum dritten Mal durch die Bundeswehr in Arrest genommen worden, diesmal für 14 Tage. Die Bundeswehr hält ihn bereits seit dem 16. April nahezu ununterbrochen in der Kaserne des Gebirgsjägerbataillons 210 in Bad Reichenhall in Haft bzw. in Arrest. Er wurde am 9. April durch Feldjäger der Truppe zugeführt.
Am Wochenende endete der zweite "Disziplinararrest", der 10 Tage dauerte. Anschließend wurde der 21-Jährige vom Kommandeur der Gebirgsjäger-brigade 23 zu seiner konsequenten Verweigerung des Dienstes verhört.
Silvio Walther betonte abermals, dass er auch weiterhin alle Befehle verweigern werde. Er lehnt die Wehrpflicht als Kriegsdienstpflicht grundsätzlich ab. Er sieht in ihr sowohl eine Missachtung seiner Grundrechte als auch einen Verstoß gegen seine Gewissensfreiheit. Der Brigadekommandeur beantragte daraufhin gestern einen erneuten Arrest, der noch am gleichen Tag durch das zuständige Truppendienstgericht bestätigt wurde und am späten Nachmittag begann. Außerdem habe die Bundeswehr, so der Brigadekommandeur, Strafanzeige wegen Gehorsamsverweigerung gestellt, was zu einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren führen kann. Ungewöhnlich im Umgang mit Totalverweigerern ist die zusätzlich verhängte Geldbuße in Höhe von 120 Euro.
Rechtlich muss ein "Disziplinararrest" darauf abzielen, einen Soldaten zur Erfüllung der Dienstpflichten zu erziehen. Ein Arrest darf keinen Strafcharakter annehmen. Wenn der Arrest keine "erzieherische Wirkung" zeigt, und nur auf diese darf er abzielen, wird er zu einer rechtswidrigen Freiheitsstrafe. Bei Totalverweigerern zielt der Arrest grundsätzlich auf die Willensbrechung und ist daher von vornherein rechtswidrig.
Ein weiterer Totalverweigerer, Matthias Schirmer aus Friedrichshafen, sitzt seit dem 17. April in einer Arrestzelle des Logistikbataillons 142 in Viereck (Mecklenburg-Vorpommern). Ein gegen ihn verhängter 21-tägiger "Disziplinararrest" endet heute. Ob eine weitere Arreststrafe verhängt wird, ist offen.
Wir fordern die sofortige Aufhebung der militärinternen Strafmaßnahmen und die Entlassung beider Totalverweigerer aus der Bundeswehr.
Wir informieren über weitere Entwicklungen: www.kampagne.de/Wehrpflichtinfos/AktuellePraxisTKDV.php
Kontakt: Silvio Walther, 5./Gebirgsfernmeldebataillon 210, Nonner Str. 23 - 27,
83435 Bad Reichenhall, Tel. 08651-79-3060 (Kompaniechef)
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Kampagne gegen Wehrpflicht Zwangsdienste und Militär
Kopenhagener Str. 71, 10437 Berlin
Tel. 030-440 130 14
www.kampagne.de

Die Kampagne ist eine antimilitaristische Organisation, die im Sommer 1990 in Berlin gegründet wurde. Sie tritt für die ersatzlose Abschaffung der Wehrpflicht als ersten Schritt zu einer entmilitarisierten Gesellschaft ein.
Am Wochenende endete der zweite "Disziplinararrest", der 10 Tage dauerte. Anschließend wurde der 21-Jährige vom Kommandeur der Gebirgsjäger-brigade 23 zu seiner konsequenten Verweigerung des Dienstes verhört.
Silvio Walther betonte abermals, dass er auch weiterhin alle Befehle verweigern werde. Er lehnt die Wehrpflicht als Kriegsdienstpflicht grundsätzlich ab. Er sieht in ihr sowohl eine Missachtung seiner Grundrechte als auch einen Verstoß gegen seine Gewissensfreiheit. Der Brigadekommandeur beantragte daraufhin gestern einen erneuten Arrest, der noch am gleichen Tag durch das zuständige Truppendienstgericht bestätigt wurde und am späten Nachmittag begann. Außerdem habe die Bundeswehr, so der Brigadekommandeur, Strafanzeige wegen Gehorsamsverweigerung gestellt, was zu einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren führen kann. Ungewöhnlich im Umgang mit Totalverweigerern ist die zusätzlich verhängte Geldbuße in Höhe von 120 Euro.
Rechtlich muss ein "Disziplinararrest" darauf abzielen, einen Soldaten zur Erfüllung der Dienstpflichten zu erziehen. Ein Arrest darf keinen Strafcharakter annehmen. Wenn der Arrest keine "erzieherische Wirkung" zeigt, und nur auf diese darf er abzielen, wird er zu einer rechtswidrigen Freiheitsstrafe. Bei Totalverweigerern zielt der Arrest grundsätzlich auf die Willensbrechung und ist daher von vornherein rechtswidrig.
Ein weiterer Totalverweigerer, Matthias Schirmer aus Friedrichshafen, sitzt seit dem 17. April in einer Arrestzelle des Logistikbataillons 142 in Viereck (Mecklenburg-Vorpommern). Ein gegen ihn verhängter 21-tägiger "Disziplinararrest" endet heute. Ob eine weitere Arreststrafe verhängt wird, ist offen.
Wir fordern die sofortige Aufhebung der militärinternen Strafmaßnahmen und die Entlassung beider Totalverweigerer aus der Bundeswehr.
Wir informieren über weitere Entwicklungen: www.kampagne.de/Wehrpflichtinfos/AktuellePraxisTKDV.php
Kontakt: Silvio Walther, 5./Gebirgsfernmeldebataillon 210, Nonner Str. 23 - 27,
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Die Kampagne ist eine antimilitaristische Organisation, die im Sommer 1990 in Berlin gegründet wurde. Sie tritt für die ersatzlose Abschaffung der Wehrpflicht als ersten Schritt zu einer entmilitarisierten Gesellschaft ein.
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