(openPR) Auch die Errichtung eines Luxushotels in Dubai kann erhebliche Schwierigkeiten beinhalten. das musste zuletzt der Initiator Georg Recker bei seinem Projekt Dubai 1000 feststellen. Aktuell ermittelt die Dortmunder Staatsanwaltschaft wegen Betrugsverdachts gegen Georg Recker, Geschäftsführer der Dubai 1000 Verwaltung GmbH in Hamm und Initiator des Dubai 1000 Hotel-Fonds. Recker hat einen geschlossenen Immobilienfonds initiiert, mit dessen Geldern das größte Vier-Sterne-Hotel im arabischen Raum entstehen sollte. Der Finanzwirt und Steuerexperte aus Hamm in Westfalen hat den Anlegern Ausschüttungen zwischen neun und zwölf Prozent pro Jahr versprochen. Das Objekt des Hotelfonds "Dubai 1000", ein Luxushotel, ausgestattet mit 1000 Zimmern und 50 sogenannten Ownersuiten, hätte laut Prospekt bereits im Juli 2007 eröffnen sollen. Tatsächlich befand sich auf dem angeblichen Bauplatz zu jenem Zeitpunkt lediglich eine riesige Baugrube, umgeben von einigen Baucontainern und einem mehrere hundert Meter langen Zaun. Nun haben 12 Anleger Strafanzeige wegen Betrugs erstattet. Das Hotel ist offensichtlich noch immer nicht fertig gestellt und es sind auch keine Fortschritte erkennbar. Recker gab bisher an, dass das Eigenkapital in Höhe von 142 Millionen Euro eingeworben und der Bau des Hotels nach Plan liefe. Nach Angabe der ermittelnden Oberstaatsanwältin Dr. Ina Holznagel versucht die Staatsanwaltschaft in Erfahrung zu bringen, ob und inwieweit ein Baufortschritt bei der Hotelanlage erkennbar ist und wie die eingesammelten Anlegergelder verwendet wurden. Recker hatte 2005 mit dem Vertrieb seines ersten Fonds mit einem Volumen von 142 Millionen Euro begonnen. Der Dubai-1000-Hotel-Fond sollte zur Finanzierung eines 1.000-Zimmer-Hotels im Emirat verwendet werden. Im Juli 2007 war die Fertigstellung der Anlage geplant. Ab 10.000 Euro konnten sich interessierte Anleger beteiligen und zwischen 9 und 12% an Auschüttung erhalten. Fraglich ist, ob Georg Recker das Geld für das Hotelprojekt überhaupt zusammenbekommen hat. Seit Herbst vergangenen Jahres ermittelt die Staatsanwaltschaft Dortmund gegen Recker und dessen Geschäftspartner Andreas Mautner. Rund 143 Millionen Euro beträgt das Investitionsvolumen des "Dubai 1000 Fonds" laut Emissionsprospekt. Mindestens die Hälfte musste Recker als Eigenkapital bei Anlegern plazieren, der Rest konnte fremdfinanziert werden. In Deutschland sollen aber tatsächlich nur knapp tausend Anleger Anteile im Volumen von rund 24,8 Millionen Euro gezeichnet haben. Ein Anleger wollte zwar weitere zehn Millionen Euro übernehmen, entpuppte sich aber als nicht solvent, so dass für den Fonds auch nach Schließung noch Geld eingeworben wurde. Von den knapp 25 Millionen Euro, die bis Mitte 2006 beim Fonds in Deutschland eingingen, sollen lediglich 18,5 Millionen Euro nach Dubai überwiesen worden sein. Dennoch wurde der Fonds Mitte 2006 beim Eigenkapitalstand von etwa 143 Millionen Euro geschlossen. Ein Großanleger mit dem vielversprechenden Namen „Losna Limited“, ansässig auf der Karibikinsel Commonwealth of Dominica, soll 107 Millionen Euro in den Fonds gezahlt haben. Weitere Informationen zu dieser Firma liegen nicht vor. Niemand wollte sich zu diesem Anleger äußern. Angesichts dieser völlig undurchsichtigen Entwicklung ist den betroffenen Investoren zu raten, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Gegebenenfalls sollte die Beteiligung aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Damit verbunden wäre eine Fristsetzung für die Rückzahlung der eingesetzten Beträge. Wegen der engen Verbindung zum Initiator sollte auch über einen Wechsel in der Geschäftsführung des Fonds nachgedacht werden. Anleger müssen dringend eine außerordentliche Gesellschafterversammlung einberufen und nötigenfalls eine vollständige Wirtschaftprüfung der Fondsunterlagen durch einen externen Wirtschaftsprüfer beschließen. Angesichts dieser Umstände ist die Frage der steuerlichen Entwicklung schon fast irrelevant geworden. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten vom 09.04.1995 (BGBl. 1996 II S. 518) war zunächst auf 10 Jahre, bis zum 10. August 2006 befristet. Es wurde zunächst um zwei Jahre bis zum 9. August 2008 verlängert. Nach Mitteilung des Bundesfinanzministeriums scheidet eine weitere Verlängerung dieses Abkommens aus, so dass neu verhandelt werden muss.














